Vergütungsvereinbarungen im Arbeitsrecht mit Formulierungshilfen
ONLINE-Seminar
Vergütungsvereinbarungen im Arbeitsrecht mit Formulierungshilfen
am Freitag, den 3. Mai 2024, 13.00 Uhr – 16.15 Uhr
(inklusive 15 Min. Pause – 3 Zeitstunden)
Referentin: Sabine Jungbauer
Die Referentin ist geprüfte Rechtsfachwirtin, Mitautorin im RVG-Kommentar Bischof/Jungbauer, u.a., 9. Aufl. 2021; Herausgeberin und Autorin zahlreicher Werke zum RVG, Prozessrecht, beA u. ERV. Sie betreut im wöchentlichen Jourdienst für die Mitglieder der RAK München das Gebührentelefon.
Die Referentin führt Sie durch das Seminar mit anschaulichen Beispielen, praktischen Tipps und wertvollen Hinweisen.
Themenschwerpunkte sind u.a.:
- § 3a RVG – Form- und Inhaltsvorschriften
- Unterschied: Vergütungsvereinbarung zur Gebührenvereinbarung gem. § 34 RVG
- Abgrenzung / Geltungsbereich bezogen auf arbeitsrechtliche Angelegenheiten
- Formulierungshilfe – Pauschalhonorarvereinbarung (Aufhebungs-/Abwicklungsvertrag)
- EuGH zu Stundensatzvereinbarungen – Schutz vor Honorarverlust
- Abrechnung nach Zeitintervallen – Mindestvergütungsklausel (§ 49b Abs. 1 BRAO – Fallen für die Praxis sorgsam vermeiden)
- Fälligkeitsvereinbarung
- Time Sheets – Anforderungsprofil
- BGH und Zeittaktklauseln beim Verbraucher
- fehlerhafte Vergütungsvereinbarung und Folgen
- Formulierungshilfen – sinnvolle u. gefahrenträchtige Beispiele aus dem Arbeitsrecht
- aktuelle Rechtsprechung zu Vergütungsvereinbarungen im arbeitsrechtlichen Mandat auf den Punkt gebracht
Die Teilnehmer haben im Chat die Gelegenheit, Fragen zu stellen. Für das Online-Seminar benötigen Sie einen Internetzugang (idealerweise PC/Notebook) sowie einen Lautsprecher oder ein USB-Headset. Sie erhalten vor dem Seminar nach Ihrer Anmeldung eine Beschreibung, wie Sie den Seminarraum betreten können. Das Online-Seminar wird in Kooperation mit ISAR-Fachseminare Jungbauer, München durchgeführt.
Die Teilnahmegebühr beträgt:
- 70,00 € Mitglieder Hessischer Anwaltsvereine oder deren Mitarbeiter
- 150,00 € Nicht-Mitglieder Hessischer Anwaltsvereine oder deren Mitarbeiter
- 50,00 € Junganwälte und Mitglied in einem Hess.AV
Die Anmeldungen erbitten wir per Fax, E-Mail oder an unsere Anschrift. Die Anmeldungen werden nach Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Ihre Anmeldung ist verbindlich. Eine Erstattung des Teilnahmebetrages ist nur möglich, wenn Ihr schriftlich erklärter Rücktritt 7 Tage vor der Veranstaltung dem Anwaltsverein zugegangen ist.