Veranstaltung: Fristen und Büroorganisation aktuell 2018
Wir laden Sie ein zu unserer Veranstaltung mit dem Thema
Fristen und Büroorganisation aktuell 2018
am
Freitag, den 27. April 2018, 9.00 Uhr – 16.00 Uhr
Steigenberger Hotel Frankfurter Hof, Am Kaiserplatz, 60311 Frankfurt/Main
Referenten: Sabine Jungbauer, gepr. Rechtsfachwirtin
Inhalt:
Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter aus Anwaltskanzleien und Anwälte, die mehr Sicherheit im Umgang mit Fristenfragen haben möchten. Es wird nicht nur aktuelle BGH-Rechtsprechung besprochen sondern auch die notwendige Konsequenz für die Büroorganisation vorgestellt. Durch das sehr lebendige und interessante Seminar führt unsere Referentin Sabine Jungbauer, gepr. Rechtsfachwirtin, Mitherausgeberin der Fristentabellen und Trägerin des Prof.-Benno-Heussen-Preises 2016 für Kanzleimanagement.
1. Schwerpunkt ZPO-Fristen
– Tatbestandsberichtigungsfrist mit Höchstfrist
– Frist zur Beantragung der Verhandlung vor der Kammer für Handelssachen
– Verwerfung und Zurückweisung – worin liegt der Unterschied?
– Zurückweisung einer Berufung durch Beschluss – Rechtsmittel – Wertgrenze
– Fristbeginn/Fristende bei „6-Monats-Frist“
– Fristverlängerungen – auf die richtige Antragstellung kommt es an!
– Fehler bei Fristverlängerungsanträgen vermeiden!
– Richterliche Verfügungen – Schluss mit der Unsicherheit bei Fristberechnungen
– Frist versäumt? Es gibt Rettungsanker! Nicht nur der Wiedereinsetzungsantrag!
2. Übungsfälle: „Notieren Sie das richtige Rechtsmittel“ – 30 Fälle auf den Punkt
gebracht!
3. Zustellung von Anwalt zu Anwalt – BORA macht’s möglich
4. Zustellung gegen Empfangsbekenntnis im Lichte des ERV
5. Akteneinsicht 3 Tage – wie wird gerechnet?
6. Aktuelle Rechtsprechung des BGH:
– „Nach Diktat verreist“ – gefährlich oder harmlos? Welche „distanzierenden Zusätze“ sollte man meiden?
– Fristwahrung bei Weiterleitung von Schriftsätzen
– gerichtlicher Hinweis auf unvollständigen Schriftsatz
– Verhalten bei technischer Störung des Gerichtsfax
– Anforderungen an die Unterschrift
7. und weitere BGH-Entscheidungen
Die Teilnahmegebühr beträgt (einschl. Buffet):
• 150,00 € Mitglieder DAV
• 200,00 € Nicht-Mitglieder DAV
• 120,00 € Junganwälte im DAV, Mitglieder mit weniger als 2 Jahren Zulassung