Seminar: Effektive Zwangsvollstreckung 2016
§ 15 FAO
Wir laden Sie ein zu unserem Seminar mit dem Thema
Effektive Zwangsvollstreckung 2016
am
Samstag, 26. November 2016, 09.30 Uhr – 16.30 Uhr
Steigenberger Hotel Frankfurter Hof, Am Kaiserplatz, 60311 Frankfurt am Main
Referent: Sabine Jungbauer, gepr. Rechtsfachwirtin
Das Seminar richtet sich an alle Mitarbeiter, die in der Kanzlei mit der Zwangsvollstreckung betraut werden, und Rechtsanwälte, die sich für Vollstreckungsrecht interessieren. Der Schwerpunkt liegt auf dem korrekten und sinnvollen Ausfüllen der Vollstreckungsformulare, insbesonders das neue Formular für den Gerichtsvollzieherauftrag, das seit dem 01.04.2016 verbindlich zu nutzen ist.
Schwerpunkte:
• Reine Zustellungsaufträge an den Gerichtsvollzieher; Weisungsbefugnis des Gläubigers
• Sicherungsvollstreckung vor Rechtskraft – Modul K
• Sachpfändung (Modul K 1 – K 4) – in welchen Fällen noch sinnvoll und notwendig?
• Sachversteigerung via Internet durch den GV
• Vollstreckungsaufträge im Jahr 2016 – worauf ist zu achten?
• Vermögensauskunft mit vorherigem oder ohne Sachpfändungsauftrag – Module G 1 und G 2
• Monierungen vermeiden
• Vollstreckungsmöglichkeiten, die sich aus dem Vermögensverzeichnis des Schuldners ergeben
• Nachbesserungsanträge – wann und wie?
• Gütliche Erledigung durch den Gerichtsvollzieher oder doch lieber durch den Gläubiger selbst? Module E – F und ihre Folgen
• Aufenthaltsermittlung durch den GV (Modul L); Kombinationsmöglichkeiten und Alternativen
• Einholung von Drittauskünften (Modul M) oder Haftbefehl (Modul H) – wann sinnvoll? Kostenfallen vermeiden!
• Anwaltskosten für die ZV
• Praxistipps für Reihenfolge und Kombination verschiedener Aufträge
• Aktuelle Rechtsprechung des BGH zur Forderungsaufstellung in Vollstreckungsaufträgen
• Drittschuldnerangaben im Pfüb-Formular
• Lohnabrechnungen vom Schuldner oder Herausgabe durch den Drittschuldner? Was kann man den Lohnabrechnungen entnehmen?
• sowie aktuelle Rechtsprechung zu Vollstreckungsthemen
Die Teilnahmegebühr beträgt (einschl. Buffet):
• 150,00 € Mitglieder DAV
• 200,00 € Nicht-Mitglieder DAV
• 120,00 € Junganwälte im DAV, Mitglieder mit weniger als 2 Jahren Zulassung