Seminar: Das beA in der Praxis
Wir laden Sie ein zu unserer Veranstaltung mit dem Thema
Das beA in der Praxis
am
Freitag, den 2. Juni 2017, 9.00 Uhr – 16.00 Uhr
Steigenberger Hotel Frankfurter Hof, Festsaal, Am Kaiserplatz, 60311 Frankfurt/Main
Referenten:
Sabine Jungbauer, gepr. Rechtsfachwirtin
Werner Jungbauer, Dipl. Ing. Univ.
Schwerpunkte:
• Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) in der Praxis
– Verordnung über die Rechtsanwaltsverzeichnisse und die besonderen elektronischen Anwaltspostfächer (Rechtsanwaltsverzeichnis- und -postfachverordnung – RAVPV)
– beA-Karte Signatur – Vorteile auch außerhalb des elektronischen Rechtsverkehrs
– Mitarbeiterkarte mit und ohne Rolle Postfachverwalter
– Softwarezertifikat
– beA als Nachrichtentransport-System
– richtiger Umgang mit Etiketten u. Kommentaren
– Import- und Export von Dokumenten
– Weiterleiten/Verschieben im beA
– Pflichtangaben auf Schriftsätzen bezogen auf beA
– Nachrichten erstellen – Adresssuche
– Ordnerstrukturen – Spaltenansicht
– Kartenlesegeräte – Pflege – Bedienung (auch für Mitarbeiterkarten)
– Zugriffsberechtigungen – wer darf was? Personengruppenbildung bei Rechtevergabe
– Pflicht zur Nutzung des Schutzschriftenregisters ab 01.01.2017
– Passive Überwachungspflicht – ab wann?
– Zustimmung zum Empfang elektronischer Nachrichten via beA
– Vertreterbestellung – wen und wie?
– Maßnahmen bei Ausscheiden eines Anwalts aus Kanzlei
– Maßnahmen zur Vermeidung von Irrläufern
– Empfangsbekenntnis Nutzungspflicht eines sicheren Übermittlungswegs ab 1.1.2018
– Haftungsfalle Eingangsbestätigung?
– Signierfunktion entbehrlich oder notwendig?
– Opt-in und Opt-out-Klauseln – Vorsicht Falle!
– Kommunikationspartner im beA
– Alternativen zum beA – z.B. Governikus Communicator
– Zeitplan ejustice-Gesetz I und ejustice-Gesetz II – mit Übersicht!
• Dateiformate – Rechtsverordnungen
• Wie reicht man heute, morgen und übermorgen Schriftsätze elektronisch wirksam bei Gericht ein?
• Stapel- und Containersignaturen im Licht der BGH-Rechtsprechung; Tipps, was man besser vermeiden sollte!
• Welche Maßnahmen sind zur Fristwahrung zu ergreifen, wenn die elektronische Einreichung technisch scheitert?
• Maximales Übertragungsvolumen – Komprimierung von Dateien oder „Wie dick darf der Schriftsatz sein?“
• beA via Screenshots bzw. im Live-Betrieb unserer Schulungsumgebung (sofern aktuell keine Wartung des Systems erfolgt)
u.a.
Die Teilnahmegebühr beträgt (einschl. Buffet):
• 150,00 € Mitglieder DAV
• 200,00 € Nicht-Mitglieder DAV
• 120,00 € Junganwälte im DAV, Mitglieder mit weniger als 2 Jahren Zulassung