Seminar: Anwaltsvergütung im familienrechtlichen Mandat
Wir laden Sie ein zu unserem Seminar mit dem Thema
Anwaltsvergütung im familienrechtlichen Mandat
am
Dienstag, 27. Oktober 2015, 9.30 Uhr – ca. 16.30 Uhr
Steigenberger Hotel Frankfurter Hof, Am Kaiserplatz, 60311 Frankfurt am Main
Referent:
Horst-Reiner Enders, gepr. Bürovorsteher im Rechtsanwaltsfach, Neuwied
Autor des Buches „RVG für Anfänger“, Mitautor des RVG-Kommentars Hartung/Schons/Enders und der monatlich erscheinenden RVG-Tipps in der Fachzeitschrift für Kostenrecht und Zwangsvollstreckung „Das juristische Büro“
Das Seminar richtet sich speziell an Rechtsanwältinnen / Rechtsanwälte, Rechtsanwaltsfachangestellte, Rechtsfachwirtinnen / Rechtsfachwirte, Bürovorsteherinnen / Bürovorsteher im RA-Fach. Vorkenntnisse im Bereich des RVG sollten unbedingt vorhanden sein.
In dem Seminar wird die Abrechnung in familienrechtlichen Mandaten beleuchtet. Der Dozent orientiert sich daran, wie in der Regel ein familienrechtliches Mandat in der Praxis abläuft und welche Vergütung in welchem Stadium des Mandats entstehen kann.
Themenschwerpunkte hierzu sind u. a.:
Beratung
- Vergütungsvereinbarung
- Vereinbarung einer Pauschale und Leistung wird nicht vollständig erbracht?
- Welche Vergütung bei formunwirksamer Vergütungsvereinbarung?
- Beratung und dennoch zusätzlich die Einigungsgebühr
- Abgrenzung Beratung und außergerichtliche Vertretung
- Beratungshilfe
• Rechtsanwalt kann Aufhebung der Beratungshilfe beantragen!
• Vergütungsvereinbarung trotz Beratungshilfe möglich?
• Eine oder mehrere Angelegenheiten?
• Nachträglicher Antrag auf Beratungshilfe wird abgelehnt und nun?
Außergerichtliche Vertretung
- Eine oder mehrere Angelegenheiten, wenn Mandant selbst die Vergütung zahlt?
- In welchen Fällen kann die Terminsgebühr entstehen?
- Geschäftsgebühr nach dem Wert der Scheidung möglich?
Gerichtliches Verfahren
- Verfahrenswerte, aktuelle Rechtsprechung (z. B. bei wechselseitigen Anträgen auf Zugewinnausgleich)
- Richtiger Wert bei mitvergleichen nicht anhängiger Ansprüche
- Wertbeschwerde, wann zulässig und innerhalb welcher Frist ist diese einzulegen
- Terminsgebühr auch bei Entscheidung ohne mündliche Verhandlung, in welchen Fällen?
- Mitvergleichen nicht anhängiger Folgesachen in VKH-Sachen
- Mitvergleichen der Hauptsache in EA-Verfahren und umgekehrt
- Übernahme der Kosten im Vergleich durch die VKH-Partei; Haftungsfalle für den Anwalt?
- Übergangsvorschriften: Spezialitäten in Familiensachen!
- Beschwerden in FGG-Verfahren: Der Anwalt verdient mehr als das 3-fache als nach der Rechtslage bis 31.7.2013!
- Aufhebung der VKH während des laufenden Verfahrens und nun?
- Fallstricke bei der Ermittlung des einzusetzenden Vermögens und der Berechnung der Höhe der zu zahlenden Raten?
- In welchen Fällen kann trotz VKH die Differenz zu den Wahlanwaltsgebühren erlangt werden
Scheidungsfolgenvereinbarung
- Verfahrenswerte und Gebühren bei unterschiedlicher Auftragslage
Zu dem Seminar erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein umfangreiches Skript.
Die Teilnahmegebühr beträgt (einschl. Buffet):
- 150,00 € Mitglieder DAV
- 200,00 € Nicht-Mitglieder DAV
- 120,00 € Junganwälte im DAV, Mitglieder mit weniger als 2 Jahren Zulassung
Die Anmeldungen erbitten wir per Fax, Email oder an unsere Anschrift. Die Anmeldungen werden nach Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Ihre Anmeldung ist verbindlich. Eine Erstattung des Teilnahmebetrages ist nur möglich, wenn Ihr schriftlich erklärter Rücktritt 5 Tage vor der Veranstaltung dem Anwaltsverein zugegangen ist.
Anmeldeformular