13:00 - 18:00 Uhr

RVG Workshop 2024

Wir laden Sie ein zu unserem Workshop mit dem Thema

 

RVG Workshop 2024

auch mit den geplanten gesetzlichen Neuerungen im Bereich der Anwaltsvergütung

Mittwoch, den 20. November 2024 von 13.00 Uhr – 18.00 Uhr

(inklusive Pause)

Seminarraum 1, Evangelische Akademie Frankfurt, Römerberg 9, 60311 Frankfurt

 

Referent:        Horst-Reiner Enders
gepr. Bürovorsteher im Rechtsanwaltsfach, Neuwied Autor des Buches „RVG für Anfänger“ und Mitautor des Kommentars zum RVG Hartung/Schons/Enders und zahlreicher Aufsätze und Beiträge, erschienen in der Fachzeitschrift für Kostenrecht und Zwangsvollstreckung „Das juristische Büro“

 

Das Seminar wird als Workshop veranstaltet. Die Teilnehmerin / der Teilnehmer erhält zunächst einen Fall, zu dem sie / er zunächst selbständig eine Lösung erarbeitet. Anschließend wird die Lösung vom Referenten mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern besprochen und die Thematik vertieft. Im Fokus steht die Vergütung in zivilrechtlichen Angelegenheiten!

Gegenstand des Workshops werden auch die möglicherweise zum 1.1.2025 anstehenden gesetzlichen Änderungen im Bereich der Anwaltsvergütung sein. Der Referent gibt hierüber einen Überblick, soweit dies die Gesetzesmaterialien und der Stand des Gesetzgebungsverfahren zum Zeitpunkt des Seminars zulassen.

Der Workshop richtet sich an Rechtsfachwirtinnen und Rechtsfachwirte, Rechtsanwaltsfachangestellte, Auszubildene im letzten Ausbildungsjahr. Teilnehmen können auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Vorkenntnisse im Bereich des Anwaltsgebührenrechts sollten unbedingt vorhanden sein.

Themenschwerpunkte sind u. a.

  • Höhere Vergütung bei Beratung auch ohne Vereinbarung?
  • Wann liegt noch eine Beratung vor und wann kann schon eine Geschäftsgebühr berechnet werden?
  • Gebühren und Gegenstandswerte bei Vertragsentwurf!
  • Nachträgliche Erhöhung eines Gebührensatzes möglich?
  • Außergerichtlicher Gesamtvergleich über mehrere anhängige Verfahren; mehrere Terminsgebühren, mehrere Einigungsgebühren?
  • Terminsgebühr auch ohne gerichtliches Verfahren?
  • Terminsgebühr auch ohne Wahrnehmung eines Termins und ohne Besprechung mit der Gegenseite?
  • Mehrere Beklagte werden von demselben Anwalt vertreten. Ein Beklagter obsiegt, ein anderer wird antragsgemäß verurteilt. Händling in der Abrechnung mit dem Mandanten und der Kostenerstattung!
  • Terminsvertreter und Prozessbevollmächtigter! Entstehung und Erstattung der Gebühren!
  • Überblick über die geplanten gesetzlichen Neuerungen im RVG und den sonstigen Kostengesetzen – soweit dies nach dem Stand der Gesetzesmaterialien und dem Stand des Gesetzgebungsverfahrens zum Zeitpunkt des Seminars möglich ist.
  • a.

Zu dem Seminar erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein umfangreiches Skript.

Eine Bescheinigung über eine Fortbildung über 5 Stunden wird erteilt.

Die Teilnahmegebühr beträgt:

  • 150,00 € Mitglieder DAV
  • 200,00 € Nicht-Mitglieder
  • 120,00 € Junganwälte und Mitglied DAV

Die Anmeldungen erbitten wir mit u.s.  Formular. Die Anmeldungen werden nach Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Ihre Anmeldung ist verbindlich. Eine Erstattung des Teilnahmebetrages ist nur möglich, wenn Ihr schriftlich erklärter Rücktritt 7 Tage vor der Veranstaltung dem Anwaltsverein zugegangen ist.

 


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