RVG – Erfolgshonorar – Wahlanwaltsvergütung trotz PKH/VKH/BerH oder Pflichtverteidigung
ONLINE-Seminar mit dem Thema
RVG – Erfolgshonorar – Wahlanwaltsvergütung trotz PKH / VKH / BerH oder Pflichtverteidigung
am
Mittwoch, den 14.09.2022, 9.00 Uhr bis 13.30 Uhr
(inklusive 2 Pausen á 15 Minuten)
Referent: Horst-Reiner Enders, gepr. Bürovorsteher im Rechtsanwaltsfach, Neuwied
Autor des Buches „RVG für Anfänger“ und Mitautor des Kommentars zum RVG Hartung/Schons/Enders und zahlreicher Aufsätze und Beiträge, erschienen in der Fachzeitschrift für Kostenrecht und Zwangsvollstreckung „Das juristische Büro“
Das Seminar richtet sich an Rechtsfachwirtinnen/Rechtsfachwirte, Bürovorsteherinnen/ Bürovorsteher im RA-Fach, Rechtsanwaltsfachangestellte und Rechtsanwälte/ Rechtsanwältinnen. Vorkenntnisse im Bereich des RVG sollten unbedingt vorhanden sein.
In dem Seminar wird zum einen betrachtet, in welchen Fällen es der Rechtsanwältin/dem Rechtsanwalt möglich ist, ein Erfolgshonorar mit dem Mandanten zu vereinbaren. Die Möglichkeiten, ein Erfolgshonorar zu vereinbaren, wurden durch das am 1.10.2022 in Kraft getretene Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt erweitert.
Themenschwerpunkte hierzu:
- Fallgestaltungen, in denen ein Erfolgshonorar vereinbart werden kann
- Übernahme von Gerichtskosten und Gerichtsvollzieherkosten durch die Anwältin/ den Anwalt zulässig!
- Erfolgshonorar auch bei PKH?
- Betriebswirtschaftliche Betrachtung
Zum anderen ist Gegenstand des Seminars, in welchen Situationen der Rechtsanwalt trotz Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe, Beratungshilfe oder Pflichtverteidigung die Differenzen zur Wahlanwaltsvergütung realisieren kann.
Themenschwerpunkte hierzu:
- Mandant erlangt im Rahmen des bearbeitenden Mandats einen größeren Betrag Was kann die Anwältin/der Anwalt tun? Bei Beratungshilfe? Bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe?
- Geschickte Verrechnung von Vorschüssen und Zahlungen des Mandanten oder anzurechnender Gebührenanteile
- Darf die Anwältin/der Anwalt Fremdgelder auf die Differenz zwischen PKH-Vergütung /VKH-Vergütung verrechnen?
- Kostenerstattungsansprüche des Mandanten, wie kann die Anwältin/der Anwalt hierauf zugreifen
Zu dem Seminar erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein umfangreiches Skript. Eine Bescheinigung für die Fachanwältin bzw. den Fachanwalt über eine FAO-Fortbildung kann nicht erteilt werden.
Die Teilnahmegebühr beträgt:
- 100,00 € Mitglieder Hessischer Anwaltsvereine oder deren Mitarbeiter
- 200,00 € Nicht-Mitglieder oder deren Mitarbeiter
- 70,00 € Junganwälte und Mitglied in einem Hess.AV
Die Anmeldungen erbitten wir mit beigefügtem Formular. Die Anmeldungen werden nach Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Ihre Anmeldung ist verbindlich. Eine Erstattung des Teilnahmebetrages ist nur möglich, wenn Ihr schriftlich erklärter Rücktritt 7 Tage vor der Veranstaltung dem Anwaltsverein zugegangen ist.