09:00 - 12:00 Uhr

Präsenz-Seminar: Update Medizinstrafrecht (§ 15 FAO)

Wir laden Sie ein zu unserem Präsenz-Seminar mit dem Thema

Update Medizinstrafrecht

Donnerstag, den 14. November 2024 von 9.00 Uhr – 12.00 Uhr
Seminarraum 2, Evangelische Akademie Frankfurt, Römerberg 9, 60311 Frankfurt

 

Referenten: Daniela Etterer, MHMM, Rechtsanwältin (seit 2006) und Partnerin, Fachanwältin für Medizinrecht,                            Compliance Officer (TÜV), verteidigt und berät im Medizinstrafrecht und betreut Mandate in
Healthcare- Compliance, Autorin von Veröffentlichungen zum Medizinstrafrecht

                          Dr. Markus Gierok, Rechtsanwalt seit 2019, verteidigt und berät im Medizinstrafrecht, DEKRA-                          zertifizierter Geldwäschebeauftragter, Autor zahlreicher Veröffentlichungen zum Medizinstrafrecht

 

Medizinrechtliche Mandate zu bearbeiten, ist ohne grundlegende strafrechtliche Kenntnisse kaum noch möglich. Vielfach ist die Verletzung medizinrechtlicher Vorschriften – unmittelbar oder mittelbar – strafbewehrt. Dies gilt in besonderem Maße für das Medizinwirtschaftsstraft, bspw. für den medizinstrafrechtlichen Klassiker des Abrechnungsbetrugs (§ 263 Abs. 1 StGB) oder die immer noch verhältnismäßig jungen Straftatbestände der Korruption im Gesundheitswesen (§§ 299a, 299b StGB). In den letzten Jahren hat sich das Landgericht Nürnberg-Fürth mit zahlreichen wegweisenden Entscheidungen zu diesen beiden Delikten hervorgetan, die versierte Medizinrechtler im Blick haben sollten.

Besondere Präsenz hat das Medizinstrafrecht zudem der Corona-Pandemie zu verdanken: Themen wie Abrechnungsbetrug in Testzentren, Fälschung von Impfausweisen und Testzertifikaten sowie potenzielle Triage-Situationen dominierten nicht nur monatelang die Berichterstattung, sondern beschäftig(t)en ebenso den Gesetzgeber und Gerichte.

Spannende Entwicklungen gibt es auch auf rechtspolitischer Ebene: So ist die Diskussion über die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs in vollem Gange. Die Einigung auf eine gesetzliche Regelung der geschäftsmäßigen Sterbehilfe lässt weiter auf sich warten. Währenddessen hat das Oberlandesgericht Saarbrücken den Präsidenten der Ärztekammer Saarland vor einer Hauptverhandlung bewahrt.

Hierzu und zu weiteren spannenden Facetten des Medizinstrafrechts referieren Rechtsanwältin Daniela Etterer, MHMM, und Rechtsanwalt Dr. Markus Gierok aus der Sozietät Tsambikakis & Partner in ihrem Update Medizinstrafrecht.

Eine Bescheinigung über eine Fortbildung nach § 15 FAO über 3 Stunden wird erteilt.

Die Teilnahmegebühr beträgt:

• 90,00 € Mitglieder im DAV
• 120,00 € Nicht-Mitglieder
• 70,00 € Jungmitglied im DAV mit weniger als 2 Jahren Erstzulassung

Die Anmeldungen erbitten mit u.s. Formular. Die Anmeldungen werden nach Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Ihre Anmeldung ist verbindlich. Eine Erstattung des Teilnahmebetrages ist nur möglich, wenn Ihr schriftlich erklärter Rücktritt 7 Tage vor der Veranstaltung dem Anwaltsverein zugegangen ist.
 


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