PRÄSENZ-SEMINAR: Arbeitsrecht in der Insolvenz aus Arbeitnehmersicht (§ 15 FAO)
Wir laden Sie ein zu unserem Präsenz-Seminar mit dem Thema
Arbeitsrecht in der Insolvenz aus Arbeitnehmersicht
Mittwoch, den 30. April 2025 13.00 Uhr – ca. 18.00 Uhr
Seminarraum 1, Evangelischen Akademie Frankfurt, Römerberg 9, 60311 Frankfurt
Referent: Rechtsanwalt Dr. Thomas Banse, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Insolvenzrecht
Nicht selten haben arbeitsrechtliche Mandate einen insolvenzrechtlichen Bezug. Vergütungszahlungen bleiben aus, Arbeitnehmer werden unwiderruflich freigestellt, Insolvenzgeld wird vorfinanziert, betriebsbedingte Kündigungen werden vom Arbeitgeber oder vom (vorläufigen) Insolvenzverwalter ausgesprochen, ein Betriebsübergang deutet sich an.
Die Fortbildung gibt einen Überblick über den Ablauf des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Arbeitgebers aus Sicht des Arbeitnehmer- und auch Betriebsratsvertreters. Dabei werden die typischen Fallkonstellationen und Ansprüche besprochen und Lösungsmöglichkeiten dargestellt, die sich in der Praxis bewährt haben.
Besprochen werden u.a.:
- Ablauf des Insolvenzeröffnungsverfahrens
- Insolvenzantrag des Arbeitnehmers?
- Insolvenzgeldvorfinanzierung/Insolvenzgeld
- „Normaler“ Ablauf des eröffneten Verfahrens
- „Besondere“ Verfahrensarten: Insolvenzplan, Eigenverwaltung, Schutzschirmverfahren
- Die „Freigabe“ der selbständigen Tätigkeit des Schuldners gemäß § 35 Abs. 2 lnsO
- Überblick über die arbeitsrechtlichen Regelungen der §§ 113, 120-128 lnsO
- Insolvenzanfechtung aus Sicht des Arbeitnehmers
- Probleme der Passivlegitimation
- Unterbrechung und Aufnahme des Verfahrens
- Forderungsanmeldung
- Abgrenzung zwischen Insolvenzforderung und Masseforderung
- Rücktritt vom Vergleich wegen insolvenzbedingter Nichterfüllung?
- Besonderheiten bei Masseunzulänglichkeit
- Kündigung des Insolvenzverwalters gemäß § 113 lnsO
- Insolvenz und Betriebsübergang
- Transfergesellschaft
- Massenentlassungsanzeige
- Interessenausgleich mit Namensliste, § 125 lnsO
- Vollstreckungsverbote
- Die Insolvenz des Arbeitnehmers
Eine Bescheinigung über eine Fortbildung nach § 15 FAO über 5 Stunden wird erteilt.
Die Teilnahmegebühr beträgt:
- 190,00 € Mitglieder im DAV
- 250,00 € Nicht-Mitglieder
- 150,00 € Jungmitglied im DAV mit weniger als 2 Jahren Erstzulassung
Die Anmeldungen erbitten mit u.s. Formular. Die Anmeldungen werden nach Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Ihre Anmeldung ist verbindlich. Eine Erstattung des Teilnahmebetrages ist nur möglich, wenn Ihr schriftlich erklärter Rücktritt 7 Tage vor der Veranstaltung dem Anwaltsverein zugegangen ist.