ONLINE-Seminar: Zwangsvollstreckung aktuell Änderungen zum 01.12.2021 und 01.01.2022
Wir laden Sie ein zu unserem ONLINE-Seminar mit dem Thema
Zwangsvollstreckung aktuell
Änderungen zum 01.12.2021 und 01.01.2022
am
Donnerstag, den 18. November 2021, 9.30 Uhr – ca. 16.00 Uhr
(inklusive Pausen von insgesamt ca. 1,5 Stunden)
Referentin: Sabine Jungbauer, gepr. Rechtsfachwirtin
Die Referentin Sabine Jungbauer ist geprüfte Rechtsfachwirtin, Mitautorin im RVG-Kommentar Bischof/Jungbauer, u.a., 9. Aufl. 2021; Herausgeberin und Autorin zahlreicher Werke zum RVG, Prozessrecht, beA u. ERV. Sie betreut im wöchentlichen Jourdienst für die Mitglieder der RAK München das Gebührentelefon. Frau Jungbauer hat bereits eine 9jährige Praxiserfahrung mit Online-Seminaren.
Frau Jungbauer führt Sie durch ein lebendiges, aktuelles und praxisnahes Seminar mit vielen Beispielen.
Profitieren Sie von diesem Seminar, das rechtzeitig vor Inkrafttreten zahlreicher Änderungen stattfindet, um zum 01.12.2021 und 01.01.2022 gewappnet zu sein:
Gewaltschutzgesetz für Gerichtsvollzieher (gefahrgeneigte Vollstreckungshandlungen – Auskunfts- und Unterstützungsersuchen des GV)
Änderungen bei beschränkt/bedingt pfändbaren Beträgen
- Weihnachtsgeld
- Lebensversicherungen
- Altersvorsorge Selbständiger (Ansparbeträge)
Änderungen bei der Pfändbarkeit von Tieren und Sachen
- Grenze für Sachverständigengutachten
- Eigentumsvorbehaltsverkauf
Erweiterte Vermögensauskunft statt erneuter Vermögensauskunft
Drittauskünfte auch bei unbekannt verzogenem Schuldner
Notwendige Anpassung der Pfüb-Formulare (Ausfüllhinweise)
Neue Pfändungsfreigrenzen seit 01.07.2021 – jährliche Änderung der Pfändungsfreigrenzen
Ab 01.12.2021 gilt es: Änderungen durch das Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz
- Pfändung in Gemeinschaftskonten
- Neuregelungen zum Kontopfändungsschutz in §§ 899 bis 910 ZPO
- Erweiterung der Ansparmöglichkeiten auf dem P-Konto
- Neuerungen zu den P-Kontobescheinigungen
- Anträge des Schuldners oder Gläubigers zur Änderung von Pfändungsfreibeträgen
- v.m
BayObLG: Einsicht in das Schuldnerverzeichnis und Registrierung durch den Schuldner
BGH 2021: Isolierter Antrag eines Folgegläubigers auf Einholung von Drittauskünften möglich?
Neue Pflichten! ZV-Aufträge und Pfübs ab 01.01.2022 nur noch elektronisch? Was ist zu beachten?
Die Teilnehmer haben im Chat die Gelegenheit, Fragen zu stellen. Für das Online-Seminar benötigen Sie einen Internetzugang (idealerweise PC/Notebook) sowie einen Lautsprecher oder ein USB-Headset. Sie erhalten vor dem Seminar nach Ihrer Anmeldung eine Beschreibung, wie Sie den Seminarraum betreten können. Das Online-Seminar wird in Kooperation mit ISAR-Fachseminare Jungbauer, München durchgeführt.
Die Teilnahmegebühr beträgt:
- 150,00 € Mitglied in einem hessischen Anwaltsvereine oder deren Mitarbeiter
- 300,00 € Nicht-Mitglieder Hessischer Anwaltsvereine oder deren Mitarbeiter
- 120,00 € Junganwälte und Mitglied in einem Hess.AV
Die Anmeldungen erbitten mit u.s. Formular. Die Anmeldungen werden nach Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Ihre Anmeldung ist verbindlich. Eine Erstattung des Teilnahmebetrages ist nur möglich, wenn Ihr schriftlich erklärter Rücktritt 7 Tage vor der Veranstaltung dem Anwaltsverein zugegangen ist.