13:00 - 17:30 Uhr

ONLINE-Seminar: RVG Aktuell 2022 Umsetzung der gesetzlichen Änderungen aus 2021 in der Praxis und Betrachtung aktueller Rechtsprechung

Wir laden Sie ein zu unserem  ONLINE-Seminar  mit dem Thema

 

RVG Aktuell 2022

Umsetzung der gesetzlichen Änderungen aus 2021 in der Praxis und Betrachtung aktueller Rechtsprechung

am

Mittwoch, den 09.02.2022, 13.00 Uhr bis 17.30 Uhr

(inklusive 2 Pausen á 15 Minuten)

 

Referent:   Horst-Reiner Enders, gepr. Bürovorsteher im Rechtsanwaltsfach, Neuwied
Autor des Buches „RVG für Anfänger“ und Mitautor des Kommentars zum RVG Hartung/Schons/Enders und zahlreicher Aufsätze und Beiträge, erschienen in der Fachzeitschrift für Kostenrecht und Zwangsvollstreckung „Das juristische Büro“

 

Das Seminar richtet sich an Rechtsfachwirtinnen / Rechtsfachwirte, Bürovorsteherinnen / Bürovorsteher im RA-Fach, Rechtsanwaltsfachangestellte und Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen. Vorkenntnisse im Bereich des RVG sollten unbedingt vorhanden sein.

Gegenstand des Seminars sind zum einen die Umsetzung der gesetzlichen Änderungen durch

  • das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes in Inkassosachen
  • das Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt,

die zum 1.10.2021 in Kraft getreten sind, in der Praxis. Dies geschieht anhand zahlreicher praxisnaher Fälle, die Teilnehmer zunächst selbst betrachten sollen; anschließend werden Lösungsmöglichkeiten besprochen. Es wird auch aufgezeigt, wie der Rechtsanwalt Gebührenverluste vermeiden kann.

Themenschwerpunkte hierzu im Einzelnen:

  • Die neue Vergütung im Inkassomandat!
  • Die neue Vergütung bei Zahlungsvereinbarungen!
  • Kann der RA bei Geldforderungen von höchstens 2.000 € jetzt immer ein Erfolgshonorar vereinbaren? Bei höheren Geldforderungen, in welchen Fällen?
  • Darf der Rechtsanwalt für den Mandanten Gerichtskosten und Gerichtsvollzieherkosten übernehmen?
  • Aktuelle Rechtsprechung zu den Änderungen, soweit derartige bereits bis zum Seminartermin ergangen ist!

Gegenstand des Seminars ist zum anderen aktuelle Rechtsprechung zum anwaltlichen Vergütungsrecht und den Nebengebieten. Für die Praxis wichtige Entscheidungen werden dargestellt und deren Auswirkungen auf die anwaltliche Praxis werden beleuchtet.

Themenschwerpunkte sind u. a.

  •  BGH konkretisiert, in welchen Fällen dem Mandanten ein Widerrufsrecht betreffend den Anwaltsvertrag zusteht.
  • OLG Bremen nimmt zu der Frage Stellung, ob die Prüfung eines Vertrags eine Geschäftsgebühr auslöst oder nicht.
  • BGH zur Vergütung der Anwältin / des Anwalts bei Entwurf eines gemeinschaftlichen Testaments.
  • BGH zum Quotenvorrecht gegenüber dem Rechtsschutzversicherer, wenn überschüssige Gerichtskosten von der Staatskasse zurückerstattet werden.
  • u. a.

Zu dem Seminar erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein umfangreiches Skript. Eine Bescheinigung für die Fachanwältin bzw. den Fachanwalt über eine FAO-Fortbildung kann nicht erteilt werden!

Die Teilnahmegebühr beträgt:

  • 100,00 € Mitglieder Hessischer Anwaltsvereine oder deren Mitarbeiter
  • 200,00 € Nicht-Mitglieder Hessischer Anwaltsvereine oder deren Mitarbeiter
  •   70,00 € Junganwälte und Mitglied in einem Hess.AV

Die Anmeldungen erbitten wir mit u.s. Formular. Die Anmeldungen werden nach Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Ihre Anmeldung ist verbindlich. Eine Erstattung des Teilnahmebetrages ist nur möglich, wenn Ihr schriftlich erklärter Rücktritt 7 Tage vor der Veranstaltung dem Anwaltsverein zugegangen ist.

 


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