AUSGEBUCHT! ONLINE-Seminar: RVG Aktuell 2021 – Update …schon wieder ein neues Gesetz mit zahlreichen Änderungen im RVG…
Wir laden Sie ein zu unserem ONLINE-Seminar mit dem Thema
RVG Aktuell 2021 – Update
…schon wieder ein neues Gesetz mit zahlreichen Änderungen im RVG…
am
Dienstag, den 21.09.2021, 13.00 Uhr bis 17.30 Uhr
(inklusive 2 Pausen á 15 Minuten)
Referent: Horst-Reiner Enders, gepr. Bürovorsteher im Rechtsanwaltsfach, Neuwied
Autor des Buches „RVG für Anfänger“ und Mitautor des Kommentars zum RVG Hartung/Schons/Enders und zahlreicher Aufsätze und Beiträge, erschienen in der Fachzeitschrift für Kostenrecht und Zwangsvollstreckung „Das juristische Büro“
Das Seminar richtet sich speziell an Rechtsfachwirtinnen/Rechtsfachwirte, Bürovorsteherinnen/Bürovorsteher im RA-Fach, Rechtsanwaltsfachangestellte, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Vorkenntnisse im Bereich des RVG sollten unbedingt vorhanden sein.
Im Jahre 2021 sind bereits am 1.1.2021 zahlreiche Änderungen durch das KostRÄG 2021 im RVG in Kraft getreten. Zu der neuen Übergangsvorschrift in § 60 RVG gibt es erste Rechtsprechung.
Themenschwerpunkte hierzu sind:
- Betrachtung der ersten Rechtsprechung zu der neuen Übergangsvorschrift in § 60 RVG
- Komplizierte Fallgestaltungen im Übergangsrecht!
Weitere Änderungen im RVG erfolgen durch das -überwiegend- am 1.10.2021 in Kraft tretende Gesetz zum Verbraucherschutz in Inkassosachen. Obwohl dieses Gesetz bereits im Dez. 2020 im BGBl verkündet wurde, ist vielfach die Umsetzung in der anwaltlichen Praxis nicht klar!
Themenschwerpunkte hierzu sind u. a.:
- Wann kommt die ermäßigte Geschäftsgebühr (statt 0,5 bis 2,5 nur noch 0,5 bis 1,3) zur Anwendung?
- Wann liegt künftig eine besonders umfangreiche oder besonders schwierige anwaltliche Tätigkeit vor, damit mehr als 0,9 Geschäftsgebühr angesetzt werden können?
- Unglaublich: Nur noch 0,5 Geschäftsgebühr! In welchen Fällen tatsächlich?
- Einigungsgebühr bei Teilzahlungsvergleich schrumpft von 1,5 auf 0,7!
- Zukünftige Auftrags- und Mandatsgestaltung in Inkassosachen?
- Zahlreiche Hinweispflichten schon im Aufforderungsschreiben und weitere Auskunftspflichten auf Verlangen des Schuldners!
- Schuldner muss die RA-Gebühren für Teilzahlungsvergleich nur noch erstatten, wenn er zuvor auf die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten hingewiesen worden ist! Wie muss der Hinweis aussehen?
Am 25.6.2021 wurde das Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt auch im Bundesrat verabschiedet. Das Gesetz tritt ebenfalls schon am 1.10.2021 in Kraft und bringt ebenfalls zahlreiche Änderungen im Bereich der Anwaltsvergütung mit sich.
Themenschwerpunkte hierzu sind u. a.:
- Erleichterte Voraussetzungen für die Vereinbarung eines Erfolgshonorars! In welchen Fällen?
- Rechtsanwalt darf jetzt auch teilweise „Prozessfinanzierer“ sein! Wann ist dies möglich?
Zu dem Seminar erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein umfangreiches Skript. Eine Bescheinigung für die Fachanwältin bzw. den Fachanwalt über eine FAO-Fortbildung kann nicht erteilt werden!
Die Teilnahmegebühr beträgt:
- 100,00 € Mitglieder Hessischer Anwaltsvereine oder deren Mitarbeiter
- 200,00 € Nicht-Mitglieder Hessischer Anwaltsvereine oder deren Mitarbeiter
- 70,00 € Junganwälte und Mitglied in einem Hess.AV
Die Anmeldungen erbitten mit u.s. Formular. Die Anmeldungen werden nach Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Ihre Anmeldung ist verbindlich. Eine Erstattung des Teilnahmebetrages ist nur möglich, wenn Ihr schriftlich erklärter Rücktritt 7 Tage vor der Veranstaltung dem Anwaltsverein zugegangen ist.