ONLINE-Seminar: Neue ZV-Formulare 2023
Wir laden Sie ein zu unserem ONLINE-Seminar mit dem Thema
Neue ZV-Formulare 2023
am
Freitag, den 03. März 2023, 9.00 Uhr – ca. 16.00 Uhr
(inklusive Pausen)
Referentin: Sabine Jungbauer, gepr. Rechtsfachwirtin
Die neue Zwangsvollstreckungsformularverordnung (ZVFV) wurde mit geändertem Inhalt und komplett neuen ZV-Formularen am 16.12.2022 verabschiedet und noch in 2022 im BGBl verkündet. Verordnung und neue Formulare sind zum 01.01.2023 in Kraft getreten und seit dem 01.01.2023 gültig. Eine verpflichtende Nutzung der neuen Formulare gilt ab 01.12.2023.
Die Referentin stellt die neuen Formulare (ZVA-Formular und Pfüb-Formular) sowie Forderungsaufstellungen (Schwerpunkt beim Pfüb: „gewöhnliche Geldforderungen“ wie Gehalt-, Kontenpfändung etc.) umfassend vor. Wo werden wie mit den neuen Formularen welche Anträge gestellt? Die Referentin führt durch einen lebendigen praxisnahen Vortrag!
- Zur ZVFV
- Anpassungs- / Ergänzungsmöglichkeiten
- Seitenumbrüche
- modulare Aufbau
- verpflichtende Nutzung
- Zu den neuen Formularen
- Nutzungspflicht
- strukturierter Datensatz
- Einreichung via beA
- Gerichtsvollzieherauftrag
- Neue Module; Anpassung an Gesetzesänderungen
- Wesentliche Vollstreckungsaufträge (Vermögensauskunft, gütliche Erledigung, Einholung von Drittauskünften, Haftbefehlsverfahren, Aufenthaltsermittlung des Schuldners)
- Ausfüllhinweise
- Forderungsaufstellungen
- für den ZVA
- für den Pfüb (Forderungen die keine Unterhaltsforderungen sind)
- Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
- Lohn- und Kontenpfändung
- Pfändung von Lebensversicherungsansprüchen
- Zusammenrechnung mehrerer Einkünfte zur Erhöhung des Pfändungsbetrags
- Nichtberücksichtigung Unterhaltsberechtigter mit eigenem Einkommen zur Erhöhung des Pfändungsbetrags
- Verschärfte Pfändung bei Deliktsforderungen
- Urkunden und Auskünfte des Schuldners gem. § 836 Abs. 3 ZPO zur Durchsetzung der gepfändeten Forderung
- Ausfüllhinweise
Die Teilnehmer haben im Chat die Gelegenheit, Fragen zu stellen. Für das Online-Seminar benötigen Sie einen Internetzugang (idealerweise PC/Notebook) sowie einen Lautsprecher oder ein USB-Headset. Sie erhalten vor dem Seminar nach Ihrer Anmeldung eine Beschreibung, wie Sie den Seminarraum betreten können. Das Online-Seminar wird in Kooperation mit ISAR-Fachseminare Jungbauer, München durchgeführt.
Die Teilnahmegebühr beträgt:
- 150,00 € Mitglieder Hessischer Anwaltsvereine oder deren Mitarbeiter
- 300,00 € Nicht-Mitglieder Hessischer Anwaltsvereine oder deren Mitarbeiter
- 120,00 € Junganwälte und Mitglied in einem Hess.AV
Die Anmeldungen erbitten mit u.s. Formular. Die Anmeldungen werden nach Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Ihre Anmeldung ist verbindlich. Eine Erstattung des Teilnahmebetrages ist nur möglich, wenn Ihr schriftlich erklärter Rücktritt 7 Tage vor der Veranstaltung dem Anwaltsverein zugegangen ist.