09:00 - 12:15 Uhr

ONLINE-Seminar: NEUE RVG-Tabelle 2025!

Wir laden Sie ein zu unserem ONLINE-Seminar mit dem Thema

 

NEUE RVG-Tabelle 2025!

Mittwoch, den 14. Mai 2025 von 09.00 Uhr – 12.15 Uhr

(inklusive Pause)

Referentin:    Sabine Jungbauer, gepr. Rechtsfachwirtin

 

Der Gesetzgeber hat das KostBRÄG 2025 verabschiedet. Es wird je nach Verkündungstermin voraussichtlich zum 01.05. oder 01.06.2025 in Kraft treten.

Der Frankfurter Anwaltsverein bietet mit seiner langjährigen Referentin Sabine Jungbauer ein lebendiges und praxisnahes Seminar an, mit dem alle wichtigen Änderungen rund um RVG, GKG, FamGKG und JVEG behandelt werden.

Dies sind die Schwerpunkte des Seminars:Vorstellung der neuen Tabellen zu § 13 und § 49 RVG nach KostBRÄG 2025

geänderte Anmerkung zur Geschäftsgebühr durch das KostBRÄG 2025

Abrechnung verschiedener Angelegenheiten mit unterschiedlichen Tabellen:

–        Mahnverfahren – streitiges Verfahren

–        Nutzung der korrekten Tabelle bei Anrechnung

–        Zurückverweisung

Unterbevollmächtigter neben Hauptbevollmächtigter

Rechtsmittelverfahren

Gerichtskosten neue Tabelle – Anwaltsgebühren alte Tabelle?

Strukturelle Änderungen/Anpassungen im RVG

Gespaltenes Gebührenrecht – unterschiedliche Tabellen für unterschiedlich beteiligte RAe?

u.v.m.

Eine Bescheinigung über eine Fortbildung über 3 Stunden wird erteilt.

Die Teilnehmer haben im Chat die Gelegenheit, Fragen zu stellen. Für das Online-Seminar benötigen Sie einen Internetzugang (idealerweise PC/Notebook) sowie einen Lautsprecher oder ein USB-Headset. Sie erhalten vor dem Seminar nach Ihrer Anmeldung eine Beschreibung, wie Sie den Seminarraum betreten können. Das Online-Seminar wird in Kooperation mit ISAR-Fachseminare Jungbauer, München durchgeführt.

Die Teilnahmegebühr beträgt:

 

.    70,00 € Mitglieder hess. Anwaltsvereine oder deren Mitarbeiter
•  150,00 € Nicht-Mitglieder oder deren Mitarbeiter
•    50,00 € Mitglieder in einem hess. Anwaltsverein mit weniger als 2 Jahren Erstzulassung

 

Die Anmeldungen erbitten mit u.s. Formular. Die Anmeldungen werden nach Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Ihre Anmeldung ist verbindlich. Eine Erstattung des Teilnahmebetrages ist nur möglich, wenn Ihr schriftlich erklärter Rücktritt 7 Tage vor der Veranstaltung dem Anwaltsverein zugegangen ist.

 


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