ONLINE-Seminar: NEUE RVG-Tabelle 2025!
Wir laden Sie ein zu unserem ONLINE-Seminar mit dem Thema
NEUE RVG-Tabelle 2025!
Mittwoch, den 14. Mai 2025 von 09.00 Uhr – 12.15 Uhr
(inklusive Pause)
Referentin: Sabine Jungbauer, gepr. Rechtsfachwirtin
Der Gesetzgeber hat das KostBRÄG 2025 verabschiedet. Es wird je nach Verkündungstermin voraussichtlich zum 01.05. oder 01.06.2025 in Kraft treten.
Der Frankfurter Anwaltsverein bietet mit seiner langjährigen Referentin Sabine Jungbauer ein lebendiges und praxisnahes Seminar an, mit dem alle wichtigen Änderungen rund um RVG, GKG, FamGKG und JVEG behandelt werden.
Dies sind die Schwerpunkte des Seminars:Vorstellung der neuen Tabellen zu § 13 und § 49 RVG nach KostBRÄG 2025
geänderte Anmerkung zur Geschäftsgebühr durch das KostBRÄG 2025
Abrechnung verschiedener Angelegenheiten mit unterschiedlichen Tabellen:
– Mahnverfahren – streitiges Verfahren
– Nutzung der korrekten Tabelle bei Anrechnung
– Zurückverweisung
Unterbevollmächtigter neben Hauptbevollmächtigter
Rechtsmittelverfahren
Gerichtskosten neue Tabelle – Anwaltsgebühren alte Tabelle?
Strukturelle Änderungen/Anpassungen im RVG
Gespaltenes Gebührenrecht – unterschiedliche Tabellen für unterschiedlich beteiligte RAe?
u.v.m.
Eine Bescheinigung über eine Fortbildung über 3 Stunden wird erteilt.
Die Teilnehmer haben im Chat die Gelegenheit, Fragen zu stellen. Für das Online-Seminar benötigen Sie einen Internetzugang (idealerweise PC/Notebook) sowie einen Lautsprecher oder ein USB-Headset. Sie erhalten vor dem Seminar nach Ihrer Anmeldung eine Beschreibung, wie Sie den Seminarraum betreten können. Das Online-Seminar wird in Kooperation mit ISAR-Fachseminare Jungbauer, München durchgeführt.
Die Teilnahmegebühr beträgt:
. 70,00 € Mitglieder hess. Anwaltsvereine oder deren Mitarbeiter
• 150,00 € Nicht-Mitglieder oder deren Mitarbeiter
• 50,00 € Mitglieder in einem hess. Anwaltsverein mit weniger als 2 Jahren Erstzulassung
Die Anmeldungen erbitten mit u.s. Formular. Die Anmeldungen werden nach Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Ihre Anmeldung ist verbindlich. Eine Erstattung des Teilnahmebetrages ist nur möglich, wenn Ihr schriftlich erklärter Rücktritt 7 Tage vor der Veranstaltung dem Anwaltsverein zugegangen ist.