LEIDER AUSGEBUCHT Kostenfestsetzung und Kostenerstattung – Die täglichen Probleme in der Praxis meistern!
Wir laden ein zu unserem S e m i n a r mit dem Thema
Kostenfestsetzung und Kostenerstattung
Die täglichen Probleme in der Praxis meistern!
am
Dienstag, 11. Februar 2020, 9.30 Uhr – 16.30 Uhr
Le Méridien Frankfurt, Wiesenhüttenplatz 28-38, 60329 Frankfurt am Main
Referent: Horst-Reiner Enders, gepr. Bürovorsteher im Rechtsanwaltsfach, Neuwied
Autor des Buches „RVG für Anfänger“ und zahlreicher Aufsätze und RVG-Tipps in der Fachzeitschrift für Kostenrecht und Zwangsvollstreckung „Das juristische Büro“ und Mitautor des RVG – Kommentars Hartung/Schons/Enders
Das Seminar richtet sich speziell an
- Rechtsanwaltsfachangestellte
- Rechtsfachwirt/e(innen)
- Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
- Einsteiger(innen), Wiedereinsteiger(innen), Quereinsteiger(innen)
- Mitarbeiter(innen) in „Großkanzleien“, die überwiegend nach Vergütungsvereinbarung abrechnen und nur in der Kostenfestsetzung / Kostenerstattung Berührung mit dem RVG haben
- Auszubildende im 3. Ausbildungsjahr.
Vorkenntnisse im Bereich des RVG sollten unbedingt vorhanden sein.
In der Kostenfestsetzung treten in der Praxis häufig Probleme auf. Es stellt sich sehr oft die Frage, sind die Kosten zu erstatten oder nicht und wenn ja, in welcher Höhe kann die obsiegende Partei Erstattung der Kosten verlangen. In dem Seminar sollen alltägliche, aber auch spezielle Probleme in der Kostenfestsetzung bzw. Kostenerstattung unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Kommentierung näher betrachtet werden. Anhand zahlreicher Beispiele wird auch erörtert, wie der Antragssteller auf Einwände reagiert und Gegenargumente vorbringen kann.
Themenschwerpunkte sind u. a.:
- Grundzüge des Kostenfestsetzungsverfahrens
- Verzinsung der festgesetzten Kosten bei Rechtsmittel in der Hauptsache, ab wann?
- Verjährung festsetzbarer Kosten bei verschiedenen Fallgestaltungen?
- Kosten des Terminsvertreters – Erstattungsfähig in welchen Fällen? Abrechnung der Rechtsanwälte untereinander bei Gebührenteilung!
- Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines auswärtigen Prozessbevollmächtigten? Rechtsprechung entwickelt gerade neue Grundsätze!
- Kostengrundentscheidung wird im Rechtsmittelverfahren aufgehoben – Und nun? Rückfestsetzung möglich?
- Änderung des Streitwerts nach Rechtskraft des Kostenfestsetzungsbeschlusses! Wie kriege ich den rechtskräftigen Kostenfestsetzungsbeschluss „aus der Welt“?
- Mehrere Beklagte im Zivilprozess – Unterschiedlicher Ausgang des Verfahrens. Was kann der obsiegende Beklagte erstattet verlangen? Welche Beträge kann der Kläger zur Kostenfestsetzung gegenüber dem unterlegenen Beklagten anmelden?
- Festsetzung der Kosten eines Nebenintervenienten, auch bei Abschluss eines Vergleichs?
- Selbständiges Beweisverfahren und Hauptsache! Wann umfasst die Kostengrundentscheidung in der Hauptsache auch die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens? Beteiligung von Nebenintervenienten? Neue BGH-Rechtsprechung!
- Verwaltungs- und sozialgerichtliche Angelegenheiten: Durch geschicktes platzieren der Anrechnung können für den Mandanten in der Kostenfestsetzung wirtschaftliche Vorteile erreicht werden!
- Was kann im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren trotz des Ausschlusses erstattet verlangt werden?
- Kosten der Zwangsvollstreckung? Können auch die Kosten der Androhung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen festgesetzt werden?
- Kostenfestsetzung gegen den eigenen Mandanten: Vorsicht Falle bei der Festsetzung der Mindestgebühren!
- Anrechnung der Geschäftsgebühr in der Kostenerstattung, in welchen Fällen?
- Bei Beendigung des Verfahrens durch Vergleich
- Bei teilweisem Obsiegen
- Bei vereinbarter Vergütung für die außergerichtliche Tätigkeit
Zu dem Seminar erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein umfangreiches Skript (ca. 150 Seiten).
Die Teilnahmegebühr beträgt (einschl. Buffet):
- 150,00 € Mitglieder DAV oder deren Mitarbeiter
- 200,00 € Nicht-Mitglieder DAV
- 120,00 € Junganwälte im DAV, Mitglieder mit weniger als 2 Jahren Zulassung
Die Anmeldungen erbitten mit u.s. Formular. Die Anmeldungen werden nach Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Ihre Anmeldung ist verbindlich. Eine Erstattung des Teilnahmebetrages ist nur möglich, wenn Ihr schriftlich erklärter Rücktritt 5 Tage vor der Veranstaltung dem Anwaltsverein zugegangen ist.