Intensivseminar: Rechtsschutzversicherung mit den besonderen Ausprägungen des Arbeits-, Verkehrs- und Mietrechtsschutzes
FAO § 15
Wir laden Sie ein zu unserem Intensivseminar mit dem Thema
Rechtsschutzversicherung mit
den besonderen Ausprägungen des
Arbeits-, Verkehrs- und Mietrechtsschutzes
am
Mittwoch, den 20. September 2017, 10.00 – ca. 18.00 Uhr
Steigenberger Hotel Frankfurter Hof, Am Kaiserplatz, 60311 Frankfurt am Main
Referent: RA J. Cornelius-Winkler, Berlin
Der Referent ist Fachanwalt und Lehrbeauftragter für Versicherungsrecht und durch zahlreiche Veröffentlichungen (u.a. Koautor des „Harbauer“ und des „Münchener Kommentars zum Straßenverkehrsrecht“) ausgewiesener Spezialist der Rechtsschutzsparte mit bundesweiter beratender und forensischer Tätigkeit. Ehrenamtlich engagiert sich Cornelius-Winkler im Ausschuss Versicherungsrecht der BRAK und der RAK Berlin.
Inhalt:
Das Seminar bietet eine systematische Darstellung der Rechtsschutzversicherung für Rechtsanwälte und Fachanwälte anhand von Vortrag, Fallbeispielen und Diskussion. Schwerpunkte liegen insbesondere auf der neueren – vielfach noch nicht kommentierten – BGH-Rechtsprechung zum Versicherungsfall, den Obliegenheiten und auf Konstellationen die für den anwaltlichen Praktiker immer wieder auftreten. Behandelt werden:
• Systematik, Rechtsnatur und Auslegung der ARB
• GDV Bedingungen und Unterschiede zwischen den Gesellschaftsbedingungen
• Rechtsschutzformen, Leistungsarten und Ausschlüsse
• Darlegungs- und Beweislast bei „Statusklagen“ im Arbeitsrecht / Vorbehalte bei der Deckungszusage?
• Mitversicherungskonstellationen im Verkehrs- und Mietrechtsschutz
• Inhaltliche und zeitliche Festlegung des Versicherungsfalls („Drei-Säulentheorie“ des BGH und Konsequenzen für die Praxis)
• Einwand fehlender Erfolgsaussichten
• Einwand einer Obliegenheitsverletzung
• Leistungsumfang, Gebührenstreitigkeiten und Rechtsprechung zur Vergleichsklausel
• Kostenübernahme bei „Teildeckung“ und „Quotenvorrecht“
• Prozessuale Fragen und Anwaltsregress des Versicherers
Die Teilnahmegebühr beträgt (einschl. Buffet):
• 150,00 € Mitglieder DAV
• 200,00 € Nicht-Mitglieder DAV
• 120,00 € Junganwälte im DAV, Mitglieder mit weniger als 2 Jahren Zulassung