Webinar: Versorgungsausgleich in der familienrechtlichen Praxis (§ 15 FAO)
Wir laden ein zu unserem HYBRID-Seminar mit dem Thema
Versorgungsausgleich für die familienrechtliche Praxis
am
Mittwoch, 18. Mai 2022, 14.00 Uhr – 17.00 Uhr
Webinar, den Zugangslink erhalten Sie 1-2 Tage vor dem Termin
Referent: Rechtsanwalt Jörn Hauß, Fachanwalt für Familienrecht
Das Seminar soll praktische Fertigkeiten im Versorgungsausgleich vermitteln und ausbauen. Die Teilnehmer erhalten zu den einzelnen Themen übersichtliche „Leitfäden“ zur praktischen Bewältigung der versorgungsausgleichsrechtlichen Aufgaben und ein darauf abgestimmtes Excel-Programm.
I. Wie prüft man welche Versorgungsauskünfte?
II. Wie optimiert man den Versorgungsausgleich durch Vergleiche unter Beachtung von Dynamik und Abgabenbelastung unterschiedlicher Versorgungen
a. im Invaliditätsfall,
b. saldierende Vergleiche
c. „Cross-over-Vergleiche“
II. Wie verhindert man Versorgungsverluste für die ausgleichsberechtigte Person?
a. Versorgungsverluste bei interner und
b. externer Teilung von Anrechten
III. Abänderung von Versorgungsausgleichs-Entscheidungen effektiv führen,
a. Abänderungspotential erkennen und bewerten
b. Risiken der Abänderung kalkulieren.
IV. Wie kann man den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich effektiv beraten und durchführen?
a. Analyse der Versorgungssituation
b. Berechnung des Abfindungsbetrages
c. Wie geht man mit Teilungsgewinnen um?
Eine Bescheinigung über eine Fortbildung nach § 15 FAO über 3 Stunden wird erteilt.
Für das Online-Seminar benötigen Sie einen Internetzugang (idealerweise PC/Notebook) sowie einen Lautsprecher oder ein USB-Headset. Sie erhalten vor dem Seminar (nach Ihrer Anmeldung) eine Beschreibung, wie Sie den Seminarraum betreten können. Das Online-Seminar wird mit der Plattform GotoWebinar von Schweitzer Fachinformationen durchgeführt.
Die Teilnahmegebühr beträgt:
• 90,00 € Mitglieder Hessischer Anwaltsvereine
• 180,00 € Nicht-Mitglieder
• 70,00 € Mitglieder Hess. Anwaltsvereine mit weniger als 2 Jahren Zulassung
Die Anmeldungen erbitten wir mit u.s. Formular. Die Anmeldungen werden nach Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Ihre Anmeldung ist verbindlich. Eine Erstattung des Teilnahmebetrages ist nur möglich, wenn Ihr schriftlich erklärter Rücktritt 5 Tage vor der Veranstaltung dem Anwaltsverein zugegangen ist.