ONLINE-Seminar: Anwaltliches Berufsrecht unter besonderer Berücksichtigung der Großen BRAO-Reform
Wir laden ein zum Webinar
Anwaltliches Berufsrecht unter besonderer Berücksichtigung der Großen BRAO-Reform
am
20. Juli 2022 von 13:00 Uhr – 18:00 Uhr
Webinar, den Zugangslink erhalten Sie 1-2 Tage vor dem Termin
Am 01.08.2022 ist es endlich so weit. Dann tritt die bereits im letzten Jahr verabschiedete Große BRAO-Reform (BGBl. 2021 I S. 2363) in Kraft.
Neuerungen gibt es insbesondere im Recht der „Berufsausübungsgesellschaft“ (Stichworte: Zulassung, Berufspflichten, interprofessionelle Zusammenarbeit, Zulässigkeit der GmbH & Co. KG, beA) und der Bürogemeinschaft, bei der Interessenkollision (§ 43a Abs. 4 BRAO n.F.) und den Tätigkeitsverboten bei nichtanwaltlicher Vorbefassung (§ 45 BRAO n.F.), aber auch im Recht der Syndikusrechtsanwälte (§ 46 Abs. 6 BRAO n.F.).
Die 7. Satzungsversammlung hat bereits reagiert und notwendige Anpassungen bzw. Änderungen an einigen Vorschriften der BORA (insbesondere an § 3) vorgenommen.
Das Seminar informiert über alle diese Neuerungen ebenso wie über größere und kleinere Veränderungen im Rahmen anderer Gesetzgebungsverfahren der letzten Zeit (z.B. Novellierung der Verschwiegenheitsverpflichtung in Zusammenhang mit dem sog. Outsourcing von Dienstleistungen, Erleichterungen im Vertretungsrecht, Lockerungen in den Bereichen Erfolgshonorar und Gebührenunterschreitung) und natürlich über die schon länger bestehenden und weiterhin geltenden Bestimmungen des anwaltlichen Berufsrechts. Dabei werden die einzelnen Regelungen auch in ihrem jeweiligen Kontext, etwa in Zusammenhang mit den ebenfalls erfolgten Änderungen im StGB, RVG und RDG etc., dargestellt. Berücksichtigung findet selbstverständlich außerdem die Rechtsprechung u.a. des Anwaltssenats des BGH und der Anwaltsgerichtshöfe der Länder sowie der Anwaltsgerichte.
Das Seminar richtet sich an alle Rechtsanwältinnen und -anwälte sowie Syndikusrechtsanwältinnen und -anwälte und nicht zuletzt auch an neu zugelassene Kolleginnen und Kollegen, die die Verpflichtung von § 43f BRAO n.F. (Teilnahme an einer Lehrveranstaltung über das rechtsanwaltliche Berufsrecht) erfüllen müssen.
Die Referentin Dr. Susanne Offermann-Burckart ist Rechtsanwältin und Mediatorin, Spezialistin im anwaltlichen Berufs- und Gesellschaftsrecht, u.a. Mitglied der Satzungsversammlung und (Mit-)Herausgeberin und Autorin mehrerer Kommentare und Lehrbücher zum anwaltlichen Berufsrecht, Fachanwaltsrecht, Syndikusrecht sowie RDG und außerdem Autorin zahlreicher Fachaufsätze zum Berufsrecht, Gesellschaftsrecht etc.
Für das Online-Seminar benötigen Sie einen Internetzugang (idealerweise PC/Notebook) sowie einen Lautsprecher oder ein USB-Headset. Sie erhalten vor dem Seminar (nach Ihrer Anmeldung) eine Beschreibung, wie Sie den Seminarraum betreten können. Das Online-Seminar wird mit der Plattform GotoWebinar von Schweitzer Fachinformationen durchgeführt.
Die Teilnahmegebühr beträgt:
- 120,00 € Mitglieder Hessischer Anwaltsvereine
- 240,00 € Nicht-Mitglieder
- 100,00 € Mitglieder Hess. Anwaltsvereine mit weniger als 2 Jahren Zulassung
Die Anmeldungen erbitten mit u.s. Formular. Die Anmeldungen werden nach Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Ihre Anmeldung ist verbindlich. Eine Erstattung des Teilnahmebetrages ist nur möglich, wenn Ihr schriftlich erklärter Rücktritt 7 Tage vor der Veranstaltung dem Anwaltsverein zugegangen ist.