ONLINE-Seminar: § 15 FAO Sonderkündigungsrecht und Kündigungsbeschränkung im Mietrecht
Wir laden ein zu unserem HYBRID-SEMINAR mit dem Thema
Sonderkündigungsrechte und Kündigungsbeschränkungen
im Mietrecht
am
Mittwoch, 17. November 2021, 14.00 Uhr – ca. 17.00 Uhr
Webinar, den Zugangslink erhalten Sie 1-2 Tage vor dem Termin
Referent: Rechtsanwalt Dr. Harald Freytag, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Neben den klassischen Kündigungsgründen wie Eigenbedarf oder Zahlungsverzug gibt es eine Vielzahl weiterer Kündigungstatbestände, z. B. die Teilkündigung, die Kündigung einer Werkdienstwohnung oder die Sonderkündigungsmöglichkeit bei einer Zwangsversteigerung. Spiegelbildlich kennt das Gesetz zudem eine Reihe von Kündigungsbeschränkungen, z. B. die Kündigungssperre nach Erwerb einer Immobilie durch mehrere Personen oder der zugunsten des Mieters als Dritten wirkende Kündigungsausschluss im Immobilienkaufvertrag. Diese Sonderregelungen liegen bei vielen Praktikern nicht im Sichtfeld, gleichwohl ist ihre Kenntnis bei der Beratung von Mietern und Vermietern gleichermaßen unverzichtbar. Sie werden im Seminar vorgestellt bzw. in Erinnerung gerufen und anhand von Beispielen und aktueller Rechtsprechung vertieft.
Eine Bescheinigung über eine Fortbildung nach § 15 FAO über 3 Stunden wird erteilt.
Für das Online-Seminar benötigen Sie einen Internetzugang (idealerweise PC/Notebook) sowie einen Lautsprecher oder ein USB-Headset. Sie erhalten vor dem Seminar (nach Ihrer Anmeldung) eine Beschreibung, wie Sie den Seminarraum betreten können. Das Online-Seminar wird mit der Plattform GotoWebinar von Schweitzer Fachinformationen durchgeführt.
Die Teilnahmegebühr beträgt:
- 70,00 € Mitglieder in einem Hessischen Anwaltsverein
- 150,00 € Nicht-Mitglieder
- 50,00 € Junganwälte, Mitglieder im Hess.AV mit weniger als 2 Jahren Zulassung
Die Anmeldungen erbitten wir mit u.s. Formular. Die Anmeldungen werden nach Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Ihre Anmeldung ist verbindlich. Eine Erstattung des Teilnahmebetrages ist nur möglich, wenn Ihr schriftlich erklärter Rücktritt 7 Tage vor der Veranstaltung dem Anwaltsverein zugegangen ist.