Handelsvertreterrecht – Streitschwerpunkte in der Praxis
Wir laden Sie ein zu unserem Präsenz-Seminar mit dem Thema
Handelsvertreterrecht –
Streitschwerpunkte in der Praxis
Mittwoch, den 19. Februar 2025 von 15.00 Uhr – ca. 18.00 Uhr
Seminarraum 1, Evangelische Akademie Frankfurt, Römerberg 9, 60311 Frankfurt
Referent: Rechtsanwalt Oliver Korte, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Handelsvertreterrecht – Streitschwerpunkte in der Praxis
Während der Laufzeit werden Handelsvertreterverhältnisse zumeist ohne rechtliche Streitigkeiten durchgeführt. Das ändert sich aber nicht selten gegen und nach Ende der Zusammenarbeit. Gestritten wird oft über den Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB, der sehr hoch sein kann. Dieser ist stark von Auslegungsnotwendigkeiten und Billigkeitsgesichtspunkten geprägt. Das führt dazu, dass Unternehmer und Handelsvertreter sehr unterschiedliche Auffassungen zur Höhe des geschuldeten Ausgleichs entwickeln können. Unternehmer empfinden ohnehin die Pflicht zur Zahlung des Ausgleichs oft als ungerecht. Sie haben wenig Verständnis für den mit der zwingenden Ausgestaltung verbundenen Eingriff des Gesetzgebers in die Vertragsfreiheit. (Auch) weil eine außerordentliche Kündigung den Ausgleich entfallen lassen kann, kommt es häufig zu einer solchen – Gerichte müssen dann oft darüber entscheiden, ob der Unternehmer zur Kündigung berechtigt war. Ein Informationsbeschaffungsmittel, aber auch ein zur Druckausübung vielfach genutztes Instrument stellt der Buchauszug dar, zu dessen Erstellung der Unternehmer auf Verlangen verpflichtet ist. Es handelt sich dabei um ein verschriftlichtes „Spiegelbild der Geschäftsbeziehung“ a.k.a. eine „Daumenschraube des Handelsvertreters“ – denn auch gut organisierte Unternehmen sind häufig damit überfordert, den Buchauszug in Einklang mit den Anforderungen zu erstellen. Gerade in Situationen, in denen über die Berechtigung von Kündigung und Ausgleich gestritten wird, wird das Buchauszugsverlangen häufig auch taktisch eingesetzt. In unserem Seminar befassen wir uns mit diesen drei in der Praxis sehr relevanten Themen.
- Die außerordentliche Kündigung
- Voraussetzung: Wichtiger Grund
- Abmahnungserfordernis?
- Wirkungen der berechtigten und der unberechtigten Kündigung
- Vorausschauende Beratung
- Der Buchauszug
- Anspruchsvoraussetzungen
- Missbrauchseinwand
- Inhalt und Form des Buchauszugs
- Vorausschauende Beratung
- Der Ausgleichsanspruch
- Anspruchsvoraussetzungen
- Berechnung der Höhe
- Vorausschauende Beratung
Eine Bescheinigung über eine Fortbildung nach § 15 FAO über 3 Stunden wird erteilt.
Die Teilnahmegebühr beträgt:
- 90,00 € Mitglieder im DAV
- 120,00 € Nicht-Mitglieder
- 70,00 € Jungmitglied im DAV mit weniger als 2 Jahren Erstzulassung
Die Anmeldungen erbitten wir mit u.s. Formular. Die Anmeldungen werden nach Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Ihre Anmeldung ist verbindlich. Eine Erstattung des Teilnahmebetrages ist nur möglich, wenn Ihr schriftlich erklärter Rücktritt 7 Tage vor der Veranstaltung dem Anwaltsverein zugegangen ist.