Seminar: Ein zusätzlicher Weg zum Erfolg – Mediationsverfahren in der anwaltlichen Praxis
Wir laden Sie ein zu unserem Seminar mit dem Thema
Ein zusätzlicher Weg zum Erfolg
– Mediationsverfahren in der anwaltlichen Praxis
am
Samstag, 2. Juli 2016, 09.30 Uhr – 16.30 Uhr
Steigenberger Frankfurter Hof, Am Kaiserplatz, 60311 Frankfurt am Main
Referent: Sabine Hufschmidt, Rechtsanwältin und Mediatorin, Ausbilderin für Mediatoren und Akademische Leiterin des Studienganges Mediation an der Universität Potsdam. Lehrbeauftragte für Mediation, Mitautorin des Kommentars zum Mediationsgesetz Wieczorek/Schütze, 2014
Das 2012 in Kraft getretene Mediationsgesetz soll die außergerichtliche Bewältigung von Konflikten in Deutschland fördern.
Es ist eine hohe Kunst, bei juristischen Problemstellungen kompetente Entscheidungen zu fällen, die zum Ziel führen. Sie müssen effizient und wohlüberlegt sein! Wichtige Faktoren wie Geld und Zeit bestimmen dabei den Verlauf. Um die richtige Entscheidung treffen zu können, ist die Kenntnis der Strukturen, Inhalte und Ziele der unterschiedlichen Konfliktbeilegungsinstrumente unerlässlich.
Als Prozessvertreter sind Anwälte dazu verpflichtet, das Recht für den Mandanten zu erstreiten. Wenn es außergerichtlich nicht gelingt, dann eben bei Gericht – im Zweifel durch alle Instanzen. Dies bringt Vor-, aber möglicherweise auch Nachteile mit sich. Eines ist sicher, es wird seine Zeit dauern.
In diesem Workshop erhalten Sie einen Einblick in das Verfahren der Mediation sowie die Arbeit des neutralen Dritten, dem Mediator. Wie ist der Einsatz von Mediationsverfahren in der anwaltlichen Tätigkeit konkret einsetzbar? Im Rahmen dieses interaktiven Workshops werden die Besonderheiten des Einsatzes anhand von praktischen Fallbeispielen erläutert und vorgestellt. Nach diesem Workshop können Sie noch kompetenter, zielorientierter und erfolgreicher das Handeln für Ihre Mandanten bestimmen, da Sie Ihr Spektrum an Instrumenten zur Konfliktbeilegung erweitern.
Die Teilnahmegebühr beträgt (einschl. Buffet):
• 150,00 € Mitglieder DAV
• 200,00 € Nicht-Mitglieder DAV
• 120,00 € Junganwälte im DAV, Mitglieder mit weniger als 2 Jahren Zulassung