ONLINE-Seminar: Die neuen Zwangsvollstreckungs-Formulare in der Praxis
ONLINE-Seminar
Die neuen Zwangsvollstreckungs-Formulare in der Praxis
Mittwoch, den 25. September 2024, 13.00 Uhr – ca. 17.15 Uhr
(inklusive Pausen)
Referentin: Sabine Jungbauer, gepr. Rechtsfachwirtin
Die neuen Zwangsvollstreckungsformulare werden zum 01.09.2024 Pflicht. Die bis zum 31.08.2024 geltenden alten Formulare dürfen dann nicht mehr verwendet werden. Der Gesetzgeber hat im Juni überarbeitete neue Formulare verabschiedet, die zum 01.09.2024 in Kraft treten und ab dann verwendet werden können. Pflicht werden diese neu überarbeiteten Formulare dann zu 01.10.2025. Somit existieren ab 01.09.2024 zwei Formularsätze, die in der Praxis angewendet werden können bzw. müssen. Die Referentin stellt die verpflichtend zu nutzenden Formulare ab 01.09.2024 vor und weist auf die Änderungen in den überarbeiteten neuen Formularen hin. Sie führt durch einen lebendigen, praxisnahen Vortrag.
Schwerpunkte:
Gerichtsvollzieher-Auftrag – Formular und Forderungsaufstellung
-
- Eintragungsmöglichkeiten
- Umgestaltung des Moduls für die Abnahme der Vermögensauskunft
- Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss – Antrag und Entwurf
- Forderungsaufstellung für Forderungen, die nicht Unterhaltsforderungen sind
- Kombination von Anträgen im Pfüb (Module P, Q, R, S)
- Erweiterung der Antragsmöglichkeiten nach 836 Abs. 3 ZPO
- Signierung der Anträge
- a.
Hinweis: Das Seminar richtet sich an alle Interessierten mit Vorkenntnissen im Vollstreckungsrecht. Aus zeitlichen Gründen wird in diesem Seminar nicht das Vollstreckungsrecht selbst behandelt. Vielmehr erfolgt eine Vorstellung der wichtigsten neuen Formulare mit Ausfüll-Tipps und Hinweisen, wie wo was eingetragen werden kann.
Eine Bescheinigung über eine Fortbildung über 4 Stunden wird erteilt.
Die Teilnahmegebühr beträgt:
- 100,00 € Mitglieder im Anwaltsverein
- 200,00 € Nicht-Mitglieder
- 70,00 € Mitglied in einen Anwaltsverein mit weniger als 2 Jahren Erstzulassung
Die Anmeldungen erbitten mit u.s. Formular. Die Anmeldungen werden nach Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Ihre Anmeldung ist verbindlich. Eine Erstattung des Teilnahmebetrages ist nur möglich, wenn Ihr schriftlich erklärter Rücktritt 7 Tage vor der Veranstaltung dem Anwaltsverein zugegangen ist.