Das neue Mindestlohngesetz
FAO § 15
Vom 1. Januar 2015 an findet eine tiefgreifende, strukturelle Änderung im deutschen Arbeitsrecht statt. Durch das TarifautonomiestärkungsG, einem Artikelgesetz vom 11. August 2014, wurden für die Lohnhöhe mit dem MindestlohnG ein genereller gesetzlicher Lohnsockel festgelegt und die Wirkungen des Tarifrechts erweitert. Dies hat ebenso tiefgreifende Auswirkungen auf die anwaltliche Beratung sowohl von Arbeitnehmern als auch von Arbeitgebern.
Dieses ist Anlass für uns, ein C O L L O Q U I U M zum Thema
Das neue Mindestlohngesetz
Mittwoch, 17. Dezember 2014, 14.00 Uhr – ca. 17.00 Uhr
Anwaltszimmer, R. 110, Geb. B, Gerichtsstr. 2, 60313 Frankfurt am Main
anzubieten. Der Referent für den Einführungsvortrag und Moderator ist FfArbR Kurt Degenhard.
- Wie werden leistungsabhängige Lohnarten (Provisionen, Stück–Akkordlohn) eingerechnet?
- Wie wirkt sich das MindestlohnG auf das Schicksal der Minijobs aus?
- Wie geht man mit Arbeitszeitkonten um?
- Wie genau sind die Ausnahmeregelungen für Jugendliche, Auszubildende, Praktikanten, ehrenamtlich Tätige, Langzeitarbeitslose?
- Welche Möglichkeiten der Überwachung durch die Zollämter bestehen konkret? Lässt das Gesetz Lücken?
Die Teilnahmegebühr beträgt:
- 50,00 € Mitglieder im DAV
- 70,00 € Nicht-Mitglieder
- 30,00 € Junganwälte, Mitglieder im DAV mit weniger als 2 Jahren Zulassung
Die Anmeldungen erbitten wir per Fax, Email oder an unsere Anschrift. Die Anmeldungen werden nach Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Ihre Anmeldung ist verbindlich. Eine Erstattung des Teilnahmebetrages ist nur möglich, wenn Ihr schriftlich erklärter Rücktritt 5 Tage vor der Veranstaltung dem Anwaltsverein zugegangen ist.