AUSGEBUCHT!!! Das beA in der Praxis
Wir laden Sie ein zu unserer Veranstaltung mit dem Thema
Das BeA (besondere elektronische Anwaltspostfach) in der Praxis
am
Freitag, den 23. November 2018, 9.00 Uhr – 16.00 Uhr
Steigenberger Hotel Frankfurter Hof, Salon 15, Am Kaiserplatz, 60311 Frankfurt/Main
Referenten: Sabine Jungbauer, gepr. Rechtsfachwirtin
Werner Jungbauer, Dipl. Ing. (Univ.)
Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter und Rechtsanwälte gleichermaßen.
Es geht bei diesem beA-Seminar nicht nur um die „technische Handhabung“ (Rechtevergabe; Eingangspost abholen; Vorstellung des Innenlebens und die technischen Möglichkeiten der Signatur), sondern darüber hinaus auch z. B. um die Fragen „Wann wird welche Art von Signatur im beA benötigt? Welche Arten von Signaturen gibt es überhaupt? Welche elektronischen Postfächer sind zum Senden erlaubt? Welche berufsrechtlichen Themen müssen beachtet werden? Wo liegen die Haftungsfallen und wann dürfte eine Wiedereinsetzung ausgeschlossen sein?“. Mit diesem gründlichen Seminar zum beA und ERV (elektronischen Rechtsverkehr) sind Sie und Ihre Mitarbeiter gut gewappnet. Die Teilnehmer erhalten ein umfangreiches Skript mit Checklisten und vielen Tipps.
Schwerpunkte:
- Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) in der Praxis
– berufsrechtliche Pflichten der Anwälte seit 3.9.2018 und 1.1.2018
– Passive Nutzungspflicht – was bedeutet das?
– beA-Karten Basis und Signatur
– Mitarbeiterkarte mit und ohne Rolle Postfachverwalter
– Softwarezertifikat
– beA als Nachrichtentransport-System
– beA-Innenleben
– Import- und Export von Dokumenten/Nachrichten
– Weiterleiten/Verschieben im beA
– Pflichtangaben auf Schriftsätzen bezogen auf beA
– Nachrichten erstellen – Adresssuche
– Ordnerstrukturen – Spaltenansicht
– Zugriffsberechtigungen – delegierbare Aufgaben
– Vertreterbestellung – durch wen und wie?
– Maßnahmen bei Ausscheiden/Einstieg eines Anwalts
– Maßnahmen zur Vermeidung von Irrläufern
– Empfangsbekenntnisse im beA – anfordern – abgeben – zurückweisen
– Zustellungen von Anwalt zu Anwalt – § 14 BORA
– Zustellungsfiktion in welchen Fällen?
– Rechtevergabe für Mitarbeiter und Vertreter
– Haftungsfalle Eingangsbestätigung?
– Signierfunktion entbehrlich oder notwendig?
– Zulässige Dateiformate
– Überschreitung des Datenvolumens – und jetzt?
– materiell-rechtliche Ersetzung der Schriftform durch elektronische Form
– Unterscheidung Prozessvollmacht § 80 ZPO – Handlungsvollmacht § 174 BGB
– unzulässige Briefkästen im elektronischen Rechtsverkehr
– beA, beN, beBPo, EGVP – geschlossene Gesellschaft?
– Mandantenkommunikation via beA?
– vom Umgang mit den beA-Karten – berufs-, zivil- und ggf. strafrechtliche Folgen bei Weitergabe von Karten und PINs
– beA-Checkliste
– Wichtige und aktuelle Rechtsprechung zum elektronischen Rechtsverkehr
– Arbeitsteilung im beA
– Pflicht zur elektronischen Einreichung von Schriftsätzen, Empfangsbekenntnissen etc.
- beA im Live-Betrieb unserer Schulungsumgebung (sofern aktuell keine Wartung des Systems erfolgt, sonst via Screenshots)
Die Teilnahmegebühr beträgt (einschl. Buffet):
- 150,00 € Mitglieder DAV oder deren Mitarbeiter
- 200,00 € Nicht-Mitglieder DAV oder deren Mitarbeiter
- 120,00 € Junganwälte im DAV, Mitglieder mit weniger als 2 Jahren Zulassung
Die Anmeldungen erbitten mit u.s. Formular. Die Anmeldungen werden nach Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Ihre Anmeldung ist verbindlich. Eine Erstattung des Teilnahmebetrages ist nur möglich, wenn Ihr schriftlich erklärter Rücktritt 5 Tage vor der Veranstaltung dem Anwaltsverein zugegangen ist.