Das arbeitsrechtliche Mandat (Fristen, Verfahrensablauf, Zwangsvollstreckung und RVG)
Wir laden Sie ein zu unserer Veranstaltung mit dem Thema
Das arbeitsrechtliche Mandat
am
Montag, den 27. August 2018, 9.00 Uhr – 16.00 Uhr
Steigenberger Hotel Frankfurter Hof, Am Kaiserplatz, 60311 Frankfurt/Main
Referentin: Sabine Jungbauer, gepr. Rechtsfachwirtin
Das Seminar richtet sich an qualifizierte Mitarbeiter aus ArbR-Kanzleien. Grundkenntnisse im RVG, Vollstreckungsrecht und der Fristenbearbeitung sind erforderlich. Es werden die Besonderheiten aus diesen Gebieten im arbeitsrechtlichen Mandat behandelt.
Ihre Referentin, Sabine Jungbauer, stellt nicht nur wichtige Fristen in arbeitsrechtlichen Mandaten dar, sondern geht auch auf vollstreckungsrechtliche Besonderheiten aus arbeitsrechtlichen Titeln ein. Die Abrechnung nach RVG unter Einbeziehung von Themen wie Rechtsschutzversicherung und Vergleich auch über nicht rechtshängige Ansprüche in verschiedenen Konstellationen runden das Seminar ab.
Schwerpunkte:
Fristen und Verfahrensablauf in Arbeitsgerichtssachen
– Arbeitsgerichtsgesetz – Anwendbarkeit in welchen Fällen?
– Fristen im arbeitsgerichtlichen Mahnverfahren
– Berufungs- u. Berufungsbegründungsfrist
– Berufungsbeantwortungsfrist
– Güteverhandlung und Kammertermin
– sofortige Beschwerde gegen verspätete Absetzung des Urteils
– Fristen im Beschlussverfahren
Besonderheiten bei der Zwangsvollstreckung aus arbeitsgerichtlichen Entscheidungen
– vorläufige Vollstreckbarkeit
– Vollstreckung aus einem Bruttolohn-Urteil
– Vollstreckung aus einem arbeitsgerichtlichen Vergleich
– Vollstreckung des Zeugnisanspruchs
– u.a.
Abrechnung im arbeitsrechtlichen Mandat
– Neuer Streitwertkatalog v. 09.02.2018
– Gegenstandswerte im Einzelnen, Wertfestsetzung für Mehrwerte
– Aufhebungsvertrag
– Dienstvertrag
– Gerichtskosten im Arbeitsgerichtsverfahren
– Außergerichtliche Vertretung in Arbeitsgerichtssachen
– Gerichtliche Vertretung in Arbeitsgerichtssachen
– Terminsgebühr u. Einigungsgebühr im Kündigungsschutzprozess – Rechtsprechung
– Kostenerstattungsfragen
– Besonderheiten zur Rechtsschutzversicherung
– Eintritt des Rechtsschutzfalls
– Quotenvorrecht auch im Kostenrecht
– Abrechnung des Mehrvergleichs (Zeugnisanspruch, Freistellung, etc.)
Die Teilnahmegebühr beträgt (einschl. Buffet):
- 150,00 € Mitglieder DAV
- 200,00 € Nicht-Mitglieder
- 120,00 € Junganwälte im DAV, Mitglieder mit weniger als 2 Jahren Zulassung
Die Anmeldungen erbitten mit u.s. Formular. Die Anmeldungen werden nach Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Ihre Anmeldung ist verbindlich. Eine Erstattung des Teilnahmebetrages ist nur möglich, wenn Ihr schriftlich erklärter Rücktritt 5 Tage vor der Veranstaltung dem Anwaltsverein zugegangen ist.