09:00 - 16:00 Uhr

Das arbeitsrechtliche Mandat (Fristen, Verfahrensablauf, Zwangsvollstreckung und RVG)

Wir laden Sie ein zu unserer Veranstaltung mit dem Thema

Das arbeitsrechtliche Mandat

am

 Montag, den 27. August 2018, 9.00 Uhr – 16.00 Uhr

Steigenberger Hotel Frankfurter Hof, Am Kaiserplatz, 60311 Frankfurt/Main

Referentin:    Sabine Jungbauer, gepr. Rechtsfachwirtin

         

Das Seminar richtet sich an qualifizierte Mitarbeiter aus ArbR-Kanzleien. Grundkenntnisse im RVG, Vollstreckungsrecht und der Fristenbearbeitung sind erforderlich. Es werden die Besonderheiten aus diesen Gebieten im arbeitsrechtlichen Mandat behandelt.

Ihre Referentin, Sabine Jungbauer, stellt nicht nur wichtige Fristen in arbeitsrechtlichen Mandaten dar, sondern geht auch auf vollstreckungsrechtliche Besonderheiten aus arbeitsrechtlichen Titeln ein. Die Abrechnung nach RVG unter Einbeziehung von Themen wie Rechtsschutzversicherung und Vergleich auch über nicht rechtshängige Ansprüche in verschiedenen Konstellationen runden das Seminar ab.

Schwerpunkte:         

Fristen und Verfahrensablauf in Arbeitsgerichtssachen

–        Arbeitsgerichtsgesetz – Anwendbarkeit in welchen Fällen?

–        Fristen im arbeitsgerichtlichen Mahnverfahren

–        Berufungs- u. Berufungsbegründungsfrist

–        Berufungsbeantwortungsfrist

–        Güteverhandlung und Kammertermin

–        sofortige Beschwerde gegen verspätete Absetzung des Urteils

–        Fristen im Beschlussverfahren

 

Besonderheiten bei der Zwangsvollstreckung aus arbeitsgerichtlichen Entscheidungen

–        vorläufige Vollstreckbarkeit

–        Vollstreckung aus einem Bruttolohn-Urteil

–        Vollstreckung aus einem arbeitsgerichtlichen Vergleich

–        Vollstreckung des Zeugnisanspruchs

–        u.a.

 

Abrechnung im arbeitsrechtlichen Mandat

–        Neuer Streitwertkatalog v. 09.02.2018

–        Gegenstandswerte im Einzelnen, Wertfestsetzung für Mehrwerte

–        Aufhebungsvertrag

–        Dienstvertrag

–        Gerichtskosten im Arbeitsgerichtsverfahren

–        Außergerichtliche Vertretung in Arbeitsgerichtssachen

–        Gerichtliche Vertretung in Arbeitsgerichtssachen

–        Terminsgebühr u. Einigungsgebühr im Kündigungsschutzprozess – Rechtsprechung

–        Kostenerstattungsfragen

–        Besonderheiten zur Rechtsschutzversicherung

–        Eintritt des Rechtsschutzfalls

–        Quotenvorrecht auch im Kostenrecht

–        Abrechnung des Mehrvergleichs (Zeugnisanspruch, Freistellung, etc.)

 

Die Teilnahmegebühr beträgt (einschl. Buffet):

  • 150,00 € Mitglieder DAV
  • 200,00 € Nicht-Mitglieder
  • 120,00 € Junganwälte im DAV, Mitglieder mit weniger als 2 Jahren Zulassung

 

Die Anmeldungen erbitten mit u.s. Formular. Die Anmeldungen werden nach Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Ihre Anmeldung ist verbindlich. Eine Erstattung des Teilnahmebetrages ist nur möglich, wenn Ihr schriftlich erklärter Rücktritt 5 Tage vor der Veranstaltung dem Anwaltsverein zugegangen ist.

 


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