AUSGEBUCHT!!! Colloquium: Was kommt mit EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und neuem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) auf die Anwaltschaft zu? (ausgebucht!)
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Wir laden Sie ein zu unserem Colloquium mit dem Thema
Was kommt mit EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und neuem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) auf die Anwaltschaft zu?
am
Mittwoch, den 2. Mai 2018, 14:00 Uhr – ca. 17.00 Uhr
RAUMÄNDERUNG: Ludwig-Erhard-Saal, IHK Frankfurt am Main, Börsenplatz 4, 60313 Frankfurt am Main
Referent: Rechtsanwalt und Mediator Dr. Thomas Lapp, Fachanwalt für Informationstechnologierecht
Am 25.05.2018 wird die EU DSGVO wirksam und am gleichen Tag tritt das neue BDSG in Kraft. Die neuen Regelungen gelten auch für Anwaltskanzleien und sind ab diesem Tag zu beachten. Im Vortrag wird dargestellt, was Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte beachten müssen, welche Informationen Sie Ihren Mandanten geben müssen, welche Dokumentationspflichten bestehen etc.
Der Kostenbeitrag beträgt:
• 15,00 € Mitglieder im DAV
• 20,00 € Nicht-Mitglieder
• 10,00 € Junganwälte, Mitglieder im DAV mit weniger als 2 Jahren Zulassung