Colloquium: Datenschutz in Anwaltskanzleien
Wir laden ein zu unserem Colloquium mit dem Thema
Datenschutz in Anwaltskanzleien
am
Mittwoch, 14. Oktober 2015, 14.00 Uhr – ca. 17.00 Uhr
Anwaltszimmer, R. 110, Geb. B, Gerichtsstr. 2, 60313 Frankfurt am Main
Referent: Dr. Thomas Lapp, Rechtsanwalt und Mediator, IT-Kanzlei dr-lapp.de GbR, Vorsitzender des Fachausschusses Informationstechnologierecht der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Vorsitzender des Ausschusses IT-Recht der BRAK, Dozent im Fachanwaltslehrgang IT-Recht der DAA und des davit, Mitglied im geschäftsführenden Ausschuss der davit, AG IT-Recht im DAV
Rechtsanwälte gehen mit sensiblen Daten um. Die Vertraulichkeit der dem Anwalt überlassenen Informationen und Daten ist neben dem Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen das wesentliche Alleinstellungsmerkmal der Anwälte gegenüber anderen Beratern. Daher ist es von besonderer Bedeutung, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Datenschutz und IT-Sicherheit im Blick haben. Es gibt die elektronische Datenverarbeitung in der Kanzlei und eine Fülle von Kommunikationsschnittstellen nach außen, zu Mandanten, Gegnern, Gerichten, Behörden etc. Mobile Geräte wie Smartphone oder Tablet werden genutzt, um mobil zu arbeiten, eröffnen aber neue Gefahren und Angriffsflächen.
Viele Rechtsanwälte sind schon unsicher, ob das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) für ihre anwaltliche Arbeit gilt. Behörden, wie das bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht, beanspruchen das Recht, Datenschutzprüfung nach § 38 BDSG in Anwaltskanzleien durchzuführen. Mit dem neuen Text § 2 Abs. 3 c) BORA soll Anwaltskanzleien der Weg zu Outsourcing und der Nutzung von Cloud-Diensten und Weblösungen eröffnet werden.
Die Teilnahmegebühr beträgt:
- 70,00 € Mitglieder im DAV
- 90,00 € Nicht-Mitglieder
- 50,00 € Junganwälte, Mitglieder im DAV mit weniger als 2 Jahren Zulassung
Die Anmeldungen erbitten wir per Fax, Email oder an unsere Anschrift. Die Anmeldungen werden nach Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Ihre Anmeldung ist verbindlich. Eine Erstattung des Teilnahmebetrages ist nur möglich, wenn Ihr schriftlich erklärter Rücktritt 5 Tage vor der Veranstaltung dem Anwaltsverein zugegangen ist.