14:00 - 17:00 Uhr

Präsenz-Seminar: Aktuelle Rechtsprechung zum Arbeitsrecht in der Insolvenz

Aktuelle Rechtsprechung zum Arbeitsrecht in der Insolvenz (§ 15 FAO)
Mittwoch, den 11. September 2024 14.00 Uhr – ca. 17.00 Uhr

 

Seminarraum 1, Evangelischen Akademie Frankfurt, Römerberg 9, 60311 Frankfurt

Referent:  Rechtsanwalt Dr. Thomas Banse, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Insolvenzrecht

Es werden verschiedene neuere Entscheidungen der Arbeitsgerichtsbarkeit und auch der Sozialgerichtsbarkeit zum Insolvenzgeld vorgestellt, erläutert und in den jeweiligen rechtlichen Kontext gestellt. Die betroffenen Themenbereiche werden ausführlich in ihren Grundlagen dargestellt, weshalb die Veranstaltung auch für Kolleginnen und Kollegen geeignet ist, die nicht ständig im Grenzbereich Arbeitsrecht/Insolvenzrecht tätig sind. U.a. folgende Themen werden angesprochen:

– Wiedereinstellungsanspruch in der Insolvenz?

– Voraussetzungen der Aufnahme massebezogener Verfahren gemäß § 86 Abs. 1 Ziff. 3 InsO

– Voraussetzungen und Rechtsfolgen erneuter Anzeige der Masseunzulänglichkeit

– neue BAG-Rechtsprechung zur Behandlung von Urlaubsansprüchen bzw.   Urlaubsabgeltungsansprüchen bei
Masseunzulänglichkeit

– Insolvenzgeld: Sperrwirkung des ersten Insolvenzereignisses

– Berücksichtigung der Rentennähe bei der Sozialauswahl – grobe Fehlerhaftigkeit gem. § 125 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 InsO

– Voraussetzungen der Vorsatzanfechtung gem. § 133 InsO

– Massenentlassungsanzeige: Bestimmung der Betriebsgröße in der Insolvenz

– Zulässigkeit eines „Null-Sozialplans“ außerhalb der Insolvenz?

Eine Bescheinigung über eine Fortbildung nach § 15 FAO über 3 Stunden wird erteilt.

 Die Teilnahmegebühr beträgt:

  •   90,00 € Mitglieder im DAV
  • 120,00 € Nicht-Mitglieder
  •   70,00 € Jungmitglied im DAV mit weniger als 2 Jahren Erstzulassung
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    Die Anmeldungen erbitten mit u.s. Formular. Die Anmeldungen werden nach Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Ihre Anmeldung ist verbindlich. Eine Erstattung des Teilnahmebetrages ist nur möglich, wenn Ihr schriftlich erklärter Rücktritt 7 Tage vor der Veranstaltung dem Anwaltsverein zugegangen ist.

     

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