09:00 - 12:15 Uhr

ONLINE-Seminar: Brennpunkt neue Gesetze 2024 – Schwerpunkt Zivilrecht

Wir laden Sie ein zu unserem ONLINE-Seminar mit dem Thema

 

Brennpunkt neue Gesetze 2024 – Schwerpunkt Zivilrecht

Montag, den 25. November 2024 von 09.00 Uhr – 12.15 Uhr (inklusive Pause) 

Referentin:    Sabine Jungbauer, gepr. Rechtsfachwirtin

Erleichterungen und Verschärfungen! Das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz hält einige Überraschungen bereit. Es wurde im Juli verkündet und ist teilweise bereits in Kraft getreten. Einige Neuerungen sind in die Verfahrensordnungen eingeführt worden.

Der „digitale Titel“ kommt! Der Gesetzgeber plant die weitere Digitalisierung der Zwangsvollstreckung (ZV). Hierfür werden zahlreiche Vorschriften der ZV so stark geändert, dass viel Neues zu beachten ist. Vermeiden Sie Monierungen und Zeitverluste und bereiten Sie sich rechtzeitig auf die anstehenden Änderungen vor. Die Referentin stellt nicht nur die gesetzlichen Bestimmungen vor, die die Neuregelungen beinhalten, sie zieht auch den Bogen hin zu den Auswirkungen auf die Praxis. So treffen Sie sicher ins Ziel.

Das Gesetz zur Stärkung des Einsatzes der Videokonferenztechnik, das Postrechtsmodernisierungsgesetz und weitere Änderungen werden im Seminar behandelt. Freuen Sie sich auf einen lebendigen praxisnahen Vortrag mit unserer Referentin Sabine Jungbauer und eine umfangreiche Seminarunterlage.

Eine Bescheinigung über eine Fortbildung über 3 Stunden wird erteilt.

Schwerpunkte – Digitalisierung der Justiz

 

  • Änderungen in § 130a Abs. 3 ZPO – Neueinfügung § 130e ZPO!
    • Schriftsatzkündigung doch elektronisch möglich? Auch bei Schriftformanforderung?
    • Was ist, wenn die Handlungsvollmacht fehlt?
    • Korrespondierende Vorschriften in ArbGG, VwGO, u.a.

 

  • Verschärfung der elektronischen Einreichpflichten
    • Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid
    • Einspruch gegen einen Strafbefehl
    • u.a.
  • Kostenrechnung des Anwalts …
    • in digitaler Form möglich?
    • Änderungen in § 10 RVG und ihre praktischen Auswirkungen

 

 

Schwerpunkte: Digitalisierung der ZV

 

  • Rein elektronische Anträge
    • Pflicht zur elektronischen Antragstellung neu geregelt
    • Wahl bei Vollstreckung von Geldforderungen (Original-Ausfertigung oder Scan in welchen Fällen?)
    • Geldempfangsvollmacht versus Vertretungsvollmacht
    • Erweiterung des Anwendungsbereichs der §§ 754a und 829a ZPO
    • Keine Abschaffung der vollstreckbaren Ausfertigung! Bedeutung für die Praxis!
  • Hybrid-Anträge
    • Vollmacht – wann im Original (Papier) erforderlich?
    • Zwangsvollstreckungsbelege – wann im Original erforderlich?
    • Originaltitel – wann nach neuem Gesetz ausnahmsweise noch erforderlich?
    • Was heißt „bildliche und inhaltliche Übereinstimmung“?
    • Wie umgehen mit Monierungen der Vollstreckungsorgane?
  • Sichere Kommunikationswege mit dem GV
    • beA an GV-eBO oder Auftrag über die Verteilerstelle? Pflicht oder Kür?

 

 

Schwerpunkte: Stärkung der Videoverhandlungen

 

Schwerpunkte aus weiteren Gesetzen (verabschiedet), wie z. B. betreffend den verstärkten Einsatz der Videokonferenztechnik; Änderungen beim Zustellungsdatum durch das Postrechtsmodernisierungsgesetz zum 01.01.2025.

 

Die Teilnehmer haben im Chat die Gelegenheit, Fragen zu stellen. Für das Online-Seminar benötigen Sie einen Internetzugang (idealerweise PC/Notebook) sowie einen Lautsprecher oder ein USB-Headset. Sie erhalten vor dem Seminar nach Ihrer Anmeldung eine Beschreibung, wie Sie den Seminarraum betreten können. Das Online-Seminar wird in Kooperation mit ISAR-Fachseminare Jungbauer, München durchgeführt.

 

Die Teilnahmegebühr beträgt:

 

  • 70,00 € Mitglieder hess. Anwaltsvereine oder deren Mitarbeiter
    •  150,00 € Nicht-Mitglieder oder deren Mitarbeiter
    •    50,00 € Mitglieder in einem hess. Anwaltsverein mit weniger als 2 Jahren Erstzulassung

 

Die Anmeldungen erbitten wir mit u.s. Formular. Die Anmeldungen werden nach Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Ihre Anmeldung ist verbindlich. Eine Erstattung des Teilnahmebetrages ist nur möglich, wenn Ihr schriftlich erklärter Rücktritt 7 Tage vor der Veranstaltung dem Anwaltsverein zugegangen ist.


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