09:30 - 16:30 Uhr

Seminar: RVG 2019 Aktuelle Rechtsprechung – Vergütungsvereinbarung – Musterfeststellungsklage

Wir laden ein zu unserem S e m i n a r mit dem Thema

RVG 2019
Aktuelle Rechtsprechung –
Vergütungsvereinbarung – Musterfeststellungsklage

am

Mittwoch, 16. Oktober 2019, 9.30 Uhr – 16.30 Uhr
Le Méridien Frankfurt, Wiesenhüttenplatz 28-38, 60329 Frankfurt am Main

Referent: Horst-Reiner Enders, gepr. Bürovorsteher im Rechtsanwaltsfach, Neuwied, Autor des Buches „RVG für Anfänger“, zahlreicher RVG-Tipps und anderer Beiträge in der Fachzeitschrift für Kostenrecht und Zwangsvollstreckung „Das juristische Büro“ und Mitautor des RVG – Kommentars Hartung/Schons/Enders

Das Seminar richtet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Rechtsfachwirtinnen / Rechtsfachwirte, Bürovorsteherinnen / Bürovorsteher im RA-Fach, Rechtsanwaltsfachangestellte und andere Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter in Anwaltskanzleien. Vorkenntnisse im Bereich des RVG sollten unbedingt vorhanden sein.

In den vergangenen Monaten sind zahlreiche höchstrichterliche Entscheidungen zur Vergütung nach dem RVG, der Kostenfestsetzung und der Kostenerstattung ergangen. Der Dozent stellt die für die Praxis wichtigsten Entscheidungen vor, erläutert diese und zeigt deren Auswirkungen in der anwaltlichen Praxis auf.

Intensiv betrachtet wird auch die anwaltliche Vergütungsvereinbarung. Viele Entscheidungen aus jüngster Zeit beschäftigen sich mit Fallstricken in Vergütungsvereinbarungen und zeigen auf, „was nicht geht“! Schwierig, da noch den Überblick zu behalten. Der Dozent zeigt auf, was bei Abschluss einer Vergütungsvereinbarung zu beachten ist und gibt Formulierungsvorschläge für verschiedene Mandatssituationen.
Dargestellt werden auch die anwaltliche Vergütung bei Tätigkeiten im Zusammenhang mit einer Musterfeststellungsklage und / oder der Anmeldung der Ansprüche zum Klageregister.

Weitere Themenschwerpunkte sind
• Abgrenzung Beratung und Vertretung
• Höhe einer Rahmengebühr bei Tätigkeit einer Rechtsanwaltsfachangestellten oder Nutzung von Textbausteinen
• BeA und Dokumentenpauschale
• Gesonderte Gebühr für die Beratung über die Erfolgsaussichten einer Klage nach vorheriger Außergerichtlicher Tätigkeit
• Neue Gebühren im PKH-Überprüfungsverfahren?

Die Teilnahmegebühr beträgt (einschl. Buffet):

• 150,00 € Mitglieder DAV oder deren Mitarbeiter
• 200,00 € Nicht-Mitglieder DAV
• 120,00 € Junganwälte im DAV, Mitglieder mit weniger als 2 Jahren Zulassung

Die Anmeldungen erbitten mit u.s. Formular. Die Anmeldungen werden nach Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Ihre Anmeldung ist verbindlich. Eine Erstattung des Teilnahmebetrages ist nur möglich, wenn Ihr schriftlich erklärter Rücktritt 5 Tage vor der Veranstaltung dem Anwaltsverein zugegangen ist.

 


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