§ 15 FAO: RVG im Verwaltungsrecht
FAO § 15
Wir laden ein zu unserem Seminar mit dem Thema
RVG in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten
am
Mittwoch, 07. November 2018, 14.30 Uhr – 18.00 Uhr
Seminarraum der Buchhandlung Schweitzer Fachinformationen, Klingerstraße 23, 60313 Frankfurt am Main
Referent: Horst-Reiner Enders, gepr. Bürovorsteher im Rechtsanwaltsfach, Neuwie Autor des Buches „RVG für Anfänger“, zahlreicher RVG-Tipps und anderer Beiträge in der Fachzeitschrift für Kostenrecht und Zwangsvollstreckung „Das juristische Büro“ und Mitautor des RVG – Kommentars Hartung/Schons/Enders
Das Seminar richten sich speziell an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Fachanwältinnen und Fachanwälte für Verwaltungsrecht, Rechtsanwaltsfachangestellte, Rechtsfachwirtinnen/Rechtsfachwirte, Bürovorsteherinnen/Bürovorsteher im RA-Fach. Vorkenntnisse im Bereich des RVG sollten unbedingt vorhanden sein.
In dem Seminar wird die Abrechnung in den Mandaten beleuchtet. Betrachtet wird nicht nur, welche Gebühren in den einzelnen Stadien des Mandats entstehen können, sondern behandelt werden auch spezielle Probleme, die in verwaltungsrechtlichen Mandaten in der Kostenfestsetzung oder mit dem Rechtsschutzversicherer des Mandanten auftreten. Der Dozent erläutert die Problematiken anhand von praxisnahen Fällen und zeigt Lösungsmöglichkeiten auf, wie die Gebühren durchgesetzt werden können. Aktuelle Rechtsprechung wird vorgestellt und deren Auswirkungen in der Praxis aufgezeigt.
Themenschwerpunkte sind u. a.:
- Vergütung im Verwaltungsverfahren, Rechtsbehelfsverfahren und gerichtlichen Verfahren
- Anrechnung der Geschäftsgebühr auch dann, wenn dem vorgerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren nur ein gerichtliches Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes folgt?
- Mehrere Auftraggeber und Gegenstand ist nicht derselbe
- Abrechnung gegenüber dem Mandanten
- Nur ein Mandant ist rechtsschutzversichert
- Gebühren im Berufungsverfahren
- Gebühren im Beschwerdeverfahren gegen Entscheidungen des einstweiligen Rechtsschutzes
- Eine oder mehrere Angelegenheiten in der Kostenerstattung
- Vergütungsvereinbarung – wann und wie?
Zu dem Seminar erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein umfangreiches Skript.
Eine Bescheinigung über eine Fortbildung nach § 15 FAO über 3 Stunden für die Fachanwältin/den Fachanwalt für Verwaltungsrecht wird erteilt.
Die Teilnahmegebühr beträgt:
- 70,00 € Mitglieder im DAV oder deren Mitarbeiter
- 90,00 € Nicht-Mitglieder
- 50,00 € Junganwälte, Mitglieder im DAV mit weniger als 2 Jahren Zulassung
Die Anmeldungen erbitten wir per Fax, Email oder an unsere Anschrift. Die Anmeldungen werden nach Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Ihre Anmeldung ist verbindlich. Eine Erstattung des Teilnahmebetrages ist nur möglich, wenn Ihr schriftlich erklärter Rücktritt 5 Tage vor der Veranstaltung dem Anwaltsverein zugegangen ist.