09:30 - 09:30 Uhr

§ 15 FAO: RVG im Sozialrecht

§ 15 FAO

Wir laden ein zu unserem Seminar mit dem Thema

RVG in sozialrechtlichen Angelegenheiten

 am

 Mittwoch, 07. November 2018, 09.30 Uhr–13.00 Uhr

Seminarraum der Buchhandlung Schweitzer Fachinformationen, Klingerstraße 23, 60313 Frankfurt am Main

Referent:   Horst-Reiner Enders, gepr. Bürovorsteher im Rechtsanwaltsfach, Neuwied Autor des Buches „RVG für Anfänger“, zahlreicher RVG-Tipps und anderer Beiträge in der Fachzeitschrift für Kostenrecht und Zwangsvollstreckung „Das juristische Büro“ und Mitautor des RVG – Kommentars Hartung/Schons/Enders

 

Das Seminar richtet sich speziell an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Fachanwältinnen und Fachanwälte für Sozialrecht, Rechtsanwaltsfachangestellte, Rechtsfachwirtinnen/Rechtsfachwirte, Bürovorsteherinnen/ Bürovorsteher im RA-Fach. Vorkenntnisse im Bereich des RVG sollten unbedingt vorhanden sein.

In dem Seminar wird die Abrechnung in den Mandaten beleuchtet. Betrachtet wird nicht nur, welche Gebühren in den einzelnen Stadien des Mandats entstehen können, sondern behandelt werden auch spezielle Probleme, die in sozialrechtlichen Mandaten in der Kostenfestsetzung oder mit dem Rechtsschutzversicherer des Mandanten auftreten. Der Dozent erläutert die Problematiken anhand von praxisnahen Fällen und zeigt Lösungsmöglichkeiten auf, wie die Gebühren durchgesetzt werden können. Aktuelle Rechtsprechung wird vorgestellt und deren Auswirkungen in der Praxis aufgezeigt.

Themenschwerpunkte sind u. a.: 

    • Vergütung im Verwaltungsverfahren, Rechtsbehelfsverfahren und gerichtlichen Verfahren
    • BSG: Dieselbe Angelegenheit trotz mehrfacher paralleler Widerspruchsverfahren
    • Anrechnung der Geschäftsgebühr, wenn auf zwei Widerspruchsverfahren nur ein gerichtliches Verfahren folgt
    • Terminsgebühr bei Entscheidung ohne mündliche Verhandlung und deren Höhe
    • Geschicktes platzieren der Anrechnung in der Kostenfestsetzung bringt dem Mandanten wirtschaftliche Vorteile
    • Anrechnung gegenüber dem Rechtsschutzversicherer
  • Einigungs- und Erledigungsgebühr
  • Miterledigung eines gerichtlichen Verfahrens im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens
  • Miterledigung eines außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens in einem gerichtlichen Verfahren
  • Verbindung von gerichtlichen Verfahren
  • Mehrere gerichtliche Verfahren – Synergieeffekte

 

Zu dem Seminar erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein umfangreiches Skript.

Eine Bescheinigung über eine Fortbildung nach § 15 FAO über 3 Stunden für die Fachanwältin/den Fachanwalt für Sozialrecht wird erteilt.

Die Teilnahmegebühr beträgt:

  •    70,00 € Mitglieder im DAV oder deren Mitarbeiter
  •  90,00 € Nicht-Mitglieder oder deren Mitarbeiter
  •  50,00 € Junganwälte, Mitglieder im DAV mit weniger als 2 Jahren Zulassung

Die Anmeldungen erbitten wir mit u.s. Formular. Die Anmeldungen werden nach Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Ihre Anmeldung ist verbindlich. Eine Erstattung des Teilnahmebetrages ist nur möglich, wenn Ihr schriftlich erklärter Rücktritt 5 Tage vor der Veranstaltung dem Anwaltsverein zugegangen ist.

 


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