Mitglied werden

Ordentliches Mitglied des Vereins kann jeder Rechtsanwalt und/oder Syndikusrechtsanwalt werden, der bei einer Rechtsanwaltskammer eingetragen bzw. zugelassen ist.

Außerordentliche Mitglieder ohne Stimm- und Wahlrecht, im Übrigen aber mit den Rechten und Pflichten eines ordentlichen Mitglieds, können Rechtsreferendare werden. Wird ein außerordentliches Mitglied bei einer Rechtsanwaltskammer eingetragen oder zugelassen, geht die Mitgliedschaft in eine ordentliche über, es sei denn, das Mitglied widerspricht schriftlich dem Verein gegenüber dem Übergang binnen einer Frist von 3 Monaten ab Eintragung bzw. Zulassung.

Wir freuen uns, wenn wir Sie als neues Mitglied des Frankfurter Anwaltsvereins begrüßen dürfen. Um dem Frankfurter Anwaltsverein e.V. beizutreten, füllen Sie bitte die Beitrittserklärung aus und senden sie an uns ab.

Der Jahresbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt z.Z. € 195,–; junge Kolleginnen und Kollegen sind die ersten zwei Jahre nach Zulassung beitragsfrei gestellt.

Beitrittserklärung

Um dem Frankfurter Anwaltsverein e.V. beizutreten, füllen Sie bitte die Beitrittserklärung aus und senden sie an uns ab.

Online:

Online Beitrittserklärung

 

Oder in Papierform:

Mitgliedsantrag Stand 12-2021