Neue DAV-Webseite online
Auf www.anwaltverein.de finden Sie seit Anfang April einen benutzerfreundlichen und modernen Internetauftritt vor. Die neue Seite zeichnet sich durch ein frisches und zeitgemäßes Erscheinungsbild aus. Auch Aufbau und Struktur erfuhren im Zuge der Neugestaltung eine Anpassung an die gegenwärtigen Bedürfnisse und Standards. Inhalte wurden überarbeitet und sinnvoll zusammengeführt; ungeliebte Zwischen- und Übersichtsseiten entfernt. Sie gelangen nun schneller zu den von Ihnen gesuchten Informationen. Im neu geschaffenen Newsroom finden Sie ab sofort alle DAV-Nachrichten: Von Pressemitteilungen über Stellungnahmen bis hin zu den regelmäßigen Newslettern – Inhalte können hier auf einen Klick eingesehen werden. Parallel zum Start der neuen Webseite setzt der DAV künftig auch verstärkt auf den Einsatz sozialer Netzwerke: Über facebook.de/deutscheranwaltverein und twitter.com/anwaltverein erhalten Sie schnell und bequem die wichtigsten Neuigkeiten aus dem DAV und der Anwaltschaft.
Syndikusanwalt: Gesetzentwurf schlägt Regelung im Berufsrecht vor
Wenn es nach dem Bundesjustizministerium geht, wird der Syndikusanwalt künftig in der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) als Rechtsanwalt anerkannt werden. Der Ende März bekannt gewordene Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte (Stand 26. März 2015, 22:01 Uhr) greift damit eine alte Forderung des Deutschen Anwaltvereins auf. Der DAV begrüßt den – allerdings noch nicht abschließend in der Bundesregierung abgestimmten – Referentenentwurf als wichtigen Schritt. Für Syndikusanwälte sieht der Entwurf allerdings eine eigene Zulassung vor. Dieses Doppel-Zulassungsmodell (als Rechtsanwalt und/oder Syndikusrechtsanwalt) lehnt der DAV ab; hierzu erarbeitet der DAV inzwischen einen Alternativvorschlag. Der DAV hat die Politik nun aufgefordert, das Gesetzgebungsverfahren zügig fortzusetzen. Mehr Details und Hintergründe unter www.anwaltsblatt.de.
Leitlinien Vorratsdatenspeicherung vorgestellt
Am vergangenen Dienstag hat der Bundesminister der Justiz und der Bundesminister des Innern die Leitlinien zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung vorgestellt. Gemäß diesen Leitlinien soll es wieder eine Vorratsdatenspeicherung mit der Speicherung der Verbindungsdaten bis zu 10 Wochen geben. Beim Abruf der Daten werden Berufsgeheimnisträger, also auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, geschützt und ein Richtervorbehalt vorgesehen. Der DAV ist aber trotz dieser Maßnahmen skeptisch, ob die geplante Einführung der Vorratsdatenspeicherung den hohen Vorgaben der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofes gerecht wird.
DAV fordert, den gerichtlichen Rechtsschutz im Asylverfahren an die allgemeinen Regelungen der Verwaltungsgerichtsordnung anzupassen
Der DAV schlägt in seiner Initiativ-Stellungnahme Nr. 14/2015 vor, § 78 Asylverfahrensgesetz zu streichen und § 80 Asylverfahrensgesetz zu modifizieren. Die Änderungen können im Zuge des anstehenden Gesetzgebungsverfahrens zur Anpassung des deutschen Asylverfahrensrechts an die reformierte Verfahrensrichtlinie vorgenommen werden.
Das Rechtsmittelsystem im Asylverfahren entspricht nicht den Anforderungen, die an einen effektiven Rechtsschutz zu stellen sind. Dies ist im Interesse der in Deutschland Schutzsuchenden, um deren Leib, Leben und Menschenrechte es im Asylverfahren geht, nicht weiter hinnehmbar.
DAT – mobil erreichbar
Alle Informationen rund um den DAT 2015 finden Sie ab sofort auch mit der DAT-App. Sie hilft beim jederzeitigen Auffinden von wissenswerten Hinweisen rund um den DAT. Ob es sich um die Suche nach bestimmten Fachveranstaltungen handelt, wenn Fragen zu Einzelheiten rund um das umfangreiche Rahmenprogramm auftreten, wenn die Lage der Veranstaltungsräume schnell geklärt werden muss oder gezielt nach einzelnen Referenten und ihren Veranstaltungen gesucht wird. Mit der DAT-App sind Sie immer auf dem neuesten Stand mit dem aktuellen Programm! Die App finden Sie auf www.anwaltverein.de.
Der 66. Deutsche Anwaltstag 2015 vom 11. bis 13. Juni 2015 in Hamburg
Um Ihnen bei der Themenvielfalt einen besseren Überblick über das Veranstaltungsangebot zu verschaffen, stellen wir Ihnen an dieser Stelle regelmäßig einzelne Veranstaltungen in der DAV-Depesche vor. Die Beschreibungen aller in der Depesche vorgestellten Veranstaltungen in alphabetischer Reihenfolge finden Sie hier auch online, das komplette Programm und alle weiteren Informationen rund um den DAT unter www.anwaltstag.de.
RVG-Workshop macht fit für die Zukunft – es geht um Ihr Geld!
Die außergerichtliche Streitschlichtung nimmt immer weiter Fahrt auf. Der Wandel der Streitkultur wirft dabei auch neue Fragen bei der anwaltlichen Vergütung auf. Der DAV-Ausschuss RVG und Gerichtskosten lässt Sie hier nicht im Regen stehen. Ob Vergütungsvereinbarung, Abrechnung in Trennungs- und Scheidungssachen, Ärger mit Rechtsschutzversicherung und Staatskasse oder Kostenerstattung - auch in diesem Jahr werden die Gebührenexperten RAuN Schons, RA Dr. Mayer, RAin Thiel, RAuNin Kindermann sowie RA Schneider im traditionellen RVG-Workshop zu gewohnter Zeit am Freitag, den 12. Juni 2015 zwischen 14:00 Uhr und 17:30 Uhr, wieder mit wichtigen Tipps aufwarten. Holen Sie sich die Antworten auf Ihre Vergütungsfragen!
Digitales Arbeiten – Gefahr für das Anwaltsgeheimnis?
Mit „Abwehrstrategien gegen Datensammler“ überschreiben die AG Anwältinnen und die AG IT-Recht ihre gemeinsame DAT-Veranstaltung am 12. Juni 2015 von 11:00 Uhr bis 13:00 Uhr. Nach einem Impulsvortrag der bundesweit bekannten Internetaktivisten Rena Tagens gibt RAin Dr. Auer-Reinsdorff Praxistipps zum sicheren Telefonieren in der Kanzlei und RAin Dr. Bierekoven untersucht das Bedrohungspotenzial des Anwaltsgeheimnisses bei der digitalen Arbeitsweise. Es moderiert RAin Bundschuh (2 Zeitstunden FAO).
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