Nr. 61/15: Verbrechen anzeigen: Nur bei geplanten schweren Straftaten Pflicht
Berlin (DAV). Bei einer Straftat muss man Anzeige erstatten, damit die Täter gefasst und bestraft werden können? So schreibt es zumindest das Rechtsempfinden vieler Menschen vor. Privatpersonen sind jedoch nicht verpflichtet, bereits geschehene Straftaten anzuzeigen. Darüber informiert die Deutsche Anwaltauskunft.
Auch wer von einer geplanten Straftat erfährt, muss die Ermittlungsbehörden nicht darüber informieren – es sei denn, es handelt sich um gewisse, besonders schwerwiegende Taten wie Geldfälschung, Landesverrat, Mord oder Raub. Dann ist es verpflichtend, Strafanzeige zu erstatten.
„Ist der potenzielle Straftäter ein naher Angehöriger, sind die Anzeigepflichten noch geringer“, informiert Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft. In diesem Fall müsse man geplante Straftaten nicht anzeigen, wenn man aktiv versucht hat, den künftigen Straftäter von seinem Plan abzubringen.
Allerdings gibt es auch davon Ausnahmen: Bürger müssen sogar gegen ihre Angehörigen Strafanzeige erstatten, wenn diese ein Schwerverbrechen planen, also zum Beispiel Mord, Totschlag, erpresserischer Menschenraub oder einen Terroranschlag. Das private Interesse, den Angehörigen zu schützen, muss dann hinter dem Interesse der Allgemeinheit zurücktreten.
Aber auch wenn es rechtlich nicht immer eingefordert werden kann, ist es zu begrüßen, wenn Menschen Zivilcourage zeigen. Im Idealfall sollte also gelten: Wer von einer geplanten Straftat erfährt oder sie beobachtet, sollte immer eingreifen beziehungsweise die Polizei informieren und Anzeige erstatten.
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