Der DAV begrüßt die Vorlage von Referentenentwürfen für ein Vertragsgesetz zum Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht und für ein Begleitgesetz zur Anpassung des deutschen Rechts. Er sieht in dem Einheitlichen Patentgesetz und im europäischen Patent mit einheitlicher Wirkung einen großen Fortschritt für die Erfinder und die Wirtschaft und damit für die Innovationskraft Europas.
Berlin (DAV). Wird ein Auto gestohlen, muss der Bestohlene der Kfz-Versicherung gegenüber korrekte Angaben machen. Er ist verpflichtet, alles zur Aufklärung des Schadensfalles beizutragen. Die Versicherung muss nicht zahlen, wenn er etwa die Laufleistung des Fahrzeuges bewusst zu niedrig angegeben hat.
In einem solchen Fall kann dem Bestohlenen Arglist vorgeworfen werden. In zwei verschiedenen Fällen, die das Kammergericht in Berlin entschieden hat, gingen die Betroffenen deswegen leer aus.
In einem Fall (AZ: 6 U 194/12; 20. September 2013) hatte der Mann eine Laufleistung von 33.000 km angegeben. Diese hatte er jedoch bereits bei einem Unfall ein Jahr zuvor genannt. Da er monatlich rund 1.000 bis 1.500 Kilometer fuhr, ergab sich eine erhebliche Differenz.
In dem anderen Fall des Kammergerichts (AZ: 6 U 155/13; 10. Dezember 2013) hatte der Bestohlene statt der wahrheitsgemäßen 27.500 km „circa 6.800 km“ angegeben.
Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) warnt vor solchen Falschangaben. Kann dem Betroffenen Arglist nachgewiesen werden, muss die Kfz-Versicherung nichts zahlen. Die Bestohlenen blieben somit auf dem gesamten Diebstahlschaden sitzen.
Naumburg/Berlin (DAV). Im Gegensatz zu früher können Unfallopfer in Deutschland auch größere Summen Schmerzensgeld erhalten. Nach einem Verkehrsunfall steht einem Schwerverletzten mit Hirnschaden, der sechs Monate später seinen Verletzungen erliegt, ein Schmerzensgeld in Höhe von 60.000 Euro zu. So entschied das Oberlandesgericht Naumburg am 26. März 2015 (AZ: 2 U 62/14), wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.
Bei einem Verkehrsunfall wurde der Mann schwer verletzt. Er erlitt ein schweres Schädel-Hirn-Trauma. Die Verletzungen hatten den Verlust des Bewusstseins und der Empfindungsfähigkeit zur Folge. Sechs Monate später starb der Mann nach acht Operationen.
An dem Unfall trug überwiegend ein Lkw-Fahrer die Schuld. Er hatte die Vorfahrt missachtet. Da auch der andere Autofahrer nicht richtig aufgepasst hatte, gab es eine Haftungsverteilung von 25 Prozent zu 75 Prozent zulasten des Lkw-Fahrers.
Nach Auffassung des Gerichts steht dem Verstorbenen Jahr ein Schmerzensgeld in Höhe von 60.000 Euro zu – bei einer 75 %-igen Haftung des Unfallgegners, also 45.000 Euro. Es wies ausdrücklich darauf hin, dass entgegen früherer Rechtsprechung bei schweren Hirnschäden nicht bloß ein symbolisches Schmerzensgeld gezahlt werden müsse. Das Gericht hatte bei der Entscheidung auch die Überlebenszeit – somit die Leidenszeit bis zum Tod – von sechs Monaten berücksichtigt.
DAV-Stellungnahme durch die Ausschüsse Arbeitsrecht und Gender zur öffentlichen Konsultation der Europäischen Kommission zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben für erwerbstätige Eltern und pflegende Angehörige.
Berlin (DAV). Am vergangenen Mittwoch nahmen türkische Sicherheitskräfte in Istanbul neun Anwältinnen und Anwälte fest und durchsuchten deren Wohnungen. Erst am Samstag kamen sie wieder frei. Fünf von ihnen sind als Verteidiger von 46 im „KCK-Verfahren“ angeklagten Anwältinnen und Anwälten tätig, für das am Donnerstag ein Prozesstermin anberaumt war, den sie wegen ihrer Verhaftung nicht wahrnehmen konnten. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) kritisiert mit anderen Anwaltsorganisationen der Welt die fehlende Unabhängigkeit der Strafverteidigung in der Türkei.
„Die Kriminalisierung der Anwaltschaft allein aufgrund der Wahrnehmung ihrer anwaltlichen Aufgaben widerspricht zahlreichen internationalen menschenrechtlichen Standards“, kritisiert Rechtsanwältin Gül Pinar, die für den DAV das „KCK-Verfahren“ vor Ort beobachtet. Anwälte haben gerade die Aufgabe, zu Gunsten ihrer Mandanten Partei zu ergreifen und sie vor staatlicher Machtüberschreitung zu schützen. Die Grundsätze der Vereinten Nationen zur Rolle der Anwaltschaft verbieten es, Anwältinnen und Anwälte mit den Handlungen und Ansichten ihrer Mandanten gemein zu machen.
Nach der Festnahme der neun Anwältinnen und Anwälte ist nun völlig unklar, wie die Verteidigung im KCK-Verfahren gewährleistet werden soll. In diesem Verfahren werden 46 Anwältinnen und Anwälte der Zuarbeit für oder der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Kern allein aus dem Grund beschuldigt, weil sie kurdische Angeklagte verteidigt haben. In der für Donnerstag angesetzten Verhandlung konnten fünf Kollegen wegen ihrer Festnahme ihre Mandanten vor Gericht nicht verteidigen.
Anwältinnen und Anwälten in der Türkei drohen derzeit nicht nur die Behinderung ihrer Arbeit und Verhaftung, sondern auch Gefahren für Leib und Leben. Dies beweist die Ermordung Tahir Elçis am 28. November 2015. Der Präsident der Anwaltskammer Diyarbakır, der sich stets für den Verzicht auf Gewalt und für politischen Dialog eingesetzt hatte, wurde auf offener Straße erschossen. Die Ermittlungen zu seiner Ermordung blieben bislang ohne Ergebnis.
Festgenommen wurden am 16. März 2016: Ayşe Acinikli, İrfan Arasan, Ayşe Başar, Hüseyin Boğatekin, Adem Çalışçı, Şefik Çelik, Ramazan Demir, Tamer Doğan und Mustafa Ruzgar.
Die aktuellen EU-Informationen des DAV, heute u.a. mit den Themen: Urheberrecht bei öffentlichem W-LAN; Terrorismusbekämpfung; Verhandlungsstand Europäische Staatsanwaltschaft; Urteil zur Dublin III-Verordnung; Vereinbarung über bessere Rechtssetzung angenommen.
Die aktuellen EU-Informationen des DAV, heute u.a. mit den Themen: Urheberrecht bei öffentlichem W-LAN; Terrorismusbekämpfung; Verhandlungsstand Europäische Staatsanwaltschaft; Urteil zur Dublin III-Verordnung; Vereinbarung über bessere Rechtssetzung angenommen.
Berlin (DAV). Ein Zeckenbiss ist nicht nur unangenehm, sondern kann böse Folgen haben. Die wenigsten denken in diesem Fall aber daran, ihren Unfallversicherer in Anspruch zu nehmen. Ein Fehler, meint die Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV), denn: Aktuelle Policen schließen Invalidität durch Infektionen nach Zeckenbissen häufig mit ein.
„Eine Borreliose-Infektion nach einem Zeckenbiss kann dauerhafte Gesundheitsschäden bis zu einer Invalidität nach sich ziehen“, weiß der Fachanwalt für Versicherungsrecht Arno Schubach, stellvertretender Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im DAV. Eigentlich schließen die Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft Leistungen aus, wenn eine Invalidität durch eine Infektion herbeigeführt wurde. „Aber“, so führt Fachanwalt Schubach aus, „viele private Unfallversicherer bieten inzwischen verbesserte Bedingungen an und versichern auch Infektionen durch Zeckenbisse.“
Wer über eine Unfallversicherung verfügt, sollte daher seine Police darauf überprüfen, ob dieses Risiko eingeschlossen ist. Wenn nicht, lohne es sich, seinen Versicherungsschutz anzupassen, rät Schubach. „Wer aktuelle Angebote mit seiner alten Police vergleicht, wird meist feststellen, dass er seinen Versicherungsschutz in einigen Punkten erheblich verbessern kann“, erklärt der Fachanwalt. Der richtige Zeitpunkt dazu ist jetzt. Mit dem Frühjahr beginnt nämlich nicht nur für Menschen die Freiluft-Saison, auch der Gemeine Holzbock, wie die Zecke eigentlich heißt, wird wieder aktiv.
Über die Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein DAV
Die Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) hat 1.200 Mitglieder, 600 dieser Rechtsanwälte sind Fachanwälte für Versicherungsrecht. Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft sind in versicherungsrechtlichen Fragen die kompetenten Ansprechpartner – sowohl für Verbraucher als auch für Betriebe und Versicherungsunternehmen. Sie beraten auch beim Abschluss von Versicherungsverträgen und sind außergerichtlich und gerichtlich bei der Geltendmachung bzw. Abwehr versicherungsrechtlicher Ansprüche tätig.
Berlin (DAV). Über eine Million Mensch besuchen jeden Tag Bewertungsportale im Internet. Die Bewertung ist für Hotels und Restaurants Segen und Fluch zugleich. Nicht immer entsprechen die Kommentare auch tatsächlich der Wahrheit. Die Deutsche Anwaltauskunft informiert über die rechtlichen Bedingungen für Bewertungen im Internet und wie man damit verfahren sollte.
Nutzer dürfen und sollen bewerten, denn es gilt die Meinungsfreiheit. „Aber wer falsche Tatsachen behauptet, geht ein hohes rechtliches Risiko ein“, erklärt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.
Die Gerichte neigen immer häufiger dazu, die Urheber zur Rechenschaft zu ziehen. „Wenn die Bewertung beleidigend oder sogar ehrverletzend war, kann dies sogar als Straftat geahndet werden“, so Walentowski. Die Verwendung eines Pseudonyms nützt dabei wenig, denn die Identität des Autors muss der Portalbetreiber gegebenenfalls offenlegen.
Weitere Informationen erhalten Sie in einem Film bei der Deutschen Anwaltauskunft.
Das Onlinemagazin der Deutschen Anwaltauskunft informiert Verbraucher über rechtliche Themen und gibt praktische Tipps. Dabei setzt die Redaktion nicht allein auf Textbeiträge. Durch einen Medienmix von Onlinetexten, Podcasts und Filmbeiträgen haben die Nutzer vielfältige Möglichkeiten, sich zu informieren.