DAT 2/16: DAV verleiht Ehrenzeichen der Deutschen Anwaltschaft
Berlin (DAV). Bei der diesjährigen Mitgliederversammlung am 1. Juni 2016 verlieh der Deutsche Anwaltverein (DAV) das Ehrenzeichen der Deutschen Anwaltschaft gleich dreifach. Mit dem Ehrenzeichen werden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte geehrt, die sich in besonderem Maße um die Anwaltschaft verdient gemacht haben.
In diesem Jahr wurden zwei deutsche Anwältinnen und ein französischer Kollege ausgezeichnet: Rechtsanwältin Verena Mittendorf (Hildesheim), Rechtsanwältin Dr. Lore Maria Peschel-Gutzeit (Berlin) und Avocat Dominique Heintz (Paris).
Rechtsanwältin Verena Mittendorf
„Ihre Fähigkeit, anwaltliches Know-how und Menschlichkeit zu vereinen, hat ihr auf allen Ebenen im und außerhalb des DAV große Wertschätzung beschert“, hebt DAV-Präsident Rechtsanwalt und Notar Ulrich Schellenberg in seiner Laudatio hervor.
Als Anwältin muss man das Gesetz und seine Auslegung beherrschen. Das können viele. Was daneben jedoch nicht viele können, ist es Menschen und ihre Gedanken zu verstehen und ihnen auf dieser Ebene zu begegnen. Rechtsanwältin Verena Mittendorf kann beides, und das war für den DAV immer ein großer Gewinn.
Verena Mittendorf wurde unter anderem für ihren unermüdlichen ehrenamtlichen Einsatz ausgezeichnet: Rechtsanwältin Mittendorf war von 1999 bis 2005 Vorsitzende des Hildesheimer Anwaltsvereins und ist auch heute noch dort aktiv. Von 2001 bis 2013 war sie im Vorstand des Deutschen Anwaltvereins tätig, von 2003 bis 2013 sogar als Vizepräsidentin des DAV und als Schatzmeisterin. Vor allem in dieser Position war ihr versierter Blick auf die Bücher dem DAV eine große Hilfe.
Neben ihrer Tätigkeit im Vorstand des DAV hat Frau Mittendorf zusätzliche Ressourcen freigehalten: Sie war unter anderem Vorsitzende der Jury des Maria-Otto-Preises bis 2014, hat mit großem Einsatz jahrelang die deutsche Anwaltschaft gegenüber der israelischen Juristenvereinigung vertreten und ist seit 2000 zudem Vorstandsmitglied des DAV-Landesverbandes Niedersachsen.
Rechtsanwältin Dr. Lore Maria Peschel-Gutzeit
Herausragend ist ihr Einsatz für die Gleichberechtigung von Frau und Mann und die Bürgerrechte. Als Rechtsanwältin zog Frau Peschel-Gutzeit nicht nur mehrfach vor das Bundesverfassungsgericht und brachte beispielsweise den sogenannten Stichentscheid des Familienvaters zu Fall. Auch Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 Grundgesetz, der seit 1994 die staatliche Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern festschreibt trägt ihre Handschrift. Ebenso wie die „Lex Peschel“, die es Beamtinnen seit 1968 ermöglicht, aus familiären Gründen Teilzeit zu arbeiten oder auch Familienurlaub zu nehmen.
„Damit hat Frau Peschel-Gutzeit die Gleichberechtigung nicht nur gefordert, sondern durch ihre beruflichen Erfolge auch praktisch vorgelebt und damit ein Beispiel für nachfolgende Generationen gegeben“, betonte DAV-Präsident Ulrich Schellenberg.
Die Vielfältigkeit ihrer beruflichen Tätigkeit ist beeindruckend: Bevor sie 2002 wieder als Anwältin tätig wurde, war Frau Peschel-Gutzeit über 30 Jahre lang Richterin. Viele Jahre davon Familienrichterin, zuletzt von 1984 bis 1991 – als erste Frau – Vorsitzende Richterin an einem Familiensenat des Hanseatischen OLG. Neben der Richtertätigkeit und den allseits bekannten Stationen als Justizsenatorin in Hamburg, Berlin und wieder Hamburg sind zu nennen: Kommentatorin des Staudinger seit 1975 (als erste Frau unter 90 Autoren!), Prüferin in beiden juristischen Staatsexamina ab 1971 (als zunächst einzige Frau!), Erste Bundesvorsitzende und später Ehrenpräsidentin des Deutschen Juristinnenbundes.
Durch die Rückkehr in die Anwaltschaft schließt sich der Kreis eines außerordentlich ereignisreichen Berufslebens als Richterin und Justizpolitikerin.
Avocat Dominique Heintz
Dominique Heintz hat den fachlichen Austausch zwischen französischen und deutschen Anwältinnen und Anwälten durch zahlreiche Aktivitäten in besonderem Maße gefördert. Im Jahr 2003 hat Herr Heintz etwa an der Gründung der deutsch-französischen Kommission der Pariser Rechtsanwaltskammer mitgewirkt. Zehn Jahre später ermöglichte er den Austausch zwischen Mitgliedern des DAV Frankreich und Vorstandsmitgliedern der Pariser Kammer durch die Organisation einer gemeinsamen „Journée Franco-Allemande“.
„Damit hat Herr Heintz ganz maßgeblich zum Gelingen des Dialogs der deutschen und französischen Anwaltschaften beigetragen“, so der DAV-Präsident Ulrich Schellenberg in seiner Laudatio.
Darüber hinaus war Dominique Heintz als Vorstand der Pariser Anwaltskammer von 2009 bis 2011 mit der Pflege der deutsch-französischen Beziehungen der Pariser Anwaltskammer betraut und hat diese Aufgabe mit großem Einsatz wahrgenommen.
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