IT 09/16: 15. Bayerischer IT-Rechtstag beleuchtet Herausforderungen der neuen Datenschutzgrundverordnung
Berlin (DAV). Mit den Herausforderungen der praktischen Umsetzung der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) beschäftigt sich der 15. Bayerische IT-Rechtstag. Er findet am 26. Oktober 2016 unter dem Titel „Die Europäische Datenschutzgrundverordnung – eine Chance für Unternehmen?“ in München statt. Veranstalter sind der Bayerische Anwaltverband in Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltverein (DAV), davit, und der Universität Passau, Lehrstuhl für Sicherheitsrecht und Internetrecht.
„Beim diesjährigen Bayerischen IT-Rechtstag findet erstmals ein Erfahrungsausstauch zwischen maßgeblichen Verfassern der Verordnung, ‚Umsetzern’ und Kontrolleuren statt“, erläutert Rechtsanwalt Prof. Dr. Peter Bräutigam, Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses von davit und Moderator der Veranstaltung. Die DSGVO stelle nicht nur eine Harmonisierung des bisher in den EU-Staaten geltenden Datenschutzrechts dar, sondern enthalte auch viele grundsätzliche Neuerungen. Daher stünden Unternehmen jetzt vor der komplexen Aufgabe, Strukturen, Prozesse und Verträge dem neuen Recht anzupassen. Diese Anpassung des Datenschutzkonzeptes muss bis zum 25. Mai 2018 abgeschlossen sein.
Recht des Bürgers ist Pflicht des Unternehmens
„Die DSGVO hat Betroffenenrechte deutlich erweitert, und das bedeutet, dass die Unternehmen strengere Pflichten haben“, so Rechtsanwältin Sabine Sobola, die auf dem Bayerischen IT-Rechtstag über „Recht auf Vergessen werden, Auskunft und Datenportabilität – Betroffenenrechte unter der DSGVO“ spricht. Der Anspruch der Bürger auf Datenübertragbarkeit ist eine der wirklich neuen Regelungen. Unternehmen, die automatisierte Verfahren anbieten, müssen Kunden künftig die Möglichkeit geben, ihre Daten mitzunehmen – etwa bei einem Wechsel zu einem anderen Cloud-Anbieter. Sie müssen hierfür geeignete Verfahren und technische Routinen einführen und ebenso einen Ansprechpartner für die Kunden bereitstellen.
Mit solchen Regelungen will die DSGVO den Bürgern eine bessere Kontrolle über ihre Daten ermöglichen. Insgesamt machen die Anforderungen der DSGVO deutlich: Datenschutz muss Chefsache sein. Gemeinsam mit Risk Management und IT-Verantwortlichen gelte es laut der Expertin jetzt, ein kombiniertes Datenschutz- und IT-Sicherheitskonzept zu entwickeln und zu implementieren, das gleichzeitig ein ausdifferenziertes Notfallkonzept umfasst.
Das vollständige Programm des 15. Bayerischen IT-Rechtstags finden Sie hier: http://www.davit.de/veranstaltungen/einzelansicht/artikel/15-bayerischer-it-rechtstag
Informationen: www.davit.de