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SN 77/16: Ausschluss von Ausländern von existenzsichernden Leistungen
Neuregelung ist mit Grundsatzentscheidungen des BSG, des BVerfG und des EuGH unvereinbar. Sie verstößt gegen höherrangiges Recht, z.B. das Gleichbehandlungsgebot der Freizügigkeits-RL.
weiterlesen ›SN 76/16: Psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren (Saarland)
Der DAV begrüßt den Referentenentwurf, sieht jedoch Bedarf für weitere Ergänzungen und Konkretisierungen, um die fachliche Qualifikation der Prozessbegleiter sicherzustellen.
weiterlesen ›SN 75/16: Frage des „Eigentums“ an Daten und Informationen
Der DAV befasst sich mit der Frage des „Eigentums“ an Daten und Informationen, gibt einen Überblick zur in Deutschland geltenden Rechtslage und warnt vor übereilter Gesetzgebung auf europäischer Ebene.
weiterlesen ›DAV-Depesche Nr. 46/16
Themen u. a.: Vorratsbeschluss zur Zustellung von Anwalt zu Anwalt, DAV Jura-Slam 2016, Bundestag hört Anwaltsvertreter an, Bundestag diskutiert Umsetzung der CSR-Reporting-Richtlinie für Unternehmen
weiterlesen ›FamR 12/16: Das Kind im Mittelpunkt
Nürnberg/Berlin (DAV). Neurobiologie und Kindeswohl - Viel mehr als Recht und Psychologie - Mit einem Vortrag von Prof. Dr. Peter Beyerlein, Technische Hochschule Wildau, begann die Tagung der Familienanwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV), die noch bis Sonnabend in Nürnberg stattfindet. Was passiert mit den Kindern, die nach der Trennung der Eltern bei nur einem Elternteil aufwachsen? Wie wirkt es sich auf die Kleinen aus, wenn Konflikte der Eltern auf ihrem Rücken ausgetragen werden? "Das sind Fragen, die weit über juristische Aspekte hinausgehen, denen wir Familienanwälte uns trotzdem immer wieder stellen müssen", sagte Rechtsanwältin Eva Becker, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV, beim Auftakt der diesjährigen Herbsttagung. Deshalb steht wieder einmal das Kind im Mittelpunkt der jährlich stattfindenden Veranstaltung. Auch Unterhaltsfragen stellen sich immer wieder neu. "Diesmal befassen wir uns besonders mit dem Wechselmodell, das immer häufiger praktiziert wird. Wer muss zahlen, wenn das Kind bei beiden Eltern abwechselnd lebt?" erläuterte Rechtsanwältin Becker.
Abstammungsrecht, Samenspenderegister, Kinderehen - diese komplexen Themen, die das Familienrecht derzeit bewegen, kommen in Nürnberg ebenfalls zur Sprache. "Hier werden immer wieder neue Problemfelder entstehen, mit denen wir als Familienanwälte in unserer täglichen Arbeit konfrontiert sind. Da sind neue Regelungen notwendig, andere müssen aktualisiert werden", so Rechtsanwältin Becker.
Die aktuelle Stunde am Sonnabend bestreiten Dirk Hoffmann, Richter am Oberlandesgericht Bremen und Prof. em. Dr. Dr. h.c. Dieter Schwab, Regensburg, zum Dauer-Thema Unterhalt. Die Unterhaltsrechtsreform von 2008 steht längst selbst auf dem Prüfstand. Wie eine Reform der Reform aussehen könnte, wird unter Familienrechtlern heiß diskutiert.
Wie auf jeder Herbsttagung blicken die Familienanwälte auch in Nürnberg über den Tellerrand ihres Fachgebietes: Über "Die hilflosen Helfer im Familienrecht" referiert der bekannte Psychoanalytiker Dr. Wolfgang Schmidbauer aus München.
Aber auch die Themen aus dem Alltag der Familienanwälte kommen in Nürnberg nicht zu kurz: "Albtraum Teilungsversteigerung", "Selbständige Beweissicherung im Familienrecht", "Haftungsfalle Vergleichsabschluss", "Anpassungen im Versorgungsausgleich", "Der mühsame Weg zum Kind - Adoption", "Wer schlägt, der geht - Gewaltschutz" und "Gestaltungsspielräume im Unterhaltsrecht" - über diese und andere Themen referieren namhafte Richterinnen und Richter der oberen Gerichte, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Anwältinnen und Anwälte.
In der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht sind bundesweit knapp 7.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte organisiert. Sie ist damit die größte Vereinigung von auf Familienrecht spezialisierten Anwältinnen und Anwälten.
Information: www.dav-familienrecht.de
weiterlesen ›FamR 11/16: Anspruch auf Abendgabe auch bei Scheidungsantrag der Ehefrau
Hamm/Berlin (DAV). In Deutschland besteht der Anspruch auf eine „Abendgabe“ bei einer nach islamischem Recht geschlossenen Ehe auch dann, wenn die Ehefrau die Scheidung beantragt. Es gilt deutsches Recht, sofern die Frau in Deutschland lebt. Nach islamischem Recht besteht der Anspruch auf die Abendgabe nur bei einer Scheidung auf Betreiben des Mannes. Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 22. April 2016 (AZ: 3 UF 262/15).
Der Mann ist deutscher Staatsbürger libanesischer Abstammung. Er lebte seit den 1980er Jahren in Deutschland. 2005 heiratete er eine seinerzeit im Libanon lebende Libanesin. Im Libanon heirateten sie nach muslimisch-sunnitischem Recht und schlossen einen dementsprechenden Ehevertrag. Das Brautgeld, das der Ehemann zu leisten hat, sollte aus einer „Morgengabe“ bestehen, bestehend aus einer Abschrift des heiligen Korans und einer englischen Goldlira, sowie einer Abendgabe von 15.000 Dollar (13.260 Euro).
Aus der Ehe gingen drei Kinder hervor. Das Ehepaar lebte sowohl während der Ehe als auch nach der Trennung in Deutschland. Die Frau beantragte die Scheidung und die Zahlung der Abendgabe.
Mit Erfolg. Die Ehe wurde geschieden und der Mann dazu verurteilt, das Geld an die Frau zu zahlen. Ein deutsches Gericht sei zuständig und deutsches Recht anzuwenden, da Mann und Frau in Deutschland lebten. Die Abendgabe stehe der Frau zu. Das Brautgeld sei wirksam vereinbart worden. Da es sich bei der Abendgabe um eine Absicherung handele, sei diese mit den deutschen Unterhaltspflichten vergleichbar. Nach dem deutschen Recht werde nachehelicher Unterhalt unabhängig vom Trennungsgrund und auch verschuldensunabhängig gewährt. Daher müsse der Mann auch in diesem Fall das Geld bezahlen. Und zwar unabhängig davon, dass nach islamischem Recht diese Abendgabe der Frau nur bei einer durch den Mann bewirkten Trennung zustehe.
Informationen: www.dav-familienrecht.de
weiterlesen ›FamR 10/16: Eingetragene Lebenspartnerschaft und Eheschließung?
Nürnberg/Berlin (DAV). Unterzieht sich ein Partner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft einer Geschlechtsumwandlung, ist eine Eheschließung der Partner nicht ausgeschlossen. Mit der Hochzeit beider endet automatisch die Lebenspartnerschaft. Es bedarf keines besonderen Aufhebungsverfahrens mehr. Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 21. September 2015 (AZ: 11 W 1334/15).
Das Paar schloss 2011 eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft. Diese wurde im Lebenspartnerschaftsregister eingetragen. Im Februar 2014 änderte eine Person ihre Geschlechtszugehörigkeit und ihren Vornamen. Im Januar 2015 schloss das Paar die Ehe.
Das Standesamt wollte wissen, ob das Lebenspartnerschaftsregister fortzuführen sei. Dies bejahte das zuständige Amtsgericht. Ein Ehepartner war der Meinung, dass die Lebenspartnerschaft aufgelöst werden müsse, um nicht zwei Familienstände parallel zu haben.
Dies sah das Oberlandesgericht ebenfalls so. Es gebe grundsätzlich eine Gesetzeslücke – der Gesetzgeber habe diesen Fall nicht gesetzlich geregelt. Zwar sehe das Lebenspartnerschaftsregister eine solche Partnerschaft nur unter gleichgeschlechtlichen Personen vor, jedoch sei eine Geschlechtsumwandlung und deren Eintragung möglich.
Menschen unterschiedlichen Geschlechts könnten aber auch die Ehe schließen. Die Partner hätten in diesem Fall zwei parallele Familienstände. Dies sei nicht hinnehmbar. Allerdings könne ihnen auch nicht zugemutet werden, die einem Scheidungsverfahren ähnliche Aufhebung der Lebenspartnerschaft zu verfolgen. Auch wenn der Gesetzgeber diese Lücke bisher nicht geschlossen habe, endet nach Auffassung des Gerichts somit die Lebenspartnerschaft automatisch mit der Eheschließung. Dies sei natürlich nur dann der Fall, wenn die Partner identisch seien. Ein Eheverbot hinsichtlich eines anderen Partners bestehe nach wie vor.
Informationen: www.dav-familienrecht.de
weiterlesen ›Europa im Überblick, 37/16
Die aktuellen EU-Informationen des DAV, heute u.a. mit den Themen: Kommission klagt gegen Deutschland; Auftakt Europäisches Semester; Bericht zur Sicherheitsunion; Workshop zu Brüssel IIa; Berichtsentwürfe zu Online-Warenhandel und zu digitalen Inhalten; Einreisegenehmigung für Drittstaatsangehörige.
weiterlesen ›DAV-Depesche Nr. 45/16
Themen u. a.: Cumhuriyet-Redaktion in Istanbul, DAV warnt vor weiterer Aufgabenübertragung in der Justiz, Anhörung zum Stalking-Gesetz vertreten, Vorschläge für besseren Rechtsschutz im Asylverfahren
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