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Pressemitteilungen des DAV

Nr. 48/16: Mit dem Hobby Geld verdienen, kann Probleme bereiten

Berlin (DAV). Immer mehr Deutsche wollen mit ihrem Hobby Geld verdienen. Vor allem im Internet bieten Tausende ihre Bastelarbeiten, Schmuck oder Künstlerisches zum Kauf an. Das Risiko, Ärger mit dem Finanzamt und anderen Behörden zu bekommen ist aber groß. „Das Problem liegt darin, dass nicht eindeutig rechtlich geregelt ist, wann ein Hobby zum Beruf wird“, erklärt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.

Wer auf einer Verkaufsplattform im Internet seine Produkte anbietet, bleibt nicht unbemerkt. „Für die Behörden ist es heute viel einfacher als früher, Kontrollen durchzuführen“, warnt Swen Walentowski. Deshalb rät die Deutsche Anwaltauskunft dazu, aktiv auf die Behörden zuzugehen. Besteuert wird dann zum Beispiel vom Finanzamt nur derjenige, beim dem es kein Hobby, sondern bereits ein Beruf geworden ist.

Weitere Informationen über die rechtliche Abgrenzung von Hobby und Beruf sowie Tipps zum Umgang mit den Behörden finden Sie in einem Film bei der Deutschen Anwaltauskunft.

Das Rechtsportal Deutsche Anwaltauskunft informiert Verbraucher über rechtliche Themen und gibt praktische Tipps. Dabei setzt die Redaktion nicht allein auf Textbeiträge. Durch einen Medienmix von Onlinetexten, Podcasts und Filmbeiträgen haben die Nutzer vielfältige Möglichkeiten, sich zu informieren.

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Europa im Überblick - DAV

Europa im Überblick, 40/16

Die aktuellen EU-Informationen des DAV, heute u.a. mit den Themen: Europäische Staatsanwaltschaft- Zuständigkeit fixiert, Einrichtung retardiert, Kompromiss Terrorismusbekämpfungsrichtlinie, Verleihung des CCBE-Menschenrechtspreises, Entwurf einer Charta digitaler Grundrechte

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DAV - Depesche

DAV-Depesche Nr. 48/16

Themen u. a.: BGH verbietet Kanzleihinweis auf Anwaltsrobe als Werbung, Türkische Anwälte mit CCBE-Menschenrechtspreis ausgezeichnet, Umsetzung der DatenschutzGVO – Mandatsgeheimnis sichern

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Pressemitteilungen des DAV

Nr. 47/16: Drohnen sind für Privatleute ein rechtliches Risiko – Wer Multikopter zu Weihnachten verschenkt, sollte die Vorschriften kennen

Berlin (DAV). Zu Tausenden werden in diesem Jahr Drohnen unter dem Weihnachtsbaum liegen. Doch der Betrieb solcher Fluggeräte birgt für Privatleute ein hohes rechtliches Risiko, warnt die Deutsche Anwaltauskunft. „Die wenigsten Hobbypiloten wissen zum Beispiel, dass sie eine spezielle Haftpflichtversicherung brauchen“, erklärt Swen Walentowski. Außerdem darf ein sogenannter Mulitkopter auch nur dort starten und landen, wo es der Grundstückseigentümer erlaubt.

Der Gesetzgeber will die geltenden Flugbestimmungen drastisch verschärfen. Grund sind die zahlreichen Beinahe-Unfälle im Luftraum zum Beispiel mit Flugzeugen. „Derzeit wird das Gesetz noch formuliert, aber ein eigener Führerschein könnte für Drohnenpiloten Vorschrift werden“, erklärt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft. Also: Vorsicht beim Kauf und beim Betrieb von Multikoptern bzw. Drohnen.

Weitere Informationen über Drohnen und die rechtlichen Bedingungen ihres Betriebs finden Sie in einem Film bei der Deutschen Anwaltauskunft.

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Europa im Überblick - DAV

Europa im Überblick, 39/16

Europäischer Abend des DAV in Brüssel; Datenschutz-Rahmenabkommen; Rat mit Position zu Geoblocking; Bericht zur Portabilität im Europäischen Parlament; Workshop zur Mediationsrichtlinie; Maßnahmenpaket zu mehrwertsteuerlichen Vorschriften.

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