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Pressemitteilungen des DAV

IT 02/17: VI. Hamburger IT-Rechtstag stellt die Themen Datenschutz und IT Projekte in den Fokus

Berlin (DAV). Die Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltverein (davit) veranstaltet gemeinsam mit dem Hamburger Anwaltverein am 3. Februar 2017 den VI. Hamburger IT-Rechtstag – nach den Erfolgen der letzten Jahre in diesem Jahr erstmals als Ganztagsveranstaltung. Die Veranstaltung beleuchtet zwei Generalthemen, die für nahezu jedes Unternehmen von stetig wachsender Bedeutung sind: Datenschutz und IT-Projektmanagement.

Vor rund einem halben Jahr wurde die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verabschiedet und stellt Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen: Sie müssen bis Mai 2018 die neuen Regelungen umsetzen. Bei Nichtbeachtung ergeben sich beachtliche Compliance-Risiken.

Auch deswegen wird ein juristisch professionelles IT-Projektmanagement immer wichtiger. „Bei den Vertragsverhandlungen zu einem IT-Projekt sollten Unternehmen etwa unbedingt darauf achten, dass schon bei der Softwareentwicklung rechtliche Aspekte einbezogen werden“, betont der Fachanwalt für IT-Recht Florian König von der davit. König beleuchtet in einem Tandem-Vortrag mit seinem Kollegen Rechtsanwalt Axel Burkart „Juristisches IT-Projektmanagement aus Auftraggeber- und Auftragnehmersicht“.

König nennt als einen besonders zu berücksichtigenden Aspekt die Datenschutzkonformität. Ist die Software nicht datenschutzkonform (Stichwort: „dataprotection by design“), kann dies die Datenschutzbehörde auf den Plan rufen. Haben sich Auftraggeber und Auftragnehmer nicht im Vorfeld darüber verständigt, kann in einem solchen Fall die Frage entstehen, wer die Verantwortung trägt. „Aktuell ist nicht geklärt, ob es sich in einem solchen Fall um einen Mangel handelt, für den der Software-Entwickler als Auftragnehmer einstehen muss“, erläutert König. „Hier benötigen wir dringend Rechtssicherheit.“

Weitere Informationen zum VI. Hamburger IT-Rechtstag

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DAV - Depesche

DAV-Depesche Nr. 4/17

Themen u. a.: DAV in der Türkei: Solidarität mit der türkischen Anwaltschaft, Auftakt 2017, Reform des nachehelichen Ehegattenunterhalts, 55. Deutscher Verkehrsgerichtstag in Goslar, DAV lehnt Änderungen der §§ 113 ff. StGB ab

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Pressemitteilungen des DAV

IT 01/17: Wem gehören die Daten? Datenökonomie und Datenkontrolle Schwerpunktthema beim OSE Symposium

Berlin (DAV). Angesichts rasant wachsender Datenmengen in Wirtschaft und Handel ist die Frage, wem diese Daten „gehören“, immer stärker in den Fokus gerückt. Schaut man auf die Gesetzgebung, wird deutlich, wie unterschiedlich die einzelnen Staaten das Thema Eigentum an Daten behandeln. In Deutschland selbst gibt es hierzu noch keinerlei rechtliche Regelungen.

Vor diesem Hintergrund hat das diesjährige OSE Symposium Datenökonomie und Datenkontrolle zum Schwerpunktthema gemacht. Das Symposium, das am 27. Januar 2017 in München stattfindet, wird veranstaltet von der OSE, Organisation pro Software Escrow. Kooperationspartner ist davit, die Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltverein (DAV).

Unternehmen, die im Zuge der Digitalisierung in das Gewinnen und Analysieren von Daten beträchtliche Summen investiert haben, haben größtes Interesse, diese Daten zu nutzen und gleichzeitig vor unberechtigter Nutzung Dritter zu schützen. Experten diskutieren daher intensiv die Einführung eines Eigentumsrechts an Daten.

„Wir benötigen dringend klare rechtliche Regelungen“, so der Fachanwalt für IT-Recht Christian R. Kast von der davit. Der bisher in Deutschland existierende Schutz von Datenbanken reiche nicht aus, Investitionen der Unternehmen in legale Daten zu schützen. „Es gilt, diese Rechtslücke zügig zu schließen – in Deutschland, aber auch auf EU-Ebene.“

Weitere Informationen zum 12. OSE SYMPOSIUM

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Europa im Überblick - DAV

Europa im Überblick, 03/17

Die aktuellen EU-Informationen des DAV, heute mit den Themen: Neuer EP-Präsident, EGMR zu wirksamer Beschwerde gegen Kanzleidurchsuchung, Annahme der Richtlinie zur Betrugsbekämpfung im EP, Berichtsentwurf zur kollaborativen Wirtschaft

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Europa im Überblick - DAV

Europa im Überblick, 02/17

Die aktuellen EU-Informationen des DAV, heute mit den Themen: Dienstleistungspaket der EU-Kommission, Vorschlag ePrivacy-Verordnung, Mitteilung zum freien Datenfluss, Zivilrechtliche Empfehlungen zu Robotik weiterlesen ›
Pressemitteilungen des DAV

PM 1/17: DAV: Verfall des Rechtsstaates in der Türkei in vollem Gange

Berlin (DAV). Anlässlich des heutigen internationalen „Tages des bedrohten und verfolgten Anwalts“ warnt der Deutsche Anwaltverein (DAV) vor der Kapitulation des Rechtsstaates in der Türkei. Ein Bild von der Situation der Anwaltschaft hat der DAV auf einer dreitägigen Delegationsreise in die Türkei gewonnen. „Wenn Anwälte, Oppositionspolitiker und Journalisten verhaftet werden, nur weil sie ihrer Arbeit nachgehen, dann ist dies schlicht entsetzlich“, so der DAV-Präsident Rechtsanwalt und Notar Ulrich Schellenberg. Aus Sicht des DAV sei es auch notwendig, dass die Betroffenen aus der „Sackgasse“ des türkischen Rechtsweges heraus kommen.

„Die Bundespolitik muss sich dafür einsetzen, dass türkische Anwälte sich unmittelbar an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wenden können“, fordert Schellenberg. Dies sei wegen der Notwendigkeit der Rechtswegerschöpfung im Moment nicht der Fall. Der EGMR müsse aber akzeptieren, dass der Gang zum türkischen Verfassungsgericht ins Leere führe.

Der DAV-Präsident war in der vergangenen Woche bis Freitag zu Besuch in Ankara, um sich vor Ort einen Eindruck von der Situation zu machen. Während seiner dreitägigen Delegationsreise traf Schellenberg unter anderem Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Angehörige von inhaftierten Anwältinnen und Anwälten. Die Betroffenen berichteten beispielsweise davon, dass die Inhaftierten ihre Anwälte nur einmal in der Woche für eine Stunde sehen dürften und diese Gespräche überwacht würden. Zudem sei es den Anwälten verboten, Notizen von den Gesprächen mit ihren Mandanten zu machen. Daher ist es ihnen nach Angaben der Betroffenen etwa auch untersagt, Papier und Stift während der Mandantengespräche bei sich zu führen.

In Gesprächen mit dem Präsidenten der türkischen Rechtsanwaltskammer, Metin Feyzioğlu, brachte der DAV-Präsident seine Solidarität zum Ausdruck. „Anwälte brauchen eine Umgebung in der sie unabhängig und angstfrei arbeiten können“, so Schellenberg. Wenn Kollegen in anderen Ländern in ihrer Arbeit erheblich eingeschränkt oder gar verhaftet würden, so müsse dies selbstverständlich auf laute Kritik stoßen.

Neben der Anwaltschaft ist auch die freie Presse bedroht

Schellenberg besuchte zudem das Hauptstadtbüro der türkischen Tageszeitung Cumhuriyet in Ankara und traf den ehemaligen Chefredakteur des Blattes, Can Dündar, vorab in Berlin. „Wenn Redakteure davon berichten, wie ihre Kollegen und der Justiziar ihrer Zeitung wegen vermeintlich falscher Berichterstattung verhaftet werden, so ist das erschreckend“, so Schellenberg. Dies bestätigt Dündar: „In der Türkei gibt es keinen Rechtsstaat mehr, wir sind auf dem Weg zu einer Diktatur.“

Seit August 2016 laufen Ermittlungen gegen Mitarbeiter der Zeitung wegen angeblicher Unterstützung der Bewegung des Predigers Fetullah Gülen und der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK. Der Herausgeber sowie der Justiziar der Zeitung sind ebenfalls inhaftiert. Der konkrete Vorwurf ist seit Wochen unbekannt. Dündar war bereits im Mai 2016 wegen eines Artikels über Waffenlieferungen nach Syrien zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Nach der Aufhebung des Urteils durch das türkische Verfassungsgericht floh Dündar nach Berlin.

Der „Tag des bedrohten und verfolgten Anwalts“ wird seit 2010 am 24. Januar ausgerichtet. Ziel ist es, internationale Aufmerksamkeit für die weltweiten Bedrohungen und Verfolgungen von Anwältinnen und Anwälten zu erreichen.

Hier gelangen Sie zu unserem Pressebereich. Dort steht auch ein Foto des DAV-Präsidenten, Rechtsanwalt und Notar Ulrich Schellenberg, zur Verfügung.

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Pressemitteilungen des DAV

VGT 7/17: Private Verkehrsüberwachung käme Kapitulation des Rechtsstaates gleich

Goslar/Berlin (DAV). Die Idee einer privaten Verkehrsüberwachung ist nach Ansicht der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) völlig inakzeptabel. „Wer dies ernsthaft fordert, der stellt das Gewaltmonopol des Staates in Frage“, sagt Rechtsanwalt Dr. Frank Häcker. Personalprobleme bei der Polizei dürften nicht zu Lasten des Rechtsstaates gelöst werden. Auf dem diesjährigen Verkehrsgerichtstag in Goslar diskutieren Politiker und Experten unter anderem über die Rolle der Polizei bei der Verkehrsüberwachung. Dabei geht es auch darum, ob eine Privatisierung denkbar erscheint.

„Die Grundrechte sind als Abwehrrechte gegen hoheitliches Handeln konzipiert“, erklärt Häcker. Damit ist das Verhalten der Polizei strikt an den Grundrechten zu messen. „Wer hoheitliche Aufgaben in einem Bereich wie der Verkehrsüberwachung privaten Unternehmen überträgt, der führt die Konstruktion unserer Verfassung ad absurdum“, so Häcker.

Ein Beispiel: Wenn ein Bußgeldbescheid ergeht, dann können die Betroffenen Widerspruch bei der Behörde erheben und damit noch vor einem Gerichtsverfahren einen Kontrollprozess in Gang bringen. Würde ein Unternehmen den Bußgeldbescheid ausstellen, dann wäre dies nicht mehr möglich. Damit würde die Verkehrsüberwachung im Fall der Privatisierung einer neutralen Kontrollinstanz beraubt.

Die Gerichte haben mehrfach deutlich gemacht, dass die Bußgeldbehörde als neutrale staatliche Stelle Herrin des Verfahrens sein muss. „Es kann nicht sein, dass gerade Verkehrsverstöße ohne staatliche Überwachung geahndet werden können“, so Häcker.

Letztlich geht es nach Ansicht des DAV auch um das Vertrauen der Bürger. „Die Messungen bei Verkehrsverstößen sind im Grunde nichts anderes als eine Beweissicherung“, sagt Häcker. Bei einem Kapitalverbrechen käme wohl keiner auf die Idee ein Unternehmen zur Beweissicherung an den Tatort zu lassen.

Zu den Radio-O-Tönen

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