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Pressemitteilungen des DAV

MietR 11/17: Modernisierung – was der Mieter dulden muss!

Berlin (DAV). Der Klimaschutz ist ein wichtiges Ziel. Da die Einsparung von Energie oder die Umrüstung auf umweltfreundliche Energie in der Regel mit Kosten verbunden ist, stellt sich die Frage, auf welche Schultern diese Kosten verteilt werden sollten: Mieter oder Vermieter?

Zu dieser Problematik verweist die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV) auf eine Entscheidung des Amtsgerichts Wedding vom 5. Oktober 2016 (AZ: 18 C 152/16).

Hier hatte der Mieter die Durchführung von Modernisierungsarbeiten verweigert. Der Vermieter wollte den in der Wohnung befindlichen Kachelofen gegen einen zentralen Brennwertkessel austauschen. Hiermit war der Mieter nicht einverstanden. Er meinte, die erforderliche Modernisierungsankündigung sei fehlerhaft gewesen. Er verweigerte daher die angekündigten Maßnahmen. Der Vermieter kündigte daraufhin den Mietvertrag und forderte den Mieter auf, auszuziehen. Über diese Räumung hatte das Amtsgericht zu entscheiden und gab dem Mieter Recht.

Ein Anlass bestehe weder für eine fristlose noch für eine fristgemäße Kündigung. Zwar war die erfolgte Ankündigung der Modernisierung nicht zu beanstanden. Erforderlich für eine Kündigung wäre aber eine Pflichtverletzung des Mieters. Grundsätzlich kann die Verweigerung der Duldung einer Modernisierungsmaßnahme eine solche Pflichtverletzung darstellen und somit eine Kündigung rechtfertigen. Es muss jedoch der konkrete Einzelfall geprüft werden, und es müssen die Interessen beider Seiten gegeneinander abgewogen werden. Hierbei kann maßgeblich sein, um welche Arbeiten es im Einzelnen geht, wie umfangreich und dringend sie sind, welche Bedeutung die alsbaldige Durchführung der Arbeiten aus wirtschaftlicher Sicht für den Vermieter hat und welche Schäden und Unannehmlichkeiten dem Vermieter durch einen verzögerten Zutritt entstehen.

Diese Abwägung erfolgte hier zugunsten des Mieters, denn zum einen hatte er für tatsächlich dringende Reparaturarbeiten an der Trinkwasserleitung den Zugang zur Wohnung gewährt, zum anderen spricht der bisherige Verlauf des Mietverhältnisses gegen eine Kündigung. In den 16 Jahren der Mietzeit gab es keinen Anlass zu Beanstandungen, insbesondere keine Mietrückstände noch sonstige Verstöße. Ebenso war die erhebliche Mietsteigerung bei Umlage der Modernisierungskosten zu beachten. Da auch weitere Mieter den Maßnahmen widersprochen hatten, musste der Vermieter ohnehin mit Verzögerungen rechnen. Schließlich war dem Gericht bekannt, dass die Umstellung der Heizungsanlage auch zunächst nur in Teilen erfolgen kann und noch fehlende Wohnungen nacheinander umgerüstet werden können. Der Vermieter konnte daher nicht kündigen, und die Klage auf Räumung hatte hier keinen Erfolg.

Zu beachten ist, dass es sich um eine auf den Einzelfall bezogene Entscheidung handelt. Die Abwägung hätte auch zu Lasten des Mieters ausgehen können, so dass hier eine verlässliche Voraussage, ob und wenn ja welche Modernisierungsarbeiten ohne die Gefahr der Kündigung verweigert werden können, nicht erteilt werden kann.

Informationen: www.mietrecht.net

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DAV - Depesche

DAV-Depesche Nr. 19/17

Themen u. a.: China: Rechtsanwalt Xie Yang nach internationalen Protesten freigelassen, Risiko Fremdgeld: Warum eigentlich über das Kanzleikonto?, Staatsanwälte dürfen nicht für Richter Durchsuchungen anordnen

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Pressemitteilungen des DAV

FamR 03/17: Trennungsunterhalt bei Bigamie

Bremen/Berlin (DAV). Fordert ein Ehepartner von dem anderen Trennungsunterhalt, muss er nachweisen, mit ihm tatsächlich gültig verheiratet zu sein. Liegt eine verbotene Doppelehe vor, muss er seinen Anspruch beweisen. Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen vom 13. November 2015 (AZ: 4 UF 73/15).

Die Frau wollte von ihrem (vermeintlichen) Ehepartner nach der Trennung Unterhalt. Sie ist Singapurerin, der Mann Deutscher. Sie hatten 1988 in Singapur geheiratet. Seit dem Jahre 2012 leben sie getrennt. Der Mann argumentierte, dass die Frau anderweitig verheiratet sei, nämlich mit einem US-amerikanischen Staatsangehörigen. Zwischen ihr und ihm gebe es daher keine wirksame Ehe.

Die Frau meinte, ihre Ehe mit dem US-Amerikaner sei ihrerseits ungültig, da dieser bei deren Hochzeit noch verheiratet gewesen sei. Sie klagte auf Unterhalt.

Der Frau steht kein Anspruch auf Trennungsunterhalt zu, da keine wirksame Ehe zwischen ihr und dem deutschen Ehemann bestehe, so das Gericht. Auch nach dem Recht in Singapur liege keine wirksame Ehe vor. Nach islamischem Recht seien Mehrfachehen nur für den Ehemann, nicht aber für die Ehefrau möglich.

Dass ihre Ehe mit dem US-amerikanischen Staatsangehörigen ungültig sei, habe die Frau nicht nachweisen können. Sie habe auch keine Ausführung zu ihrer Heirat mit ihm in Taiwan gemacht. Auch habe sie nicht nachgewiesen, dass der Amerikaner bei ihrer Eheschließung noch anderweitig verheiratet gewesen sei.

Im Fall einer unzulässigen Doppelehe kann es nur unter engen Voraussetzungen Trennungsunterhalt geben, so die DAV-Familienrechtsanwälte. Beispielsweise dann, wenn der Anspruchssteller die Ungültigkeit der Ehe nicht gekannt hat. Oder aber, wenn beide Ehepartner die Ungültigkeit ihrer Ehe kannten.

Nach Auffassung des Gerichts war beides hier nicht der Fall: Die Frau sei nicht gutgläubig gewesen, da sie den Grund für die Ungültigkeit der Ehe mit dem Deutschen kannte. Sie habe auch nicht nachweisen können, dass dieser zum Zeitpunkt der Heirat Kenntnis von ihrer anderen Ehe gehabt habe. Er habe zwar grundsätzlich von der vorherigen Ehe gewusst, habe aber darauf vertrauen können, dass sie wirksam geschieden worden sei, als er als Schiffsoffizier auf einer mehrmonatigen Reise unterwegs gewesen sei.

Information: www.dav-familienrecht.de

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PM 5/17: Anwaltschaft kritisiert Prozess gegen chinesischen Menschenrechtsanwalt Xie Yang

Berlin (DAV/BRAK). Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und der Deutsche Anwaltverein (DAV) haben sich anlässlich des Prozesses gegen den chinesischen Menschenrechtsanwalt Xie Yang kritisch geäußert. Insbesondere mit Blick auf die Rechtsstaatlichkeit bestehen Bedenken.

„Ein Prozessbeginn unmittelbar nach Benennung eines neuen Pflichtverteidigers ist mit rechtsstaatlichen Verfahren nicht vereinbar. So wird eine angemessene Verteidigung unmöglich gemacht“, sagt DAV-Präsident, Rechtsanwalt und Notar Ulrich Schellenberg. Der Prozess gegen den im Sommer 2015 verhafteten Menschenrechtsanwalt Xie Yang hatte am Montag in Changsha in der zentralen Provinz Hunan, China, begonnen. Xie Yang wird vorgeworfen, die Staatsgewalt untergraben zu haben. Nachdem sein bisheriger Anwalt kurz vor Prozessbeginn verhaftet wurde, hat das Gericht nun einen Pflichtverteidiger für Xie Yang bestellt.

„Es drängt sich der Eindruck auf, dass hier ein Exempel statuiert werden soll. Es ist höchst irritierend, dass gerade jetzt der Prozess gegen Xie Yang beginnt“, bringt der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer, Ekkehart Schäfer, die Bedenken auf den Punkt.

Derzeit befinden sich Delegationen von BRAK und DAV anlässlich des deutsch- chinesischen Rechtsstaatsdialogs in China. Der Rechtsstaatsdialog beruht auf einer im Jahr 2000 geschlossenen Vereinbarung beider Regierungen und dient dem Austausch und der Zusammenarbeit im Rechtsbereich.

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PM 5/17: Anwaltschaft kritisiert Prozess gegen chinesischen Menschenrechtsanwalt Xie Yang

Berlin (DAV/BRAK). Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und der Deutsche Anwaltverein (DAV) haben sich anlässlich des Prozesses gegen den chinesischen Menschenrechtsanwalt Xie Yang kritisch geäußert. Insbesondere mit Blick auf die Rechtsstaatlichkeit bestehen Bedenken.

„Ein Prozessbeginn unmittelbar nach Benennung eines neuen Pflichtverteidigers ist mit rechtsstaatlichen Verfahren nicht vereinbar. So wird eine angemessene Verteidigung unmöglich gemacht“, sagt DAV-Präsident, Rechtsanwalt und Notar Ulrich Schellenberg. Der Prozess gegen den im Sommer 2015 verhafteten Menschenrechtsanwalt Xie Yang hatte am Montag in Changsha in der zentralen Provinz Hunan, China, begonnen. Xie Yang wird vorgeworfen, die Staatsgewalt untergraben zu haben. Nachdem sein bisheriger Anwalt kurz vor Prozessbeginn verhaftet wurde, hat das Gericht nun einen Pflichtverteidiger für Xie Yang bestellt.

„Es drängt sich der Eindruck auf, dass hier ein Exempel statuiert werden soll. Es ist höchst irritierend, dass gerade jetzt der Prozess gegen Xie Yang beginnt“, bringt der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer, Ekkehart Schäfer, die Bedenken auf den Punkt.

Derzeit befinden sich Delegationen von BRAK und DAV anlässlich des deutsch- chinesischen Rechtsstaatsdialogs in China. Der Rechtsstaatsdialog beruht auf einer im Jahr 2000 geschlossenen Vereinbarung beider Regierungen und dient dem Austausch und der Zusammenarbeit im Rechtsbereich.

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Nr. 11/17: Urlaubsplanung im Betrieb: Vorrang für Eltern und ältere Kollegen

Berlin (DAV). Die Urlaubsplanung mit den Kollegen abzustimmen ist nicht immer einfach: Vor allem Brückentage und Schulferien sind bei vielen Mitarbeitern beliebt. Urlaubsanträge, die den Urlaubswünschen anderer Arbeitnehmer entgegenstehen, kann der Arbeitgeber ablehnen, wie die Deutsche Anwaltauskunft (anwaltauskunft.de) informiert.

Möchte ein Arbeitnehmer Urlaub nehmen, muss er dies beim Arbeitgeber beantragen. Der Chef darf den Urlaubsantrag eines Mitarbeiters nur in zwei Fällen ablehnen: Wenn betriebliche Gründe dagegen sprechen oder die Urlaubspläne mit den Urlaubswünschen anderer Mitarbeiter kollidieren. In letzterem Fall muss der Chef dafür sorgen, dass die Urlaubstage gerecht verteilt werden.

„Urlaubswünsche von Arbeitnehmern, die aus sozialen Gründen Vorrang verdienen, muss der Chef vorrangig erfüllen“, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher von anwaltauskunft.de. Vielfach würden Mütter und Väter bevorzugt, wenn es um Urlaub während der Schulferien geht. Teilweise gilt das auch für ältere Arbeitnehmer. Lassen sich die Urlaubswünsche auch dann nicht vereinbaren, besteht immer noch die Möglichkeit, dass die Kollegen sich abzuwechseln.

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Europa im Überblick - DAV

Europa im Überblick, 18/17

Die aktuellen EU-Informationen des DAV, heute mit den folgenden Themen: Verwaltungsverfahren EU-weit online zugänglich, Leitfaden zum EU-Umweltrecht, Umfrage zu digitalen Möglichkeiten im Gesellschaftsrecht, EuGH-Schlussanträge zum deutschen Mitbestimmungsrecht.

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