Sonderausschuss kritisiert Rolle der Anwälte im Panama-Papers-Skandal – EP
Der Anwendungsbereich des Berufsgeheimnisses werde in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten unterschiedlich verstanden. Dies ist eine der Aussagen, die sich im Berichtsentwurf (bislang nur in englischer Sprache) des Sonderausschusses „PANA“ im Europäischen Parlament finden, welchen dieser am 28. Juni 2017 vorgelegt hat (s. EiÜ 17/17, 6/17, 4/17). Der Entwurf setzt sich mit gängigen Steuervermeidungsmodellen und Geldwäschemethoden, die durch die Panama-Papers offenbart wurden, sowie dem geltenden Rechtsrahmen auseinander. Die Berichterstatter Jeppe Kofod (S&D) und Petr Ježek (ALDE) gehen zudem auf die Rolle sog. Intermediäre, u.a. auf Rechtsanwälte, ein. Diesbezüglich wird die geringe Anzahl von Verdachtsmeldungen in der Anwaltschaft und die Berufsaufsicht kritisiert und bedauert, dass keine Statistiken zur Sanktionierung und zu Disziplinarverfahren zur Verfügung stehen. In dem ebenfalls vom PANA-Ausschuss vorgelegten Entwurf für Empfehlungen an die Kommission und den Rat wird gefordert, einen Ansatz vorzulegen, damit das Berufsgeheimnis nicht länger Verdachtsmeldungen erschwert. Zudem wird ein verpflichtender Europäischer Verhaltenskodex für Intermediäre gefordert und eine Verschiebung der Berufsaufsicht hin zu mehr staatlicher Kontrolle vorgeschlagen. Die Frist für Änderungsanträge läuft am 5. September 2017 ab.
Sehen Sie Verbesserungsbedarf beim EU-Verbraucherschutz? – KOM
Die EU-Kommission geht bis zum 8. Oktober 2017 in einer öffentlichen Konsultation der Frage auf den Grund, wie das europäische Verbraucherschutzrecht zielgerichtet verbessert werden kann. Die Konsultation beschränkt sich auf mögliche legislative Änderungen in den Bereichen, in denen die im Mai 2017 vorgestellten Ergebnisse des Fitness-Checks zu den Verbraucherschutz- und Marketingbestimmungen sowie der Bewertung der Verbraucherschutz-Richtlinie 2011/83/EU zu dem Ergebnis kamen, dass punktuell Verbesserungsbedarf bestehe (s. bereits EiÜ 22/17). Demnach sind inhaltliche Themen der Konsultation u.a. die Ausweitung der Verbraucherrechte auf Verträge für Online-Dienste, individuelle Schadensersatzrechte der Verbraucher bei unfairen Handelspraktiken, die Verstärkung finanzieller Sanktionen bei Verbraucherrechtsverletzungen, bestimmte Aspekte der nationalen Verbote von Haustürgeschäften sowie die Vereinfachung einiger Verbraucherschutzregelungen. Ebenfalls am 30. Juni 2017 veröffentlichte die Kommission eine vorläufige Folgenabschätzung (nur in englischer Sprache), in der mögliche Maßnahmen zur Verbesserung des Verbraucherschutzes analysiert werden.
Verhältnismäßige Verhältnismäßigkeitsprüfung bei der Berufsregulierung – EP
Dem Ausschuss Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) des Europäischen Parlaments nach soll den Mitgliedstaaten bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung berufsrechtlicher Vorschriften ein gewisser Beurteilungsspielraum zustehen. Dies geht aus dem Berichtsentwurf (bislang nur in englischer Sprache) hervor, den, der Berichterstatter Andreas Schwab (EVP) im IMCO-Ausschuss zum Richtlinienvorschlag für eine Verhältnismäßigkeitsprüfung bei der Berufsregulierung COM(2016) 822 vorgelegt hat. Der Rat hatte sich bereits Ende Mai 2017 auf seine allgemeine Ausrichtung verständigt (s. EiÜ 21/17, 14/17). In dem Berichtsentwurf wird u.a. vorgeschlagen, die Heilberufe vom Anwendungsbereich der Richtlinie auszunehmen. Übereinstimmung besteht mit dem Rat dahingehend, dass die Verhältnismäßigkeitsprüfung selbst verhältnismäßig sein muss und die einzelnen Prüfungskriterien nur dann zur Anwendung kommen, wenn sie für die jeweilige einzuführende nationale Vorschrift tatsächlich relevant sind. Eine Mitwirkung sog. „unabhängiger Kontrollstellen“ ist dem Berichtsentwurf nach nicht mehr vorgesehen. Ergänzt wurden die Ziele des Allgemeininteresses auf Basis der EuGH-Rechtsprechung. Die Frist für Änderungsanträge im Ausschuss läuft am 5. September 2017 ab.
Die Ermittlungsgrundlage der Europäischen Staatsanwaltschaft steht – EP
Die Mitgliedstaaten sind aufgerufen, ihre Straftatbestände zum Betrug zu Lasten der EU-Finanzen zu harmonisieren, in welchen in einigen Jahren die neue Europäische Staatsanwaltschaft ermitteln wird. Denn am 5. Juli 2017 hat das Europäische Parlament offiziell den Kompromisstext zur Richtlinie über die strafrechtliche Bekämpfung von Betrug zu Lasten der finanziellen Interessen der Europäischen Union gebilligt (s. bereits EiÜ 24/17). Der Rat hatte den Kompromiss zuvor bereits am 25. April 2017 angenommen. Nach der Abstimmung im Parlament wird die Richtlinie im Amtsblatt veröffentlicht und tritt am zwanzigsten Tag darauf in Kraft. Die Mitgliedsstaaten haben 24 Monate Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen.
EU-Parlament stimmt für mehr Steuertransparenz für Unternehmen – EP
Steuervermeidung soll Unternehmen erschwert werden. Das fordert das Plenum des Europäischen Parlaments in dem am 4. Juli 2017 mit Änderungen angenommenen Bericht (Berichterstatter: Hugues Bayet & Evelyn Regner, beide S&D) des Rechtsausschusses (JURI) und des Wirtschaftsausschusses (ECON) zum Richtlinienvorschlag zur Offenlegung von Ertragssteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen COM(2016)198. Durch diesen Vorschlag soll das sog. Country-by-Country-Reporting eingeführt werden. Multinationale Unternehmen mit einem weltweiten Umsatz von 750 Millionen Euro sollen verpflichtet werden, für jedes Land, in dem sie weltweit tätig sind, u.a. folgende Informationen zu veröffentlichen: Tätigkeiten von Tochterunternehmen, Nettoumsatzerlöse, das ausgewiesene Kapital, den Gewinn oder Verlust vor Ertragssteuern, den Betrag der im betreffenden Geschäftsjahr von Unternehmen und Zweigniederlassungen entrichteten Ertragsteuern sowie den Betrag der einbehaltenen Gewinne. Hiervon sollen auf Antrag Unternehmen befreit werden können, die beweisen können, dass die Veröffentlichung von Details ihrem Geschäft schaden würde. Auf Grundlage des Berichts sollen nach der Sommerpause die Trilogverhandlungen mit EU-Kommission, Parlament und dem Rat beginnen.
Ist die Justiz unabhängig? Geben Sie Ihre Meinung dazu ab! – CCBE
Der Europäische Rat der Anwaltschaften (CCBE) führt derzeit eine Umfrage zur Unabhängigkeit der Justiz durch und ruft alle Anwälte dazu auf, sich hieran zu beteiligen. Ziel der Umfrage ist es, den Grad der Unabhängigkeit von Richtern in der EU zu erfassen. Zuvor hatte das Europäische Netzwerk der Richter (European Network of Councils for the Judiciary, ENCJ) dieselbe Umfrage bereits bei Richtern in Europa durchgeführt. Den Online-Fragebogen für deutsche Teilnehmer finden Sie hier.
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