Letzte Artikel

DAV - Depesche

DAV-Depesche Nr. 1/18

Themen u. a.: beA – Anwaltspostfach bleibt bis auf Weiteres offline - Auch ein Thema in den Medien, Das neue Anwaltsblatt: Kompakter, aktueller und leichter, Neue Berufspflichten seit 1. Januar 2018: Schutz der Mandatsgeheimnisse und Zustellung weiterlesen ›
Europa im Überblick - DAV

Europa im Überblick, 44/17

Die aktuellen EU-Informationen des DAV, heute u.a. mit den Themen: EP zu Panama Papers, Verhandlungsfortschritt beim Brexit, Allgemeine Ausrichtung zu Einziehungs- und Sicherstellungsentscheidungen, Konsultation zur Zustellungs- und Beweisverordnung weiterlesen ›
DAV - Depesche

DAV-Depesche Nr. 34/17

Themen u. a: BVerfG: Pflicht zum Kammerbeitrag für IHK-Mitglieder verfassungsgemäß, DAV-Stellungnahme zur intelligenten Videoüberwachung

 weiterlesen ›
Pressemitteilungen des DAV

MedR 07/17: Fünf weitere Berufskrankheiten gesetzlich anerkannt

Berlin (DAV). Wer an einer Berufskrankheit leidet, hat gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung Anspruch auf Heilbehandlung und unter Umständen auf eine Verletztenrente. Bei einer gesetzlich anerkannten Berufskrankheit ist der Nachweis, aufgrund der Arbeit erkrankt zu sein, wesentlich einfacher. Seit dem 1. August 2017 sind fünf weitere Krankheiten in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen worden. Damit können Betroffene leichter ihre Ansprüche durchsetzen, erläutert die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Typische Berufskrankheiten sind etwa Hepatitis bei Krankenschwestern oder Meniskusschäden bei Profifußballern.

Neu aufgenommen wurden:

- Leukämie durch 1,3-Butadien
- Harnblasenkrebs durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe
- Fokale Dystonie bei Instrumentalmusikern
- Ovarialkarzinom (Eierstockkrebs) durch Asbest
- Kehlkopfkrebs durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe

Betroffen sind sehr unterschiedliche Berufsgruppen. Leukämie durch die Einwirkung von Butadien kommt insbesondere bei Beschäftigten in der Kunstkautschuk- und Gummi-Industrie vor. Kehlkopfkrebs und Harnblasenkrebs durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe treten gerade bei Beschäftigten in der Aluminium- und Gießereiindustrie auf, aber auch in anderen Berufsgruppen wie Schornsteinfeger oder Hochofenarbeiter. Die fokale Dystonie bei Instrumentalmusikern betrifft ausschließlich professionelle Musiker wie etwa Orchestermusiker oder Musiklehrer. An Eierstockkrebs erkranken insbesondere Frauen, die früher in asbestverarbeitenden Betrieben tätig waren. Das waren vor allem Betriebe in der Asbesttextilindustrie, etwa Asbestspinnereien, Asbestwebereien oder andere Betriebe, in denen asbesthaltige Garne, Schnüre, Gewebe, Tücher oder auch Hitzeschutzkleidung hergestellt wurden.

Information: www.dav-medizinrecht.de

 weiterlesen ›
Pressemitteilungen des DAV

FamR 05/17: Änderung der Geschlechtszugehörigkeit nach Transsexuellengesetz nur mit Gutachten

Hamm/Berlin (DAV). Möchte ein transsexueller Mensch seine Geschlechtszugehörigkeit ändern, gehört zu dem rechtlichen Verfahren auch die Einholung von zwei Gutachten. Ohne diese geht es nicht, so die die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit Blick auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 22. Februar 2017 (AZ: 15 W 2/17).

In rechtlicher Hinsicht war der Antragsteller ein Mann. Er fühlte sich jedoch als Frau und lebte dies bereits seit einigen Jahren in seinem Alltag. Vor Gericht beantragte sie daher die Feststellung ihrer Geschlechtszugehörigkeit und die Änderung des Vornamens.

Das Gericht lehnte ab, da die Frau sich weigerte, die gesetzlich vorgeschriebenen zwei Sachverständigengutachten einzuholen. Die zuständigen Gerichte dürften das nicht allein aufgrund der Sachdarstellung und Ich-Einschätzung der antragstellenden Person beurteilen, sondern nur nach besonderer sachverständiger Begutachtung. Die Gutachten müssten zu der Frage Stellung nehmen, ob sich

das Zugehörigkeitsempfinden des Antragstellers mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr ändern werde und ob dieser seit mindestens drei Jahren unter dem Zwang stehe, entsprechend seiner transsexuellen Vorstellungen zu leben.

Die Gutachten seien weder verfassungswidrig, noch verstießen sie gegen die Europäische Menschrechtskonvention. Zwar entstünden hierdurch unweigerlich Belastungen, doch angesichts der hohen Bedeutung des Verfahrens für das weitere Leben der Menschen könne der Gesetzgeber verlangen, besonders befähigte Sachverständige hinzuzuziehen.

Information: www.dav-familienrecht.de

 weiterlesen ›
DAV - Depesche

DAV-Depesche Nr. 33/17

Themen u. a.: Outsourcing in Kanzleien, Politik darf Rechtsstaat finanziell nicht vernachlässigen, Ausbildungsverordnung für zertifizierte Mediatoren

 weiterlesen ›