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DAV-Depesche Nr. 1/18
Sonder-DAV-Depesche Nr. 3/17
SN 1/18: RL-Vorschlag zum Warenhandel und Verbrauchsgüterkauf
Europa im Überblick, 44/17
DAV-Depesche Nr. 34/17
Themen u. a: BVerfG: Pflicht zum Kammerbeitrag für IHK-Mitglieder verfassungsgemäß, DAV-Stellungnahme zur intelligenten Videoüberwachung
weiterlesen ›SN 47/17: Intelligente Videoüberwachung
DAV: Längst nicht alle technisch möglichen Anwendungsszenarien einer intelligenten Videoüberwachung wären verfassungskonform
weiterlesen ›MedR 07/17: Fünf weitere Berufskrankheiten gesetzlich anerkannt
Berlin (DAV). Wer an einer Berufskrankheit leidet, hat gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung Anspruch auf Heilbehandlung und unter Umständen auf eine Verletztenrente. Bei einer gesetzlich anerkannten Berufskrankheit ist der Nachweis, aufgrund der Arbeit erkrankt zu sein, wesentlich einfacher. Seit dem 1. August 2017 sind fünf weitere Krankheiten in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen worden. Damit können Betroffene leichter ihre Ansprüche durchsetzen, erläutert die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Typische Berufskrankheiten sind etwa Hepatitis bei Krankenschwestern oder Meniskusschäden bei Profifußballern.
Neu aufgenommen wurden:
- Leukämie durch 1,3-Butadien
- Harnblasenkrebs durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe
- Fokale Dystonie bei Instrumentalmusikern
- Ovarialkarzinom (Eierstockkrebs) durch Asbest
- Kehlkopfkrebs durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe
Betroffen sind sehr unterschiedliche Berufsgruppen. Leukämie durch die Einwirkung von Butadien kommt insbesondere bei Beschäftigten in der Kunstkautschuk- und Gummi-Industrie vor. Kehlkopfkrebs und Harnblasenkrebs durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe treten gerade bei Beschäftigten in der Aluminium- und Gießereiindustrie auf, aber auch in anderen Berufsgruppen wie Schornsteinfeger oder Hochofenarbeiter. Die fokale Dystonie bei Instrumentalmusikern betrifft ausschließlich professionelle Musiker wie etwa Orchestermusiker oder Musiklehrer. An Eierstockkrebs erkranken insbesondere Frauen, die früher in asbestverarbeitenden Betrieben tätig waren. Das waren vor allem Betriebe in der Asbesttextilindustrie, etwa Asbestspinnereien, Asbestwebereien oder andere Betriebe, in denen asbesthaltige Garne, Schnüre, Gewebe, Tücher oder auch Hitzeschutzkleidung hergestellt wurden.
Information: www.dav-medizinrecht.de
weiterlesen ›FamR 05/17: Änderung der Geschlechtszugehörigkeit nach Transsexuellengesetz nur mit Gutachten
Hamm/Berlin (DAV). Möchte ein transsexueller Mensch seine Geschlechtszugehörigkeit ändern, gehört zu dem rechtlichen Verfahren auch die Einholung von zwei Gutachten. Ohne diese geht es nicht, so die die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit Blick auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 22. Februar 2017 (AZ: 15 W 2/17).
In rechtlicher Hinsicht war der Antragsteller ein Mann. Er fühlte sich jedoch als Frau und lebte dies bereits seit einigen Jahren in seinem Alltag. Vor Gericht beantragte sie daher die Feststellung ihrer Geschlechtszugehörigkeit und die Änderung des Vornamens.
Das Gericht lehnte ab, da die Frau sich weigerte, die gesetzlich vorgeschriebenen zwei Sachverständigengutachten einzuholen. Die zuständigen Gerichte dürften das nicht allein aufgrund der Sachdarstellung und Ich-Einschätzung der antragstellenden Person beurteilen, sondern nur nach besonderer sachverständiger Begutachtung. Die Gutachten müssten zu der Frage Stellung nehmen, ob sich
das Zugehörigkeitsempfinden des Antragstellers mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr ändern werde und ob dieser seit mindestens drei Jahren unter dem Zwang stehe, entsprechend seiner transsexuellen Vorstellungen zu leben.Die Gutachten seien weder verfassungswidrig, noch verstießen sie gegen die Europäische Menschrechtskonvention. Zwar entstünden hierdurch unweigerlich Belastungen, doch angesichts der hohen Bedeutung des Verfahrens für das weitere Leben der Menschen könne der Gesetzgeber verlangen, besonders befähigte Sachverständige hinzuzuziehen.
Information: www.dav-familienrecht.de
weiterlesen ›DAV-Depesche Nr. 33/17
Themen u. a.: Outsourcing in Kanzleien, Politik darf Rechtsstaat finanziell nicht vernachlässigen, Ausbildungsverordnung für zertifizierte Mediatoren
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