Beratungsstelle
Ein Besuch der Rechtsberatungsstelle ist
ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Termine können unter folgendem Link vereinbart werden:
Online Terminbuchung
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Besucher ohne vorherige Terminabsprache nicht beraten bzw. eingelassen werden.
Beratungszeiten (Beratungszeit: 15 Minuten):
Montag bis Freitag 9.30 bis 11.30 Uhr (letztmöglicher Termin)
Donnerstag 9.30 bis 13.30 Uhr (letztmöglicher Termin)
Die Rechtsberatungsstelle des Frankfurter Anwaltsvereins ist eine ganz alte Einrichtung der Frankfurter Anwaltschaft für die Bürgerinnen und Bürger ihrer Stadt und der Umgebung. Sie erfüllt eine soziale Funktion, die ehrenamtlich von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten wahrgenommen wird. Sie dient als schneller und unbürokratischer Wegweiser, besonders für sozial Schwache, die juristische Hilfe suchen. Es ist die wohl am häufigsten besuchte Stelle der Frankfurter Justiz. Im Jahr haben wir dort in fast 5000 Fällen zu beraten.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir in Fällen, in denen Sie bereits anwaltlich vertreten sind keine Beratung vornehmen. Telefonische Rechtsauskünfte erteilen wir ebenfalls nicht.
Wenn es Ihnen um Verträge, Behördenschreiben oder an Sie gerichtete Briefe geht, bringen Sie diese Urkunden bitte mit. Unsere Kollegen können Sie genauer beraten, wenn sie diese Schriftstücke in der Hand halten und selbst lesen können.
Die täglich wechselnden, ehrenamtlich tätigen Rechtsanwälte in der Beratungsstelle sind angehalten, dort keine Anwaltsmandate zu begründen. Ziel dieser Beratung kann es nur sein, die Sach- und Rechtslage zu erörtern und mit Ihnen den nächsten rechtlich erforderlichen Schritt zu erarbeiten, den Sie selbst machen können oder tun sollten. Manchmal ist das sogar ein Nichtstun. Oft kann das aber auch ein Anwaltsauftrag sein. Darüber müssen Sie dann aber später in einem zweiten Schritt neu entscheiden. Deswegen werden von unseren ehrenamtlichen Helfern in der Beratungsstelle keine Unterlagen einbehalten, Kanzleitermine vereinbart oder Anwaltsvollmachten entgegen genommen. Es steht Ihnen allerdings frei, den Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin später in deren Kanzlei zu beauftragen, wenn die Beratung Ihnen kompetent erschien und der Berater sympathisch wirkte. Visitenkarten dürfen übergeben werden.
Soweit es sich aus Ihrer Erzählung oder Ihren Unterlagen ergibt, dass Sie bedürftig sind, gewähren wir die Rechtsberatung gern kostenlos. Wenn es anders ist, erheben wir eine Gebühr von 15,00 € für den Frankfurter Anwaltsverein (analog dem BeratungshilfeG) .
Die diensthabenden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte arbeiten ehrenamtlich.