Newsletter 3: Informationen und Hinweise des Vorstandes des Frankfurter Anwaltsvereines (Stand 09.04.2020)
Wichtiger Hinweis zur allgemeinen Vertreterbestellung im beA
Bitte denken Sie unbedingt daran, dass Sie Ihrem allgemeinen Vertreter alle Rechte in Ihrem beA eingeräumt haben.
Sie müssen Ihren allgemeinen Vertreter zunächst in Ihrem beA als Mitarbeiter anlegen; die Anwaltseigenschaft ergibt sich aus der Safe-ID.
Eine Anleitung finden Sie hier:
https://www.bea-brak.de/xwiki/bin/view/BRAK/%2300089
Dies ist wichtig, da Ihr allgemeiner Vertreter sonst keine Möglichkeit hat, über Ihr beA zu verfügen.
Beruf und Corona
Nützliche Hinweise zum Umgang mit der Corona-Krise der Rechtsanwaltskammer Frankfurt:
https://www.rak-ffm.de/startseite/
Soforthilfe/Vermögensverfall
Lesenswert: Im Anwaltsblatt online finden Sie den folgenden Beitrag von RA Kleine-Cosack:
OLG Frankfurt am Main – Jahresbericht 08.04.2020
https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/pressemitteilungen/Bilanzpresseerklaerung