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Informationen zu Haftbesuchen in Zeiten der Corona-Krise (Stand 06.04.2020)

Informationen zu Haftbesuchen in ausgewählten hessischen Justizvollzugsanstalten

 

Auch in den hessischen Haftanstalten hat sich mittlerweile ein verändertes Besuchsregime etabliert, wobei die jeweiligen Bedingungen deutlich voneinander abweichen können.

 

In der JVA Weiterstadt finden grundsätzlich nur noch Trennscheibenbesuche statt, Verteidigerinnen und Verteidiger werden jedoch noch ohne Mundschutz eingelassen. Aufgrund der begrenzten Anzahl von Trennscheibenräumen wird die Besuchszeit durch die Anstalt in aller Regel beschränkt. Bislang läuft dies gewissermaßen nur im Einvernehmen zwischen Verteidigung und JVA, eine Rechtsgrundlage für die zeitliche Beschränkung eines sonst grundsätzlich zeitlich nicht zu beschränkenden Umgangs von Verteidigung und Beschuldigten ist auch nicht ersichtlich. Möglicherweise ist es aber im Interesse aller, wenn man sich in dieser Zeit mit der zeitlichen Bemessung abfindet, damit auch andere Verteidigungen Zugang zu ihren Mandanten bekommen.

 

Die Regeln in der JVA Frankfurt am Main sind in Punkto Mundschutz deutlich enger gefasst:

Zwar kann sich man dort grundsätzlich aussuchen, ob man einen Trennscheibenbesuch oder einen „normalen“ Besuch in einem Sprechzimmer durchführen will, alle Rechtsbeistände (und Dolmetscher) sowie die Beschuldigten müssen jedoch zwingend einen Mundschutz tragen, den sie zuvor von der Eingangspforte ausgehändigt bekommen. Dieser Mundschutz darf nicht wieder abgenommen werden, bis die JVA nach Besuchsende wieder verlassen wurde. Verstöße hiergegen wurden bereits mit sofortigem Besuchsabbruch geahndet. Um diese kontrollieren zu können, sind die Sichtrollos von den Glasscheiben der Sprechzimmertüren demontiert worden. Zeitliche Beschränkungen wurden bislang nicht kommuniziert.

 

Die JVA Butzbach sieht ebenfalls Mundschutz und Trennscheibenzimmer vor, allerdings in der Variante, dass man im Trennscheibenzimmer dann die Maske abnehmen darf, sobald die JVA-Bediensteten den Raum auf Anwaltsseite wieder verlassen haben. Dies sollte allerdings unterbleiben, da man in Butzbach nur über ein Telefon mit dem Beschuldigten auf der anderen Seite sprechen kann, was in hygienischer Hinsicht Probleme mit sich bringen dürfte. Eine zeitliche Einschränkung scheint bislang nicht stattzufinden.

 

Das Hessische Ministerium der Justiz teilt mit, dass PRIVATBESUCHE für Gefangene bis auf weiteres ausgesetzt sind, um die Einbringung von SARS-CoV-2 in die Anstalten zu vermeiden.

 

Besuche von Konsulatsangehörigen bleiben weiterhin möglich.

 

Darüber hinaus soll weiterhin auch die Möglichkeit der Telekommunikation mit den Gefangenen bestehen, im Einzelfall auch über Videotelefonie. Das Justizministerium empfiehlt, sich mit der jeweiligen Vollzugseinrichtung in Verbindung zu setzen, um das weitere Vorgehen hierzu abzusprechen.

 

Grundsätzlich empfiehlt sich, im Gegensatz zu früher, aufgrund der eingeschränkten Kapazitäten eine frühzeitige Reservierung von Besuchsterminen. Eine Übersicht einschließlich der Telefonnummern für Besuchsvereinbarungen findet man auf der Seite der Hessischen Landesregierung bzw. hier:

https://justizvollzug.hessen.de/justizvollzug

 

Stand 06.04.2020