Pressemitteilungen des DAV

VerkR 40/15: Falsch geparkt am Duplex-Stellplatz

München/Berlin (DAV). Wer seinen Pkw auf einem Duplex-Stellplatz falsch abstellt, bleibt auf seinem Schaden sitzen. Hebt oder senkt der andere Parkplatzinhaber die Vorrichtung, muss er nicht haften. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Amtsgerichts München vom 30. April 2015 (AZ: 213 C 7493/15).

Die Frau parkte ihren BMW auf ihrem Duplex Garagenstellplatz in einem Mehrfamilienhaus. Sie bemerkte nicht, dass sie nicht weit genug in die Parkvorrichtung eingefahren war. Die hintere Stoßstange des Fahrzeugs ragte leicht über die Vorrichtung hinaus. Der Benutzer des oberen Stellplatzes senkte kurze Zeit später die Vorrichtung ab. Dabei schrammte der Heckstoßfänger des BMW an der Garagenwand entlang und wurde zerkratzt. Nach dem Kostenvoranschlag entstand ein Schaden in Höhe von knapp 1400 Euro.

Die Klage der Frau auf Schadensersatz blieb ohne Erfolg. Den Benutzer des anderen Stellplatzes treffe keine Schuld, so das Gericht. Der Hebe- bzw. Senkvorgang laufe automatisch. Der Benutzer dürfe darauf vertrauen, dass der Vorgang technisch problemlos ausgeführt werden könne. Eine regelrechte Prüfpflicht habe er nicht. Es sei schon der Frau selbst nicht aufgefallen, dass ihr Wagen hinausgeragt habe. Auch die Tatsache, dass das Heck lediglich an der Mauer entlang geschrammt und das Fahrzeug nicht komplett aufgesessen sei, zeige deutlich, dass die Fehlstellung jedenfalls nicht offensichtlich gewesen sei. Im Übrigen sei das Mitverschulden der BMW-Fahrerin an dem Unfall so groß, dass eine etwaige Schadensersatzpflicht des anderen entfalle.

Informationen: www.verkehrsrecht.de

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Europa im Überblick - DAV

Europa im Überblick, 35/15

Die aktuellen EU-Informationen des DAV, heute u.a. mit den Themen: Arbeitsprogramm 2016 der EU-Kommission, Entschließung des EP zu Massenüberwachungen, Erhöhung der Richterzahl am EuG, EP billigt Pauschal- und Bausteinreisen-Richtlinie, Adieu Netzneutralität? – Parlament billigt Verordnung zum Zugang zum offenen Internet.

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Pressemitteilungen des DAV

MietR 26/15: Gewerbe und Wohnen im gleichen Haus – Vermieter ist zur Trennung der Kosten verpflichtet

Köln/Berlin (DAV). Nebenkosten können den Mieter erheblich belasten, insbesondere wenn die Vorauszahlungen nicht den tatsächlichen Bedarf decken. In diesen Fällen muss der Mieter oftmals erhebliche Nachzahlungen leisten. In solchen Fällen wird die Abrechnung über die Nebenkosten zwischen den Parteien oft Grund für Streitigkeiten, und der Vermieter ist zunächst in der Schuld. Er muss eine geordnete und nachvollziehbare Abrechnung erstellen, damit diese wirksam ist. Wenn dies der Fall ist, bleibt die Frage, wer welche Kosten zu tragen hat, also ob die Abrechnung rechnerisch richtig ist. Diese Frage kann eine erhebliche Hürde für den Vermieter darstellen, der in einem Gebäude Wohnfläche und Gewerbeflächen vermietet. Viele Nebenkosten, wie auch die Grundsteuer, sind für die gewerblich genutzten Flächen erheblich höher als für die Wohnfläche. In diesem Zusammenhang informiert die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV) über eine Entscheidung des Amtsgerichts Köln vom 31. Mai 2015 (AZ: 213 C 116/14).

In der Entscheidung hatte sich der Vermieter nicht die Mühe gemacht, eine gesonderte Abrechnung für die Gewerbefläche und die Wohnfläche vorzunehmen. Vielmehr wurde der gesamte Betrag aus dem Grundsteuerbescheid auf die gesamte Fläche, bestehend aus Wohnungen und Gewerberaum, verteilt.

Diese Art der Umlage führt nicht zu einem akzeptablen Ergebnis, so die Richter. Es hätte eine Kostentrennung für Gewerbe- und Wohneinheiten vorgenommen werden müssen. Zwar ist die gesonderte Berechnung der Betriebskosten gewerblicher Nutzung nur dann erforderlich, wenn bei der Abrechnung nach Quadratmetern eine erhebliche Mehrbelastung der Wohnungsmieter zu befürchten ist. Es darf sich also nicht nur um Pfennigbeträge handeln. Eine Mehrbelastung innerhalb einzelner Kostenarten fällt dann ins Gewicht, wenn sie einen prozentualen Anteil von 5 bzw. 10 übersteigt. Liegt die Kostenersparnis darunter, ist ein Nachteil für den Mieter zumutbar, der Vermieter darf vereinfacht abrechnen.

Eine solche Abwägung ist aber hier – so das Gericht – aus anderen Gründen nicht erforderlich. Die Möglichkeit einer vereinfachten Abrechnung kann für den Vermieter dann nicht in Betracht kommen, wenn es sich um schlichte Rechenvorgänge handelt. Dies ist hier der Fall. Der Vermieter soll nur privilegiert werden, wenn es tatsächlich erheblicher Aufwand ist, die Kosten getrennt festzustellen, zum Beispiel durch Einbau eines gesonderten Zählers. Hinzu kommt, dass der Vermieter einen Bescheid erhält, in dem die Aufteilung nach Wohnraum und Gewerbe bereits vorgenommen worden ist. Es ist also für ihn kein Mehraufwand, diese Kostentrennung beizubehalten und die Wohnungsmieter nach dem Flächenmaßstab nur mit den für sie relevanten Kosten zu belasten.

Es ist in einem solchen Fall also unabhängig von der tatsächlichen Mehrbelastung der einzelnen Mieter dem Vermieter zuzumuten, die Kosten der Grundsteuer getrennt nach Gewerbe- und Wohnfläche vorzunehmen. Sofern er dies nicht tut, ist die Abrechnung angreifbar.

Informationen: www.mietrecht.net

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Pressemitteilungen des DAV

Nr. 57/15: Persönliche Assistenz für Kindergartenkind mit Erdnussallergie

Celle/Berlin (DAV). Ein Sozialhilfeträger muss die Kosten für die persönliche Assistenz für ein Kleinkind mit schwerer Lebensmittelallergie während des Kita-Besuchs vorläufig übernehmen. Dies entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen am 27. August 2014 (AZ: L 8 SO 177/15 B ER), wie die Deutsche Anwaltauskunft berichtet.

Der vierjährige Junge litt an einer hochgradigen Erdnussallergie mit einem hohen Risiko einer systemischen allergischen Reaktion bis hin zum lebensbedrohlichen anaphylaktischen Schock. Der Kindergarten, den der Junge bis zum Zeitpunkt der Diagnose besucht hatte, konnte nicht gewährleisten, dass er keine Erdnüsse oder erdnusshaltigen Lebensmittel zu sich nehmen würde. Der Junge wurde deshalb von seinen berufstätigen Eltern, seiner Großmutter und einer ebenfalls berufstätigen Tante zu Hause betreut. Versuche, die Kita „erdnussfrei“ zu gestalten, scheiterten.

Der Sozialhilfeträger lehnte den Antrag auf Übernahme der Kosten für eine persönliche Assistenz während des Kindergartenbesuchs ab.

Im Eilverfahren sollte dem Antrag stattgegeben werden – mit Erfolg beim Landessozialgericht. Es verpflichtet den Sozialhilfeträger im einstweiligen Rechtsschutzverfahren vorläufig, die Kosten für eine persönliche Assistenz zu übernehmen. Sie solle für den Besuch des Jungen in der Kindertagesstätte in einem Wochenumfang von 20 Stunden zur Verfügung stehen.

Der Besuch einer Kindertagesstätte sei für die kindliche Entwicklung wichtig. Dem Jungen sei nicht zuzumuten, eine Entscheidung in der Hauptsache abzuwarten. Er habe einen Anspruch auf Eingliederungshilfe, da eine schwere Nahrungsmittelallergie – insbesondere bei Kindern – regelmäßig als „Behinderung“ anzusehen sei. Es sei glaubhaft gemacht worden, dass erst eine persönliche Assistenz den gefahrlosen Besuch des Kindergartens ermögliche. Eine besonders qualifizierte Fachkraft, wie etwa eine Krankenschwester, sei aber nicht erforderlich.

www.anwaltauskunft.de

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PM 45/15: Verfolgte Rechtsanwälte in China

DAV/BRAK (Berlin). Aus Anlass der bevorstehenden China-Reise von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel machen die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und der Deutsche Anwaltverein (DAV) auf die Situation von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten und anderer Menschenrechtsverteidiger in China aufmerksam, die Opfer einer landesweiten Festnahmewelle geworden sind, weil sie sich für die Rechte anderer eingesetzt haben. Noch immer befinden sich etwa 30 Kolleginnen und Kollegen in Haft, ohne dass ihnen Zugang zu einem Verteidiger gewährt wird. BRAK und DAV fordern Bundeskanzlerin Merkel auf, sich bei ihrem Besuch in China für die verfolgten Kolleginnen und Kollegen und deren Freilassung einzusetzen.

Die chinesischen Behörden werfen den Rechtsanwälten vor, eine „kriminelle Vereinigung“ gebildet und „ernsthaft die öffentliche Ordnung“ gestört zu haben. Ihre Maßnahmen stützen die chinesischen Behörden auf das jüngst erlassene neue „Gesetz zum Schutz der nationalen Sicherheit“, welches international starken Protest ausgelöst hat. Der UN-Hochkommissar für Menschenrechte Zeid Ra’ad Al Hussein kritisierte es als Einfallstor für Einschränkungen der Bürger- und Menschenrechte und für Menschen, die sich für die Rechte anderer auch beruflich einsetzen, wie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.

„Kernaufgabe der Anwaltschaft ist es, dem Bürger den Zugang zum Recht zu gewährleisten. Dafür müssen sie die Interessen des Mandanten frei und unabhängig vertreten können – auch gegenüber dem Staat“, so der Präsident der BRAK Rechtsanwalt Ekkehart Schäfer. „Eine unabhängige Anwaltschaft und eine funktionierende Justiz sind essentiell für jeden Staat, dessen Gesellschaft und nicht zuletzt auch die Wirtschaft.“ ergänzt der Präsident des DAV Rechtsanwalt Ulrich Schellenberg.

Die Kriminalisierung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten allein aufgrund der Wahrnehmung der ihnen in ihrem Beruf naturgemäß zukommenden Aufgaben widerspricht zahlreichen international anerkannten menschenrechtlichen Standards, zu deren Einhaltung sich auch die Volksrepublik China rechtlich verpflichtet hat.

Den Brief an Bundeskanzlerin Dr. Merkel finden Sie hier.

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PM 44/15: DAV: Mehr Spezialisierung im Ausländer- und Asylrecht notwendig

Berlin (DAV). Die Themen Flucht und Asyl sind so präsent wie seit langem nicht. Alle Behörden und Organisationen, die damit beschäftigt sind, stoßen auch personell an ihre Grenzen. Dies betrifft auch die Anwaltschaft. Zur Gewährung eines rechtsstaatlichen Verfahrens ist die Anwaltschaft aber unbedingt erforderlich. Daher unterstützt der Deutsche Anwaltverein (DAV) die „Initiative aus der Mitte der Satzungsversammlung“, eine Fachanwaltschaft für Migrationsrecht zu schaffen. Auch hat der DAV eine günstige Seminarreihe „Einführung in das Asylverfahren“ geschaffen, damit die Anwaltschaft der steigenden Zahl von Flüchtlingen auch ihre anwaltliche Beratung anbieten kann.

„Wir brauchen im Bereich des Migrationsrechts mehr spezialisierte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, um auch geflüchteten Menschen einen mit anwaltlicher Begleitung unterstützten Zugang zum Asylverfahren zu gewähren“, so Rechtsanwalt Ulrich Schellenberg, DAV-Präsident. Zur Gewährung eines rechtsstaatlichen Verfahrens sei die anwaltliche Beratung notwendig. Dies nicht nur in dem eigentlichen Asylverfahren selbst, sondern dann auch bei der Einlegung von Rechtsmitteln. „Durch die Einbeziehung der Anwaltschaft ist es möglich, ein faires Verfahren zu garantieren. Asylverfahren mit anwaltlicher Begleitung können übrigens kürzer sein als Verfahren, in denen ein Antragsteller auf sich selbst angewiesen ist“, so Schellenberg weiter. Dies würden Beispiele aus benachbarten Ländern wie den Niederlanden belegen.

Schnellere Verfahren würden die Behörden und Gerichte entlasten. Schellenberg: „Wie so viele Berufsgruppen möchten wir Anwältinnen und Anwälte unseren Teil zur Bewältigung der Flüchtlingssituation beitragen.“ Mit der Initiative zur Schaffung einer Fachanwaltschaft Migrationsrecht wird das Ziel verfolgt, das Thema direkt auf die Agenda der Satzungsversammlung am 09. November 2015 zu bringen. Dieser Fachanwaltstitel war in der vergangenen Legislaturperiode der Satzungsversammlung nur knapp gescheitert. Aus Sicht des DAV, der diese Initiative unterstützt, ist die Schaffung einer solchen Fachanwaltschaft unbedingt erforderlich. Das Migrationsrecht beschränkt sich auch nicht allein auf die Asylverfahren. Zudem wird das Thema in der anwaltlichen Ausbildung auch nicht gelehrt, gewinnt aber in der Praxis eine immer größere Bedeutung.

Um den unmittelbaren Bedarf nach Migrationsanwälten zu befriedigen, bietet der DAV als Sofortmaßnahme eine Reihe von „Einführungsseminaren in das Asylverfahren“ an. Mit dieser Seminarreihe, verteilt auf das gesamte Bundesgebiet, sollen Kolleginnen und Kollegen schnell fit gemacht werden, die drängendsten Probleme und Fragen der Geflüchteten im Asylverfahren zu klären. Zurzeit gibt es bspw. in der Arbeitsgemeinschaft Ausländer- und Asylrecht des DAV lediglich 380 Mitglieder. Im DAV sind rund 1.500 Anwältinnen und Anwälte registriert, die Asyl- und Ausländerrecht als Themenschwerpunkt angegeben haben. Demgegenüber stehen mehr als 300.000 offene Asylanträge, und täglich werden es mehr. „Es gibt zur Zeit zu wenig Anwältinnen und Anwälte im Asylrecht“, erläutert Schellenberg die Motivation des DAV zur Einführung der Seminarreihe. Damit sollen schnell Kolleginnen und Kollegen in einem Crashkurs fit gemacht werden, um die Flüchtlinge in den Asylverfahren schnell zu unterstützen.

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Nr. 56/15: Bettwanzen – ein erheblicher Hotelmangel

Berlin (DAV). Bettwanzen ziehen immer häufiger in deutsche Wohnungen und Häuser. Die nur wenige Millimeter großen Parasiten wandern im Hotelzimmer ins Reisegepäck der Gäste. Und Bettwanzen kommen mittlerweile regelmäßig in deutschen Hotels vor. Die Deutsche Anwaltauskunft erklärt, was in einem solchen Fall zu tun ist.

„Bei Bettwanzen im Hotelzimmer handelt es sich um einen sogenannten erheblichen Mangel, den der Gast nicht hinnehmen muss“, erklärt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft. Hinweise auf Bettwanzen können winzig kleine Blutflecken auf oder unter der Matratze sein. Die Tiere selbst lassen sich nur selten bei Tageslicht blicken. „Sollte ein Gast den Verdacht haben, dass sich Bettwanzen in seinem Zimmer befinden, sollte er umgehend ein anderes Zimmer verlangen“, rät Swen Walentowski. Wenn dieser Mangel nicht umgehend angezeigt wird, kann man das Hotel später auch nicht in Haftung nehmen.

Weitere Informationen über Hotelmängel und wie man damit umgehen sollte, finden Sie in einem Film bei der Deutschen Anwaltauskunft.

Das Onlinemagazin der Deutschen Anwaltauskunft informiert Verbraucher über rechtliche Themen und gibt praktische Tipps. Dabei setzt die Redaktion nicht allein auf Textbeiträge. Durch einen Medienmix von Onlinetexten, Podcasts und Filmbeiträgen haben die Nutzer vielfältige Möglichkeiten, sich zu informieren.

www.anwaltauskunft.de

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Europa im Überblick - DAV

Europa im Überblick, 34/15

Die aktuellen EU-Informationen des DAV, heute u.a. mit den Themen: EGMR-Urteil zur freien Anwaltswahl, Billigung des Kompromisses zur vereinfachten Annahme öffentlicher Urkunden durch Rat, EuGH-Urteil zu Videos bei Online-Zeitungen, Reform des europäischen Semesters

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