Anwaltsnotdienst

Anwaltsnotdienst in Strafsachen (Strafverteidigernotdienst):

0172 – 690690 3 (24 Stunden täglich – 365 Tage im Jahr)

Strafverteidiger erteilen telefonischen Rechtsrat in Strafsachen oder suchen den Ratsuchenden auch auf, etwa bei Festnahme oder Durchsuchung.

Der Frankfurter Anwaltsverein e.V. und die Vereinigung der Hessichen Strafverteidger e.V. (www.stvh.org) hält für eine telefonische Auskunft eine Vergütung von € 100,– zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer und für das Aufsuchen eines Mandanten eine Vergütung von € 250,– zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer als Pauschalvergütung nicht für unangemessen, wobei die Tätigkeit des Notdienstanwaltes nicht von einer vorherigen Zahlung dieser Vergütung abhängig gemacht wird.

Das Notdienstmandat erstreckt sich nur über einen Tag. Der Betroffenene ist frei, danach einen anderen Strafverteidiger zu beauftragen.